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Datum: 06.05.2010
Uhrzeit: 10:15
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SiGeKo in der HOAI 1995 Anlage 5

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

vor mir liegt eine Honorarrechnung für einen SiGeKo nach HOAI 1995.
Diese bezieht sich auf Anlage 5 genannter HOAI.
In der Anlage 5 finde ich aber lediglich eine Honorartafel zu §56 Abs. 2 (Honorartafeln für Grundleistungen bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen.
In dem zitierten Paragraphen befindet sich allerdings eine Honorartafel. Abs. 2 sagt, dass genau diese Tafel für Grundleistungen bei Verkehrsanlagen heranzuziehen ist. Die Überschrift der Tabelle bezieht sich allerdings auf Abs. 1. Für mich ein heillosen Durcheinander.

Gibt es einen Zusammenhang zwischen den Grundleistungen eines SiGeKo und der Anlage 5 in der HOAI 1995?
Vielen Dank für Infos,
Gruß
--
Blumenschein

Ps.: Folgender Link könnte ebenfalls interessant sein

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ehem. Benutzer
 
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Beitrag
Datum: 07.05.2010
Uhrzeit: 09:07
ID: 39019



AW: SiGeKo in der HOAI 1995 Anlage 5

#2 (Permalink)
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Hallo Blumenschein,

direkt kann ich Dir diese Frage nicht beantworten. Nur dazu sagen das meines Wissens bei SiGeKo-Leistungen nicht (mehr) nach Honorartafel abgerechnet wird, sondern auf Stundenbasis. Ich habe gerade die Seminare RAB 30 B und RAB 30 C hinter mir, und bei der Veranschlagung der Kosten wurden zwar auch eine Honorartafel gezeigt aus Unterlagen, aber auch der Hinweis das diese nicht kostendeckend sei, und mittlerweile wohl auch keine Verpflichtung für eine Rechnung nach Honorartafel für SiGeKo Leistungen besteht. Als grober Richtwert meinte Prof. Burmeier, unter 50,00€ ohne Nebenkosten sollte die Leistung nicht angeboten werden.

Vielleicht hilft Dir die Zahl ein wenig um das überprüfen zu können.

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Datum: 07.05.2010
Uhrzeit: 13:24
ID: 39030



AW: SiGeKo in der HOAI 1995 Anlage 5 #3 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von LaHood Beitrag anzeigen
...Als grober Richtwert meinte Prof. Burmeier, unter
50,00€ ohne Nebenkosten sollte die Leistung nicht angeboten werden...
In der Praxis stellt sich die Frage ob Du dieses Honorar erreichen kannst.
SiGeKo-Leistung wird allerorten als notwendiges Übel an den billigsten
verramscht. Meistens als Pauschalpreis jeweils für Planungs- bzw
Ausführungsphase.

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Datum: 07.05.2010
Uhrzeit: 14:22
ID: 39033



AW: SiGeKo in der HOAI 1995 Anlage 5 #4 (Permalink)
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ich selbst kann das aus der Praxis nicht beurteilen. Wir haben Verträge mit unserem Auftraggeber, wie die genau berechnet werden da bin ich nicht im Bilde. Die Firmen die sich auf SiGeKo spezalisiert haben scheinen aber durchaus diese Stundenlöhne zu bekommen und zu erhalten. Natürlich hat man immer Auftraggeber die das als notwendiges Übel sehen. Allerdings muss man bei der ganzen Geschichte auch berücksichtigen das der Bauherr ja nun rechtlich mit im Boot sitzt beim Thema Arbeitssicherheit, und es durchaus Firmen, Projekte, Bereiche gibt wo sich der Bauherr nicht leisten kann wenn die Arbeitssicherheit nicht auch konsequent eingehalten und durchgesetzt wird.

Letztlich ist es ein ähnliches Spiel wie bei den Preisen/Arbeiten die wir als Architekten nehmen, bzw. verrichten. Solange man das Spiel des Günstigsten mit maximaler Selbstaufgabe/kasteiung mitmacht und sich unter Wert verkauft kann man auch nichts anderes verdienen.

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Datum: 07.05.2010
Uhrzeit: 14:28
ID: 39034



AW: SiGeKo in der HOAI 1995 Anlage 5 #5 (Permalink)
Social Bookmarks:

es ist nicht ganz dasselbe, da wir Architekten natürlich nach der HOAI abrechnen

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ehem. Benutzer
 
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Datum: 07.05.2010
Uhrzeit: 14:40
ID: 39036



AW: SiGeKo in der HOAI 1995 Anlage 5 #6 (Permalink)
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stimmt. Aber das mit der HOAI ist in der Praxis auch ein anscheinend eher theoretisches Konstrukt und hat eine grosse Dehnfähigkeit was in der Summe hinterher herauskommt. ;-)

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Datum: 07.05.2010
Uhrzeit: 14:45
ID: 39037



AW: SiGeKo in der HOAI 1995 Anlage 5 #7 (Permalink)
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das ist aber auch nur eine Vermutung, ich überschreite die HOAI eher selten

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Datum: 07.05.2010
Uhrzeit: 14:49
ID: 39038



AW: SiGeKo in der HOAI 1995 Anlage 5 #8 (Permalink)
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Hallo,

unabhängig von der Ausgangsfrage: Wie kann man mit einen Stundenlohn von 50,0€ (über)leben?

Gruß,
--
Blumenschein

Ps.: So richtig weiter bin ich mit der Anlage 5 noch nicht. Vielleicht hat jemand noch einen Hinweis? Vielen Dank im Voraus

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Beitrag
Datum: 07.05.2010
Uhrzeit: 15:46
ID: 39040



AW: SiGeKo in der HOAI 1995 Anlage 5 #9 (Permalink)
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das sind bummelig 8000€ im Monat und ein SiGeKo hat ja außer Helm und
Schutzweste nun nicht wirklich eine teure Ausstattung...

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ehem. Benutzer
 
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Beitrag
Datum: 07.05.2010
Uhrzeit: 16:33
ID: 39042



AW: SiGeKo in der HOAI 1995 Anlage 5 #10 (Permalink)
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50,00€ war der Minimalsatz den der Lehrkörper angegeben hat zuzüglich Nebenkosten, Fahrtkosten. Das ist übrigens der Stundenlohn den er für gerechtfertigt hält wenn ein Ingenieur/Architekt nach einem SiGeKo Seminar mit diesen Arbeiten anfängt. Also als Berufseinsteiger in diesem Sektor.

Und mit 50,00€ die Stunde wäre ich schon nicht sehr unzufrieden.

Du musst Dir halt klar machen das beide Teile, Leistungen des SiGeKo in der Planungsphase und in der Ausführungsphase Zeit kosten.
Wenn man bei einer Baustelle seinen SiGeKo halbwegs vernünftig macht, also Verkehrswege prüfen, PSA, prüfen, andere Schutzmaßnahmen, die Prüfsiegel der eingesetzten Geräte überprüfen, Baustellensicherung überprüfen, und anschließende Dokumentation, da kommst Du locker auf einen halben Tagessatz. Und das für nur 1 Baustelle. Hängt natürlich auch von der Größe des Objekts ab.

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