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Beitrag Datum: 12.03.2010 Uhrzeit: 00:32 ID: 38219 | Social Bookmarks: Was ist beim Umbau einer Arztpraxis (Altbau) zu beachten? Gibt es gesetzlich festgeschriebene Vorgaben (Brandschutz, Berufsgenossenschaft, Hygieneauflagen etc.)? Wo finde ich die? Ich bin für jede Hilfe dankbar. |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 12.03.2010 Uhrzeit: 15:16 ID: 38229 | Social Bookmarks: Die für Dich relevanten Dinge musst Du Dir schon selber raussuchen: Arbeitsschutz: Arbeitsstättenrecht (ArbStätt) ( Gewerbeaufsicht > ServiceUndInformation > Vorschriften ) Regelwerk Unfallkassen: Regelwerk Hygiene: Infektionsschutzgesetz: IfSG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis mal beim RKI anrufen und in den RKI Richtlinien nachsehen: RKI Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene TRBA250 http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z.../TRBA-250.html spezielle Brandschutzanforderungen an Arztpraxen sind mir nicht bekannt. |
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Beitrag Datum: 13.03.2010 Uhrzeit: 11:13 ID: 38234 | Social Bookmarks: Vielen Dank! Nun muss ich noch nochmal ganz blöd fragen (und bitte dies zu entschuldigen): Woher wisst ihr Architekten, welche Vorschrift relevant ist, welche nicht? Gibt es behördliche Ansprechpartner, bzw. eine Bauabnahme / Überprüfung vor Ort? Was passiert, wenn eine Vorschrift mißachtet wurde? Ich bin keine Architektin, sondern Industriedesignerin. Ein Freund möchte, dass ich seine Arztpraxis einrichte und ich bin an dieser Stelle sehr unsicher. |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 13.03.2010 Uhrzeit: 13:09 ID: 38235 | Social Bookmarks: Studium, Berufspraxis, Weiterbildung, Recherche? Übrigens, falls die Arztpraxis noch nicht vorhanden ist und es sich um eine Umnutzung einer Wohnung o.ä. handelt und/oder tragende Bauteile geändert werden sollen, könnte die Notwendigkeit eines Bauantrags/Baugenehmigung bestehen. Dazu muss man bauvorlageberechtigt sein. Da ich nicht wusste, dass Du nicht vom Fach bist: Auf jeden Fall ist auch die für das Bundesland gültige Bauordnung mit den dort enthatenen Anforderungen an den Brandschutz einzuhalten. |
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