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Ort: Berlin Beitrag Datum: 29.07.2010 Uhrzeit: 19:38 ID: 40197 | Social Bookmarks: Hallo, weiß jemand wie groß WC-Kabinen für Kinder in Kitas mindestens sein müssen ? Oder gelten da auch 850x1250 bei Türaufschlag nach außen ?
__________________ Grüße Michael "Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?" Ludwig Mies van der Rohe, 1964 |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 29.07.2010 Uhrzeit: 22:36 ID: 40198 | Social Bookmarks: Die VDI 6000-6 (gilt für Kitas, Kigas und Schulen) sagt: Breite WC 40 cm Seitlicher Abstand WC zu Wänden 25 cm (wenn Wände beidseitig) ergibt lichte Breite 90 cm Tiefe WC 60 cm (Einbauspülkasten) Bewegungsfläche vor WC BxT 80 x 60 cm ergibt lichte Tiefe mind 1,20 m Für WC Kabinen wird eine lichte BxT von 90 x 1,25 angegeben. Das entspricht ja etwa den oben ermittelten Werten. Da die Kinder ja auch manchmal "Assistenz" auf dem Klo benötigen, glaube ich nicht, dass man die Kabinen kleiner ausführen sollte. Für Kinderkrippen wird noch die Möglichkeit aufgezeigt, die WCs nur durch Schamwände, also ohne Tür, voneinander zu trennen. Die erforderliche Bewegungsfläche vor der Schüssel bleibt aber. |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 30.07.2010 Uhrzeit: 17:24 ID: 40205 | Social Bookmarks: Klingt plausibel. Zu dumm nur, dass mir im Entwurf der Platz fehlt.
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Ort: Wetzlar Beitrag Datum: 02.08.2010 Uhrzeit: 12:23 ID: 40233 | Social Bookmarks: Bei den meißten Kindergartenkabinen genügt eine Einbautiefe von ca. 1000 - 1050mm. Die Standarttiefe der Toilettenschüsseln beträgt ca. 565mm. Bei 1050mm Kabinentiefe ist ausreichend "Komfortbereich" gegeben, dass sich die Kinder setzen können. Das gilt eigentlich grundsätzlich für die Berechnung von WC-Kabinen. Es sollte vor der Kante der Toilettenschüssel ein Freiraum von ca. 600 mm sein, damit sich Erwachsene nicht beim Niederlassen die Birne an der Tür anstoßen. Als zweiten Richtwert kann man noch die Summe aus Tiefe der Toilettenschüssel (meißt ca. 565mm ), aus Schwenkbereich der Tür ( meißt 650mm ) und einen nötigen Freiraum dazwischen ( möglichst 150 - 200mm ) annehmen. Das ergibt eine Kabinentiefe von etwa 1400mm bei nach innen öffnenden Türen. |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 02.08.2010 Uhrzeit: 16:15 ID: 40238 | Social Bookmarks: Martin, Du bist wie immer Gold wert.
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Ort: Wetzlar Beitrag Datum: 02.08.2010 Uhrzeit: 17:41 ID: 40239 | Social Bookmarks: Danke für die Blümchen |
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Beitrag Datum: 02.08.2010 Uhrzeit: 18:35 ID: 40247 | Social Bookmarks: Will nochmal an die Regelwerke der GUV- Verbände erninnern, weiss aus dem Kopf nicht mehr, ob bez. der Toilettenanlagen eine Mindestkabinengrösse vorgeschrieben ist. Als Trennwände würde ich auf jeden Fall 1,2-1,5 m hohe Trennwände mit Pendeltür und (wenn gewünscht) einfacher Abriegelungsmöglichkeit (Plastik-Drehriegel oder ähnliches kindgerechtes) vorschlagen. Bei KiTa-Toiletten muss mann wissen, dass die Schüsseln und Böden erheblicher Verschmutzung ausgesetzt sind (Material und Befestigungsteile auf Urinresistenz prüfen!!) - man sollte sich vor Planung Referenzkitas ansehen, um die Abläufe zu verstehen. |
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Ort: Wetzlar Beitrag Datum: 02.08.2010 Uhrzeit: 19:07 ID: 40251 | Social Bookmarks: Die GUV Unfallverhütungsvorschriften sagen explizit zu Kindertagesstätten unter §19 Waschräume, Toiletten, Hygiene (1) Für Kinder sind auf ihre Körpergröße abgestimmte Sanitärobjekte und Einrichtungsgegenstände bereitzustellen (2) An Türen von Sanitärkabinen sind Quetsch- und Scherstellen zu vermeiden (3) Geräte zur Warmwasserbereitung sowie Waschmaschinen und Wäschetrockner sind so aufzustellen, dass eine unbefugte benutzung durch Kinder verhindert wird (4) Für Bereiche, in denen Kinder von Körperausscheidungen greinigt werden, sind insbesondere