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Ort: Münster Beitrag Datum: 06.05.2010 Uhrzeit: 10:15 ID: 38999 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, vor mir liegt eine Honorarrechnung für einen SiGeKo nach HOAI 1995. Diese bezieht sich auf Anlage 5 genannter HOAI. In der Anlage 5 finde ich aber lediglich eine Honorartafel zu §56 Abs. 2 (Honorartafeln für Grundleistungen bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen. In dem zitierten Paragraphen befindet sich allerdings eine Honorartafel. Abs. 2 sagt, dass genau diese Tafel für Grundleistungen bei Verkehrsanlagen heranzuziehen ist. Die Überschrift der Tabelle bezieht sich allerdings auf Abs. 1. Für mich ein heillosen Durcheinander. Gibt es einen Zusammenhang zwischen den Grundleistungen eines SiGeKo und der Anlage 5 in der HOAI 1995? Vielen Dank für Infos, Gruß -- Blumenschein Ps.: Folgender Link könnte ebenfalls interessant sein |
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ehem. Benutzer Registriert seit: 30.01.2009
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Beitrag Datum: 07.05.2010 Uhrzeit: 09:07 ID: 39019 | Social Bookmarks: Hallo Blumenschein, direkt kann ich Dir diese Frage nicht beantworten. Nur dazu sagen das meines Wissens bei SiGeKo-Leistungen nicht (mehr) nach Honorartafel abgerechnet wird, sondern auf Stundenbasis. Ich habe gerade die Seminare RAB 30 B und RAB 30 C hinter mir, und bei der Veranschlagung der Kosten wurden zwar auch eine Honorartafel gezeigt aus Unterlagen, aber auch der Hinweis das diese nicht kostendeckend sei, und mittlerweile wohl auch keine Verpflichtung für eine Rechnung nach Honorartafel für SiGeKo Leistungen besteht. Als grober Richtwert meinte Prof. Burmeier, unter 50,00€ ohne Nebenkosten sollte die Leistung nicht angeboten werden. Vielleicht hilft Dir die Zahl ein wenig um das überprüfen zu können. |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 07.05.2010 Uhrzeit: 13:24 ID: 39030 | Social Bookmarks: Zitat:
SiGeKo-Leistung wird allerorten als notwendiges Übel an den billigsten verramscht. Meistens als Pauschalpreis jeweils für Planungs- bzw Ausführungsphase. | |
ehem. Benutzer Registriert seit: 30.01.2009
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Beitrag Datum: 07.05.2010 Uhrzeit: 14:22 ID: 39033 | Social Bookmarks: ich selbst kann das aus der Praxis nicht beurteilen. Wir haben Verträge mit unserem Auftraggeber, wie die genau berechnet werden da bin ich nicht im Bilde. Die Firmen die sich auf SiGeKo spezalisiert haben scheinen aber durchaus diese Stundenlöhne zu bekommen und zu erhalten. Natürlich hat man immer Auftraggeber die das als notwendiges Übel sehen. Allerdings muss man bei der ganzen Geschichte auch berücksichtigen das der Bauherr ja nun rechtlich mit im Boot sitzt beim Thema Arbeitssicherheit, und es durchaus Firmen, Projekte, Bereiche gibt wo sich der Bauherr nicht leisten kann wenn die Arbeitssicherheit nicht auch konsequent eingehalten und durchgesetzt wird. Letztlich ist es ein ähnliches Spiel wie bei den Preisen/Arbeiten die wir als Architekten nehmen, bzw. verrichten. Solange man das Spiel des Günstigsten mit maximaler Selbstaufgabe/kasteiung mitmacht und sich unter Wert verkauft kann man auch nichts anderes verdienen. |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 07.05.2010 Uhrzeit: 14:28 ID: 39034 | Social Bookmarks: es ist nicht ganz dasselbe, da wir Architekten natürlich nach der HOAI abrechnen |
ehem. Benutzer Registriert seit: 30.01.2009
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Beitrag Datum: 07.05.2010 Uhrzeit: 14:40 ID: 39036 | Social Bookmarks: stimmt. Aber das mit der HOAI ist in der Praxis auch ein anscheinend eher theoretisches Konstrukt und hat eine grosse Dehnfähigkeit was in der Summe hinterher herauskommt. ;-) |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 07.05.2010 Uhrzeit: 14:45 ID: 39037 | Social Bookmarks: das ist aber auch nur eine Vermutung, ich überschreite die HOAI eher selten |
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Ort: Münster Beitrag Datum: 07.05.2010 Uhrzeit: 14:49 ID: 39038 | Social Bookmarks: Hallo, unabhängig von der Ausgangsfrage: Wie kann man mit einen Stundenlohn von 50,0€ (über)leben? Gruß, -- Blumenschein Ps.: So richtig weiter bin ich mit der Anlage 5 noch nicht. Vielleicht hat jemand noch einen Hinweis? Vielen Dank im Voraus |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 07.05.2010 Uhrzeit: 15:46 ID: 39040 | Social Bookmarks: das sind bummelig 8000€ im Monat und ein SiGeKo hat ja außer Helm und Schutzweste nun nicht wirklich eine teure Ausstattung... |
ehem. Benutzer Registriert seit: 30.01.2009
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Beitrag Datum: 07.05.2010 Uhrzeit: 16:33 ID: 39042 | Social Bookmarks: 50,00€ war der Minimalsatz den der Lehrkörper angegeben hat zuzüglich Nebenkosten, Fahrtkosten. Das ist übrigens der Stundenlohn den er für gerechtfertigt hält wenn ein Ingenieur/Architekt nach einem SiGeKo Seminar mit diesen Arbeiten anfängt. Also als Berufseinsteiger in diesem Sektor. Und mit 50,00€ die Stunde wäre ich schon nicht sehr unzufrieden. Du musst Dir halt klar machen das beide Teile, Leistungen des SiGeKo in der Planungsphase und in der Ausführungsphase Zeit kosten. Wenn man bei einer Baustelle seinen SiGeKo halbwegs vernünftig macht, also Verkehrswege prüfen, PSA, prüfen, andere Schutzmaßnahmen, die Prüfsiegel der eingesetzten Geräte überprüfen, Baustellensicherung überprüfen, und anschließende Dokumentation, da kommst Du locker auf einen halben Tagessatz. Und das für nur 1 Baustelle. Hängt natürlich auch von der Größe des Objekts ab. |
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