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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 20.06.2010 Uhrzeit: 23:10 ID: 39575 | Social Bookmarks: Hallo, gemäß Landesbauordnung NRW gilt für Treppen folgendes: (7) Die freien Seiten der Treppen, Treppenabsätze und Treppenöffnungen müssen durch Geländer gesichert werden. Fenster, die unmittelbar an Treppen liegen und deren Brüstungen unter der notwendigen Geländerhöhe liegen, sind zu sichern. Gibt es ein Gesetz, Verordnung, DIN etc. die ein Geländer mit waagerechten Streben untersagt. (Aufgrund Klettergefahr für kleine Kinder) Vielen Dank für Infos, Gruß -- Blumenschein |
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 20.06.2010 Uhrzeit: 23:12 ID: 39576 | Social Bookmarks: Die DIN 18065 hilft schon mal weiter, -- |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 21.06.2010 Uhrzeit: 07:30 ID: 39577 | Social Bookmarks: GUV-I 561 5.4 Geländer müssen so ausgeführt sein, dass Personen nicht hindurchstürzen können. Grundsätzlich ist das Füllstabgeländer mit senkrecht angebrachten Stäben dem Knieleistengeländer vorzuziehen. Treppengeländer in Gebäuden, in denen mit dauernder oder häufiger Anwesenheit von Kindern gerechnet werden muss, dürfen nur Öffnungen aufweisen, die nicht breiter als 12 cm sind. Zusätzlich müssen Geländer in Schulen und Kindergärten so ausgeführt sein, dass sie nicht zu missbräuchlicher Nutzung verleiten, z.B. Klettern, Aufsitzen, Rutschen, Ablegen von Gegenständen. |
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Beitrag Datum: 21.06.2010 Uhrzeit: 09:46 ID: 39580 | Social Bookmarks: Grundsätzlich sind horizontale Streben nicht unzulässig, du musst das Geländer eben nur so auskonstruieren, dass das leichte Überklettern unmöglich ist. Bei horizontalen Brüstungen wird das i.d. Regel durch einen nach innen stehenden Handlauf gemacht. Wenn es um Kindergärten oder Schulen geht, ist insbesondere die GUV-Richtlinien zu beachten - dort sind Treppen auch beschrieben. |
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 18.07.2010 Uhrzeit: 15:23 ID: 40026 | Social Bookmarks: Vielen Dank, Gruß -- Blumenschein |
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leipziger: Offline
Beitrag Datum: 19.07.2010 Uhrzeit: 17:15 ID: 40042 | Social Bookmarks: Geländerhöhe 90cm, ab 12m Absturzhöhe 1,10m, in Versammlungsstätten generell 1,10m. Mit Kindern ist quasi überall zu rechnen. Bei uns im Büro gilt daher: generell keine horizontalen Stäbe. Max. offene Fläche 12x12cm (Größe Kinderkopf) ----> Stababstand max.12,0cm Geschlossene Füllungen funktionieren natürlich auch. Glasfüllungen nur streng nach TRAV planen, keine Sonderlösungen ----> sonst Zustimmung im Einzelfall über MFPA o.ä. (Gutachten) und Genehmigung Regierungspräsidium. Handlauf immer auf 85cm (Gehbehinderte), am Anfang und Ende jedes Treppenabsatzes mind.30cm horizontal führen (Gehbehinderte) Handlauf muss griffsicher sein ---> rund Durchmesser 3,5 bis 4cm. Keine Ablageflächen auf/am Treppengeländer. Am Treppenauge am Fußboden Aufkantung mind. 3 oder 5cm hoch. |
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 19.07.2010 Uhrzeit: 19:23 ID: 40044 | Social Bookmarks: es heißt: "wo mit Anwesenheit von unbeaufsichtigten Kindern zu rechnen ist" Bei Büro- , Industrie- und Laborgebäuden etc. und zB Fluchtbalkonen besteht diese Gefahr nicht. Sollte man nicht ganz so kategorisch ausschliessen - obwohl im "Regelfall" es tatsächlich wenig bringt, mit der Bauprüf über solche Geländer zu streiten. und die 12cm sollte man bei horizontalen nun auch nicht ansetzen. Aber die Maße, ab wann nicht überklettert (4cm?) bzw wie weit ein Handlauf nach innen gekröpft werden muß, ist mir nicht bekannt und steht auch nirgends, oder ? |
Social Bookmarks: Ich hasse unser kleinkariertes Baurecht? Warum sind immer die "Dümmsten unserer Gesellschaft" der Maßstab für die Sicherheitsvorkehrungen? Damit meine ich nicht nur Kinder. Sorry, für mein OFF-Topic-Geschwätz, aber wer sich mal im Urlaub in mediteranen Gefilden umgeschaut hat, wird festgestellt haben, daß noch lange nicht an jedem Abhang, jeder Kaimauer, jeder Treppe oder jeder Aussichtsplattform ordentliche Geländer oder Leitplanken angebracht sind. Schon gar nicht nach deutscher Norm. Trotzdem sind die Leute dort clever genug um nicht überall runterzufallen. Unsere Vollkaskomentalität macht uns zunehmend träger, unvorsichtiger und sie blockiert die Kreativität. | |
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leipziger: Offline
Beitrag Datum: 20.07.2010 Uhrzeit: 10:40 ID: 40059 | Social Bookmarks: @k-roy unseren (öffentlichen) Bauherrnvertreter hat der Aspekt "beaufsichtigt" oder "unbeaufsichtigt" wenig beeindruckt. Denn schließlich ist es seine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die landeseigenen Gebäude, die im übrigen tagsüber für jeden offen stehen, sicher sind und das Land keine gerichtlichen Klagen an den Hals bekommt, wenn z.B. einem Kind dort was passiert. Hinzu kommt sicher, dass die Medien heute immer alles verdrehen - es soll einfach nicht in der Zeitung stehen, dass im öffentlichen Gebäude xyyz ein Kind durchs Treppengeländer gefallen ist, selbst wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Richtig, das Maß, um das der Handlauf bei einer horizontalen Geländerfüllung nach innen gekröpft sein muss, steht m.E. nirgends. Daher ist diese Lösung m.E. auch nicht juristisch "wasserdicht". @Archimedes: Ja, es ist haarsträubend, nicht nur in südlichen Gefilden scheint kein einziges Geländer diesen strengen Vorschriften zu entsprechen. Auch hier und gerade in Westdeutschland, wo nun viele Gebäude seit 20-30 Jahren unverändert sind, findet man auf Schritt und Tritt wackelnde und zu niedrige Geländer, von den Füllungen usw. besser ganz zu schweigen. |
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