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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 31.03.2010 Uhrzeit: 15:21 ID: 38487 | Social Bookmarks: Ein Kellerraum muss nicht unbedingt einen Heizkörper besitzen, wenn er für seine bestimmungsgemäße Nutzung durch Raumverbund geheizt wird (also Keller nebenan hat einen Heizkörper und heizt andere Bereiche mit) gilt er als innerhalb der Systemgrenze im beheizten Bereich befindlich. Wie ist es aber wenn ein Kellerraum einen Heizkörper hat, der aber nur dreimal im Jahr bei Bedarf benutzt wird (z.B. Partykeller...), gilt der als beheizt oder gibt es eine Mindestnutzungsdauer, oder kann man über den §1 (2) 8. Mit Ausnahme der §§ 12 und 13 gilt diese Verordnung nicht für ...Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind,.. da ran gehen. Hat das DIBT dazu vielleicht schon mal was gesagt? Wer weiß es? |
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