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ehem. Benutzer Registriert seit: 30.01.2009
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LaHood: Offline
![]() Beitrag Datum: 09.04.2010 Uhrzeit: 12:33 ID: 38572 | Social Bookmarks: Hallo, wir haben hier an einem Hochbahnsteig eine öffentliche Treppe die auch von Fahrpersonal benutzt wird. Nun meint unser Auftraggeber das der Handlauf der Treppe deshalb 1,00m hoch sein muss. Meine Planung nach DIn 18024-1 hat aber 85cm vorgesehen. Siehe barrierefrei Bauen - DIN 18024-1 Treppe, Rampe, Aufzug Nun ist meine Frage welche Vorgabe über welcher steht? Ich habe ein Merkblatt erhalten BGI 561 Treppen mit einer aktualisierten Fassung von 2003 vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der ebenfalls 1,00m steht. Wenn in der Mehrzahl Passagiere die Treppe nutzen kann dann auf die 1,00m verzichtet werden? Ebenso bin ich mir nicht klar ob die Vorgaben nach BG überhaupt noch zählen. Ich hatte vor einigen Wochen ein SiGeKo-Seminar, und dort wurde gesagt das durch die EU mittlerweile vieles nicht mehr nach BG, sondern Bundesrecht geht. Grüße LH |
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