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ehem. Benutzer Registriert seit: 30.01.2009
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LaHood: Offline
![]() Beitrag Datum: 16.04.2010 Uhrzeit: 15:52 ID: 38656 | Social Bookmarks: Hallo, in wie fern muss ein Auftragnehmer nachweisen das sein auf der Baustelle verwendetes Material die Gleichwertigkeit erfüllt? Bsp.: Wir haben im LV für Dickbettmörtel PCI Carrament ausgeschrieben oder gleichwertig. Da die Projekte der vergangenen Jahre gezeigt haben das wir ein massives Problem mit unserem Bodenbelag haben, in der Vergangenheit andere Materialien verwendet wurden, und ich auch in der Gegenwart feststellen muss das die ausführenden Firmen sich da ihre Mischungen teilweise selbst zusammenbasteln, ist natürlich meine Frage in wie weit das zulässig ist. Muss der Auftragnehmer einen geprüften Nachweis erbringen das sein Produkt die Gleichwertigkeit erfüllt oder ist das Ermessungssache? Danke Grüße LH |
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