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Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 02.08.2010 Uhrzeit: 20:10 ID: 40260 | Social Bookmarks: |
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mika: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 02.08.2010 Uhrzeit: 20:27 ID: 40261 | Social Bookmarks: Die hab ich leider nicht, ich dachte, Deine Angaben wären für nicht speziell für Kitas, da sie ja identisch mit den Standardwerten sind. |
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Ort: Wetzlar ![]() ![]() Beitrag Datum: 02.08.2010 Uhrzeit: 21:14 ID: 40262 | Social Bookmarks: Die betreffen aber nur so Dinge wie Höhe von Waschbecken etc., nicht die Größe von Kabinen. |
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Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 02.08.2010 Uhrzeit: 22:29 ID: 40264 | Social Bookmarks: Wieso? Hier stehts doch (Anhang) Die VDI ist sicher kein Gesetz, jedoch sollte man den Bauherrn auf die vorhandene technische Regel hinweisen, wenn man davon abweichen will. |
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Ort: Wetzlar ![]() ![]() Beitrag Datum: 03.08.2010 Uhrzeit: 00:27 ID: 40266 | Social Bookmarks: Da geb ich dir ja Recht. Allerdings ist das VDI Reglement relativ ungebräuchlich, zumindest hab ich in den letzten Jahren selten Kabinen in dieser Größe gehabt. Das deutet für mich darauf hin, dass diese Angaben auch in den Architekturbüros nicht so oft verbindlich zur Anwendung kommen. Und, für WC-Kabinen im Kindergartenbereich sind diese Werte noch weniger gebräuchlich. Dort dürfen nämlich keine Kabinen mit nach innen öffnenden Türen eingebaut werden. Ich muss fairerweise aber dazu sagen, dass auch mir nicht bekannt war, dass in der VDI Richtlinie die Richtmaße vorgeschlagen werden. Für mich wäre es jetzt interessant zu wissen, in welchem Umfang diese Richtlinien überhaupt verbindlich sind, auch wenn z.B. in den Bauordnungen der einzelnen Länder bzw. in der Bundesbauordnung diese Werte nicht definiert sind. Gibt es eurerseits Erfahrungen darüber? Ich habe nochmal etwas recherchiert in meinen Unterlagen. Demnach gibt es in der Arbeitstättenrichtlinie für Toilettenräume noch Hinweise auf Anzahl und Größe der Kabinen. Demnach gilt eine DIN 18228, Blatt 2, vom November 1960 nachwievor. Dort sind in entsprechenden Aufteilungsskizzen entsprechende Maße vorgegeben. Bei nach innen öffnenden Türen ist eine Regeltiefe von 1500mm vorgesehen. Bei nach aussen öffnendne Türen dagegen sind 1250mm vorgesehen. Die Kabinenbreite beträgt im Achsmaß durchweg 850mm. |
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Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 03.08.2010 Uhrzeit: 08:21 ID: 40267 | Social Bookmarks: In allen Büros, in denen ich bisher gearbeitet habe, haben wir die Werte der ASR eingehalten. Ich habe es auch schon erlebt, dass die Bauaufsicht bei der Abnahme nachgemessen hat. Für die Toiletten der Arbeitnehmer in der Kita sind die Angaben der ASR also auf alle Fälle einzuhalten. Für die Kinder kann man meiner Meinung nach von den VDI-Werten abweichen. Dies wäre allerdings mit dem Bauherrn zu besprechen (Protokoll nicht vergessen) und ggf. durch Beispiele aus anderen Kitas zu begründen. (Die 85 cm beziehen sich übrigens auf die lichte Breite nicht das Achsmaß siehe Skizzen hier: http://www.gewerbeaufsicht.baden-wue...86/5_037_1.pdf ) |
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![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 04.08.2010 Uhrzeit: 00:29 ID: 40278 | Social Bookmarks: Zitat:
Zitat:
Man muss gerade bei öffentlichen Bauten mit dem Entwurf auf die verschärften Gesetzesanforderungen reagieren. Die Gesetze werden sich nicht dem Architekt anpassen. Entsprechende Urteile gibts wie Sand am Meer....... | ||