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Ort: Wetzlar ![]() ![]() Beitrag Datum: 02.08.2010 Uhrzeit: 18:07 ID: 40251 | Social Bookmarks: Die GUV Unfallverhütungsvorschriften sagen explizit zu Kindertagesstätten unter §19 Waschräume, Toiletten, Hygiene (1) Für Kinder sind auf ihre Körpergröße abgestimmte Sanitärobjekte und Einrichtungsgegenstände bereitzustellen (2) An Türen von Sanitärkabinen sind Quetsch- und Scherstellen zu vermeiden (3) Geräte zur Warmwasserbereitung sowie Waschmaschinen und Wäschetrockner sind so aufzustellen, dass eine unbefugte benutzung durch Kinder verhindert wird (4) Für Bereiche, in denen Kinder von Körperausscheidungen greinigt werden, sind insbesondere geeignete Hygienemaßnahmen zur BEseitigung der Abfälle zu treffen. Dann findet man noch unter §23 (4) eine Angabe zu Ausstattungen für Krippenkinder: (4) Wickelplätze sind so auszuführen, das Kinder nicht herunter fallen können. Das war's. Kann man nachlesen: In den dazu gehörenden Interpretationsbeiheften wird noch auf die VDI 6000 Blatt 6 verwiesen, wo z.B. Einbauhöhen von Waschbecken, WC-Becken etc. geregelt ist. Die Regelhöhe für Kinder-WC_Kabinen beträg übrigens 1400mm bei einer Fußluft von 120mm. Hier sollte man möglichst die Anforderungen an die Spielgeräte mit in das Kalkül ziehen. Als Mindestanforderung würde ich dementsprechend mit den Prüfkörpern A,B und C arbeiten. Dazu mal bei Wikipedia nachschauen. |
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Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 02.08.2010 Uhrzeit: 18:50 ID: 40257 | Social Bookmarks: Danke, für die weiteren Hinweise, die liegen allerdings schon in Form einer Planungshilfe bei mir vor. Eben auch wie groß die Toilettenschüsseln und Handwaschbecken sein sollen. Nur eben nicht wie groß die Kabinen sein sollen. Es gibt noch einen Hinweis auf die AMEV. Die sagt dazu aber auch nichts. Bleiben also nur noch die ASR, aber die gelten eben für Erwachsene. Ich dachte es gäbe spezielle Regelwerke für Kitas. Ich riskiere also erstmal die Auslegung nach FeVo's Faustformel. |
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Ort: Wetzlar ![]() ![]() Beitrag Datum: 02.08.2010 Uhrzeit: 18:53 ID: 40258 | Social Bookmarks: Wenn du mir deine Raumgeometrie zumailst, kann ich dir das ganze ja mal durch ein kleines Programm meiner Fa. durchlaufen lassen. |
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Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 02.08.2010 Uhrzeit: 20:10 ID: 40260 | Social Bookmarks: |
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Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 02.08.2010 Uhrzeit: 20:27 ID: 40261 | Social Bookmarks: Die hab ich leider nicht, ich dachte, Deine Angaben wären für nicht speziell für Kitas, da sie ja identisch mit den Standardwerten sind. |
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Ort: Wetzlar ![]() ![]() Beitrag Datum: 02.08.2010 Uhrzeit: 21:14 ID: 40262 | Social Bookmarks: Die betreffen aber nur so Dinge wie Höhe von Waschbecken etc., nicht die Größe von Kabinen. |
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Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 02.08.2010 Uhrzeit: 22:29 ID: 40264 | Social Bookmarks: Wieso? Hier stehts doch (Anhang) Die VDI ist sicher kein Gesetz, jedoch sollte man den Bauherrn auf die vorhandene technische Regel hinweisen, wenn man davon abweichen will. |
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Ort: Wetzlar ![]() ![]() Beitrag Datum: 03.08.2010 Uhrzeit: 00:27 ID: 40266 | Social Bookmarks: Da geb ich dir ja Recht. Allerdings ist das VDI Reglement relativ ungebräuchlich, zumindest hab ich in den letzten Jahren selten Kabinen in dieser Größe gehabt. Das deutet für mich darauf hin, dass diese Angaben auch in den Architekturbüros nicht so oft verbindlich zur Anwendung kommen. Und, für WC-Kabinen im Kindergartenbereich sind diese Werte noch weniger gebräuchlich. Dort dürfen nämlich keine Kabinen mit nach innen öffnenden Türen eingebaut werden. Ich muss fairerweise aber dazu sagen, dass auch mir nicht bekannt war, dass in der VDI Richtlinie die Richtmaße vorgeschlagen werden. Für mich wäre es jetzt interessant zu wissen, in welchem Umfang diese Richtlinien überhaupt verbindlich sind, auch wenn z.B. in den Bauordnungen der einzelnen Länder bzw. in der Bundesbauordnung diese Werte nicht definiert sind. Gibt es eurerseits Erfahrungen darüber? Ich habe nochmal etwas recherchiert in meinen Unterlagen. Demnach gibt es in der Arbeitstättenrichtlinie für Toilettenräume noch Hinweise auf Anzahl und Größe der Kabinen. Demnach gilt eine DIN 18228, Blatt 2, vom November 1960 nachwievor. Dort sind in entsprechenden Aufteilungsskizzen entsprechende Maße vorgegeben. Bei nach innen öffnenden Türen ist eine Regeltiefe von 1500mm vorgesehen. Bei nach aussen öffnendne Türen dagegen sind 1250mm vorgesehen. Die Kabinenbreite beträgt im Achsmaß durchweg 850mm. |