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Datum: 16.04.2010
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Angabe von Material in LVs und das Thema Gleichwertigkeit?

#1 (Permalink)
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Hallo,

in wie fern muss ein Auftragnehmer nachweisen das sein auf der Baustelle verwendetes Material die Gleichwertigkeit erfüllt?

Bsp.:

Wir haben im LV für Dickbettmörtel PCI Carrament ausgeschrieben oder gleichwertig. Da die Projekte der vergangenen Jahre gezeigt haben das wir ein massives Problem mit unserem Bodenbelag haben, in der Vergangenheit andere Materialien verwendet wurden, und ich auch in der Gegenwart feststellen muss das die ausführenden Firmen sich da ihre Mischungen teilweise selbst zusammenbasteln, ist natürlich meine Frage in wie weit das zulässig ist.

Muss der Auftragnehmer einen geprüften Nachweis erbringen das sein Produkt die Gleichwertigkeit erfüllt oder ist das Ermessungssache?

Danke
Grüße
LH

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Datum: 16.04.2010
Uhrzeit: 17:37
ID: 38658



AW: Angabe von Material in LVs und das Thema Gleichwertigkeit?

#2 (Permalink)
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Du darfst doch sowieso nicht mehr nach Produkten ausschreiben - zumindest bei öffentlichen Ausschreibungen.

Du musst die Produkto auch so ausschreiben, damit keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen - sprich nicht auf ein einzig mögliches Produkt.


Das Grundproblem, das dadurch für den Architekten entsteht, ist, dass er nach Ausschreibung einen erheblichen Teil seiner Kontrolle über die Gestaltung verliert, da die angebotenen Produkten oft zwar der Ausschreibung entsprechen, aber einen anderen Visuellen Aspekt haben.


Gerade bei Ausschreibungen sollte man sich eher an die VOB-Stelle oder einen Gutachter wenden, da die Architekten allesamt nach Vorlagen oder Erfahrung ausschreiben.

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Datum: 17.04.2010
Uhrzeit: 12:40
ID: 38675



AW: Angabe von Material in LVs und das Thema Gleichwertigkeit? #3 (Permalink)
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Ich denke (weiß es aber nicht), dass Du eher nachweisen musst, warum das Produkt nicht gleichwertig ist.
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Florian Illenberger

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Sven_W: Offline


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Datum: 18.04.2010
Uhrzeit: 11:58
ID: 38678



AW: Angabe von Material in LVs und das Thema Gleichwertigkeit? #4 (Permalink)
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Auch bei öffentlichen Ausschreibungen kann eine Leitqualität vorgegeben werden. Das darf aber nur ausnahmsweise erfolgen und nur dann wenn die Leistung nicht anderweitig genau beschrieben werden kann. Hinzugefügt werden muss dann der Zusatz "oder gleichwertig", so will es die VOB. Üblicherweise gibt es dann ein Feld in dem der Bieter sein Produkt einträgt.

Sowas muss "vor" der Vergabe geklärt werden.

Wenn es keine öffentliche Ausschreibung ist und ihr ein Produkt vorgegeben habt, der Bieter hier keine Eintragung gemacht hat, dann muss er euer Produkt verwenden. So wurde der Auftrag doch vergeben. Im nachhinein kann er nicht ein anderes Material verwenden nur weil in der Ausschreibung stand oder gleichwertig. Die Gleichwertigkeit muss er dann nachweisen und zwar zur Angebotslegung. Du musst ja die Angebote der Bieter auch technisch vergleichen.

Wenn es schon eingebaut ist...dann würde ich im Falle eines nicht öffentlichen Auftrages eine Verlängerung der Gewährleistung fordern oder er reißt es wieder raus, ersatzweise läßt du es auf seine Kosten rausreißen wenn die Frist zur Nachbesserung verstrichen ist und du ihm Selbstvornahme auf seine Kosten angekündigt hast.
Nachlass wegen einseitiger Vertragsänderung durch den Auftragnehmer wäre auch noch möglich. Dafür dass der Bauherr das Risiko übernimmt schlechteres Material als gefordert zu verwenden, wird die Preisschraube angedreht.

Im Rahmen der Bauleitung sollte sowas aber nicht vorkommen. Es gibt doch ein Kickoff Gespräch mit dem AN. Da wird doch alles nochmal besprochen. Auch Materialfragen.

