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Blumenschein: Offline
Ort: Münster ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 16.02.2010 Uhrzeit: 21:06 ID: 37841 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, gegeben sind jeweils ein Hausanschlussraum und ein Heizungsraum für einen Sonderbau in NRW. Die Feuerungssstätte ist eine Gaszentralheizung. Der Heizungsraum ist nur über den Hausanschlussraum zu erreichen. Welcher Brandschutzqualität müssen die Türen genügen: feuerbeständig (T90) oder reicht feuerhemmend? Welche Norm oder Verordnung regelt dies? Vielen Dank, Gruß |