geeignete Hygienemaßnahmen zur BEseitigung der Abfälle zu treffen. Dann findet man noch unter §23 (4) eine Angabe zu Ausstattungen für Krippenkinder: (4) Wickelplätze sind so auszuführen, das Kinder nicht herunter fallen können. Das war's. Kann man nachlesen: In den dazu gehörenden Interpretationsbeiheften wird noch auf die VDI 6000 Blatt 6 verwiesen, wo z.B. Einbauhöhen von Waschbecken, WC-Becken etc. geregelt ist. Die Regelhöhe für Kinder-WC_Kabinen beträg übrigens 1400mm bei einer Fußluft von 120mm. Hier sollte man möglichst die Anforderungen an die Spielgeräte mit in das Kalkül ziehen. Als Mindestanforderung würde ich dementsprechend mit den Prüfkörpern A,B und C arbeiten. Dazu mal bei Wikipedia nachschauen. |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 02.08.2010 Uhrzeit: 19:50 ID: 40257 | Social Bookmarks: Danke, für die weiteren Hinweise, die liegen allerdings schon in Form einer Planungshilfe bei mir vor. Eben auch wie groß die Toilettenschüsseln und Handwaschbecken sein sollen. Nur eben nicht wie groß die Kabinen sein sollen. Es gibt noch einen Hinweis auf die AMEV. Die sagt dazu aber auch nichts. Bleiben also nur noch die ASR, aber die gelten eben für Erwachsene. Ich dachte es gäbe spezielle Regelwerke für Kitas. Ich riskiere also erstmal die Auslegung nach FeVo's Faustformel.
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Ort: Wetzlar Beitrag Datum: 02.08.2010 Uhrzeit: 19:53 ID: 40258 | Social Bookmarks: Wenn du mir deine Raumgeometrie zumailst, kann ich dir das ganze ja mal durch ein kleines Programm meiner Fa. durchlaufen lassen. |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 02.08.2010 Uhrzeit: 21:10 ID: 40260 | Social Bookmarks: |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 02.08.2010 Uhrzeit: 21:27 ID: 40261 | Social Bookmarks: Die hab ich leider nicht, ich dachte, Deine Angaben wären für nicht speziell für Kitas, da sie ja identisch mit den Standardwerten sind.
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Ort: Wetzlar Beitrag Datum: 02.08.2010 Uhrzeit: 22:14 ID: 40262 | Social Bookmarks: Die betreffen aber nur so Dinge wie Höhe von Waschbecken etc., nicht die Größe von Kabinen. |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 02.08.2010 Uhrzeit: 23:29 ID: 40264 | Social Bookmarks: Wieso? Hier stehts doch (Anhang) Die VDI ist sicher kein Gesetz, jedoch sollte man den Bauherrn auf die vorhandene technische Regel hinweisen, wenn man davon abweichen will. |
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Ort: Wetzlar Beitrag Datum: 03.08.2010 Uhrzeit: 01:27 ID: 40266 | Social Bookmarks: Da geb ich dir ja Recht. Allerdings ist das VDI Reglement relativ ungebräuchlich, zumindest hab ich in den letzten Jahren selten Kabinen in dieser Größe gehabt. Das deutet für mich darauf hin, dass diese Angaben auch in den Architekturbüros nicht so oft verbindlich zur Anwendung kommen. Und, für WC-Kabinen im Kindergartenbereich sind diese Werte noch weniger gebräuchlich. Dort dürfen nämlich keine Kabinen mit nach innen öffnenden Türen eingebaut werden. Ich muss fairerweise aber dazu sagen, dass auch mir nicht bekannt war, dass in der VDI Richtlinie die Richtmaße vorgeschlagen werden. Für mich wäre es jetzt interessant zu wissen, in welchem Umfang diese Richtlinien überhaupt verbindlich sind, auch wenn z.B. in den Bauordnungen der einzelnen Länder bzw. in der Bundesbauordnung diese Werte nicht definiert sind. Gibt es eurerseits Erfahrungen darüber? Ich habe nochmal etwas recherchiert in meinen Unterlagen. Demnach gibt es in der Arbeitstättenrichtlinie für Toilettenräume noch Hinweise auf Anzahl und Größe der Kabinen. Demnach gilt eine DIN 18228, Blatt 2, vom November 1960 nachwievor. Dort sind in entsprechenden Aufteilungsskizzen entsprechende Maße vorgegeben. Bei nach innen öffnenden Türen ist eine Regeltiefe von 1500mm vorgesehen. Bei nach aussen öffnendne Türen dagegen sind 1250mm vorgesehen. Die Kabinenbreite beträgt im Achsmaß durchweg 850mm. |
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