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Datum: 18.04.2010
Uhrzeit: 19:39
ID: 38681



AW: Angabe von Material in LVs und das Thema Gleichwertigkeit? #5 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Sven_W Beitrag anzeigen
Hinzugefügt werden muss dann der Zusatz "oder gleichwertig", so will es die VOB. Üblicherweise gibt es dann ein Feld in dem der Bieter sein Produkt einträgt.
Vorsicht. Ich kenne mich zwar nicht in den Unterschieden öffentlicher Ausschreibungen aus, ich weiß aber von einigen Großprojekten, dass diese Formulierung unzulässig ist.
Es geht sogar soweit, dass die Beschreibung des Produktes nicht derart ausfallen darf, dass nur ein Lieferant in Frage kommt. Z.B. darf die Beschaffenheit eines Granits nicht derart genau sein, dass nur ein Steinbruch in Frage kommt.
__________________
Florian Illenberger

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Sven_W is on a distinguished road

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Datum: 18.04.2010
Uhrzeit: 21:48
ID: 38682



AW: Angabe von Material in LVs und das Thema Gleichwertigkeit? #6 (Permalink)
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naja....kann ja jeder nachlesen wie das in der VOB/A §9 Nr. 6 geregelt ist

http://www.bmvbs.de/Anlage/original_...sgabe-2006.pdf

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Datum: 19.04.2010
Uhrzeit: 11:16
ID: 38693



AW: Angabe von Material in LVs und das Thema Gleichwertigkeit? #7 (Permalink)
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ok, danke erstmal für eure Antworten bisher.
Also Svens Ansatz gefällt mir am Besten bisher. Obs dann auch so geregelt wird, keine Ahnung, wäre jedenfalls super aus meiner Sicht. Ich sollte wohl dann doch mal unseren Anwalt für die VOB Fragen dazu konsultieren.
Wir haben in unserem LV bei dem Bodenbelag stehen PCI Carrament oder gleichwertig.
Wenn das nun so nicht geht wäre das schon fatal weil dann ja am Ende Kraut und Rüben verbaut werden kann, und die ANs ja jetzt schon mit dieser Vorgabe teilweise den größten Sch.... fabrizieren. Das finde ich als Bauüberwacher dann doch mehr als ärgerlich wenn das wirklich so schwammig sein sollte.
Der Hinweis mit dem Eintragen beim Verbietergespräch ist sehr nützlich. Ich werde mal unsere Unterlagen dazu durchforsten, ob die ANs dazu eine Angabe gemacht haben.

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Datum: 19.04.2010
Uhrzeit: 13:52
ID: 38696



AW: Angabe von Material in LVs und das Thema Gleichwertigkeit? #8 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Sven_W Beitrag anzeigen
naja....kann ja jeder nachlesen wie das in der VOB/A §9 Nr. 6 geregelt ist

http://www.bmvbs.de/Anlage/original_...sgabe-2006.pdf
Möglicherweise auch ein Missverständnis.

Wir haben früher noch Produkte genannt und dahinter geschrieben "oder gleichwertig". Dies ist meines Wissens nach nicht mehr zulässig.
Wenn aber eine technische Spezifikation beschrieben wird, wäre ein Zusatz "oder gleichwertig" natürlich von Vorteil, da ggf. das gleiche Resultat mit einem im Detail technisch anders funktionierenden Produkt erzielt werden könnte.
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Florian Illenberger

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Datum: 19.04.2010
Uhrzeit: 15:52
ID: 38697



AW: Angabe von Material in LVs und das Thema Gleichwertigkeit? #9 (Permalink)
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Zitat:
Vorsicht. Ich kenne mich zwar nicht in den Unterschieden öffentlicher Ausschreibungen aus, ich weiß aber von einigen Großprojekten, dass diese Formulierung unzulässig ist.
Es geht sogar soweit, dass die Beschreibung des Produktes nicht derart ausfallen darf, dass nur ein Lieferant in Frage kommt. Z.B. darf die Beschaffenheit eines Granits nicht derart genau sein, dass nur ein Steinbruch in Frage kommt.



----> Bezüglich "oder gleichwertig" stimmt mein Kenntnisstand mit dem Florians überein. Meine letzte öffentliche Ausschreibung in Deutschland war zwar 2007, trotzdem wurde immer die VOB-Stelle herangezogen. Damals wurden auch mehrere Ausschreibungen gekippt, und mussten wegen der Wettbewerbsverzerrung neu ausgeschrieben werden.

Du verweist auf die VOB, man kann hier im § 9 Abs. 10 sehr wohl lesen, dass es normalerweise nicht zulässig ist, Marken und Produkte auszuschreiben.

Das kannst jeder im o.g. Absatz auf Seite 22 nachlesen.

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Patrick: Offline

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Patrick is on a distinguished road

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Datum: 19.04.2010
Uhrzeit: 17:58
ID: 38702



AW: Angabe von Material in LVs und das Thema Gleichwertigkeit? #10 (Permalink)
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Habt ihr in den Vorbemerkungen auf die EN 12004 (zementhalter Mörtel für Boden- und Wandbeläge, innen und außen) hingewiesen? Dann seid ihr fein raus, da der AN immer ein Produkt einbauen muss, dass dieser Norm entspricht. Sollte er selbst etwas im Keller zusammenbrauen, muss er den Nachweis bringen, dass er die Norm erfüllt, sprich entsprechende Zertifikate vorlegen.
Ggf. ist die EN 12004 Bestandteil der DIN 18332 (Naturwerksteinarbeiten), die mit der VOB/C Vertragsbestandteil ist.

Geändert von Patrick (20.04.2010 um 13:43 Uhr).

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