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Blumenschein: Offline
Ort: Münster ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 20.06.2010 Uhrzeit: 22:10 ID: 39575 | Social Bookmarks: Hallo, gemäß Landesbauordnung NRW gilt für Treppen folgendes: (7) Die freien Seiten der Treppen, Treppenabsätze und Treppenöffnungen müssen durch Geländer gesichert werden. Fenster, die unmittelbar an Treppen liegen und deren Brüstungen unter der notwendigen Geländerhöhe liegen, sind zu sichern. Gibt es ein Gesetz, Verordnung, DIN etc. die ein Geländer mit waagerechten Streben untersagt. (Aufgrund Klettergefahr für kleine Kinder) Vielen Dank für Infos, Gruß -- Blumenschein |
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 20.06.2010 Uhrzeit: 22:12 ID: 39576 | Social Bookmarks: Die DIN 18065 hilft schon mal weiter, -- |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 21.06.2010 Uhrzeit: 06:30 ID: 39577 | Social Bookmarks: GUV-I 561 5.4 Geländer müssen so ausgeführt sein, dass Personen nicht hindurchstürzen können. Grundsätzlich ist das Füllstabgeländer mit senkrecht angebrachten Stäben dem Knieleistengeländer vorzuziehen. Treppengeländer in Gebäuden, in denen mit dauernder oder häufiger Anwesenheit von Kindern gerechnet werden muss, dürfen nur Öffnungen aufweisen, die nicht breiter als 12 cm sind. Zusätzlich müssen Geländer in Schulen und Kindergärten so ausgeführt sein, dass sie nicht zu missbräuchlicher Nutzung verleiten, z.B. Klettern, Aufsitzen, Rutschen, Ablegen von Gegenständen. |
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 21.06.2010 Uhrzeit: 08:46 ID: 39580 | Social Bookmarks: Grundsätzlich sind horizontale Streben nicht unzulässig, du musst das Geländer eben nur so auskonstruieren, dass das leichte Überklettern unmöglich ist. Bei horizontalen Brüstungen wird das i.d. Regel durch einen nach innen stehenden Handlauf gemacht. Wenn es um Kindergärten oder Schulen geht, ist insbesondere die GUV-Richtlinien zu beachten - dort sind Treppen auch beschrieben. |
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 18.07.2010 Uhrzeit: 14:23 ID: 40026 | Social Bookmarks: Vielen Dank, Gruß -- Blumenschein |
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leipziger: Offline
![]() Beitrag Datum: 19.07.2010 Uhrzeit: 16:15 ID: 40042 | Social Bookmarks: Geländerhöhe 90cm, ab 12m Absturzhöhe 1,10m, in Versammlungsstätten generell 1,10m. Mit Kindern ist quasi überall zu rechnen. Bei uns im Büro gilt daher: generell keine horizontalen Stäbe. Max. offene Fläche 12x12cm (Größe Kinderkopf) ----> Stababstand max.12,0cm Geschlossene Füllungen funktionieren natürlich auch. Glasfüllungen nur streng nach TRAV planen, keine Sonderlösungen ----> sonst Zustimmung im Einzelfall über MFPA o.ä. (Gutachten) und Genehmigung Regierungspräsidium. Handlauf immer auf 85cm (Gehbehinderte), am Anfang und Ende jedes Treppenabsatzes mind.30cm horizontal führen (Gehbehinderte) Handlauf muss griffsicher sein ---> rund Durchmesser 3,5 bis 4cm. Keine Ablageflächen auf/am Treppengeländer. Am Treppenauge am Fußboden Aufkantung mind. 3 oder 5cm hoch. |