ehem. Benutzer Registriert seit: 30.01.2009
Beiträge: 92
LaHood: Offline
Beitrag Datum: 24.08.2010 Uhrzeit: 15:35 ID: 40530 | Social Bookmarks: Hallo, ich versuche gerade herauszufinden ob das Umsetzen eines Bauzaunes zur Sicherung der Baustelle gegen den IV eine zusätzliche Leistung ist die als Nachtrag vom Auftragnehmer gefordert werden kann. Wir haben zwar eine Position für einen Bauzaun, aber laut LV-Text ist damit nur das einrichten und räumen definiert, nicht das unter Umständen mehrmalige Verschieben während des Bauablaufs. Durch beengte Straßenverhältnisse kann der Bauzaun nur innerhalb der Baustelle aufgestellt werden, und bei Gründung der Sauberkeitsschicht bis an den Straßenrand muss dieser dann wieder entfernt werden bis die Schicht tragfähig ist und dann wieder aufgestellt werden. Danke Grüße LH |
| |
|
Registriert seit: 15.02.2003
Beiträge: 1.762
Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 29.08.2010 Uhrzeit: 19:45 ID: 40591 | Social Bookmarks: Wenn das (ggf. mehrmalige) Umbauen nicht im LV beschrieben ist, besteht schon grundsätzlich Anlass für einen Nachtrag. In welcher Höhe der auf Seiten des Bauherrn akzeptiert wird, ist aber sicher Verhandlungssache. Auch spielt m. E. eine Rolle, ob fast der gesamte Zaun demontiert oder umgestellt wird oder nur ein kleiner Teil. Dann wäre das Umbauen eine marginale Mehrleistung gegenüber dem Hauptauftrag, die evtl. auf Kulanz erfolgen könnte. T. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline
Beitrag Datum: 30.08.2010 Uhrzeit: 01:17 ID: 40599 | Social Bookmarks: Deshalb bietet es sich an, das Umstellen von Bauzäunen im LV zu integrieren....... ansonsten wäre es wohl ein Nachtrag. |
ehem. Benutzer Registriert seit: 30.01.2009
Beiträge: 92
LaHood: Offline
Beitrag Datum: 30.08.2010 Uhrzeit: 13:22 ID: 40601 | Social Bookmarks: alles klar, danke. Werden wir zukünftig auch im LV mit hinterlegen. Wäre das dann eine gesonderte Position, oder kann das in den LV Text für den Bauzaun mit rein? |
Social Bookmarks: Ich würde es eher in eine gesonderte Position als Pauschale reinpacken und möglichst genau beschreiben. Wenn Du es in die Grundposition schreibst, dnn läufst Du Gefahr, daß es zu teuer kalkuliert wird bzw. das Umstellen evtl. entfällt, aber dennoch berechnet wird. | |
Registriert seit: 15.02.2003
Beiträge: 1.762
Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 30.08.2010 Uhrzeit: 22:03 ID: 40624 | Social Bookmarks: Ja, als Zulagenposition: "Zulage zu vorbeschriebener Pos. XY für das mehrmalige Umsetzen des Zauns auf einer Länge von bis zu 50.00 m. Das Umbauen erfolgt nach sachl. Erfordernis auf Anordnung der Bauleitung und wird nach tatsächlich umgesetzten Mengen in Metern abgerechnet." T. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.03.2010
Beiträge: 120
Bosmeg: Offline
Ort: Tübingen Beitrag Datum: 06.09.2010 Uhrzeit: 23:37 ID: 40741 | Social Bookmarks: Also ganz ehrlich, ich würde den Raprortzettel nicht unterschreiben. Wie ich das kenne, so ist laut jeder vernünftigen Vorbemerkung die Baustelle gegen....... zu sichern. Dazu gehört meiner Meinung nach auch ein Bauzaun. Sollte die ausführende Firma das nicht vorher anhand der Pläne, Ortsbegehung etc. erkannt haben und in ihr Angebot mit einkalkuliert haben ist das meiner Ansicht nach ihr Problem. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 15.02.2004
Beiträge: 91
Sven_W: Offline
Beitrag Datum: 07.09.2010 Uhrzeit: 21:40 ID: 40758 | Social Bookmarks: Nene, wie soll denn der Unternehmer im Voraus wissen wie oft der Bauzaun später geändert wird? Steht das in der Zeichnung? Im LV? Soll er die Glaskugel bemühen? Bei öffentlichen Projekten gucken sich viele die Zeichnungen gar nicht an. Die gehen nur nach Text. Was im LV nicht beschrieben ist wird nicht kalkuliert. Den Zuschlag erhält meist der Mindestbietende. Um den Auftrag zu bekommen muss er günstig kalkulieren. Also wird nix kalkuliert was nicht im LV steht. Selbst die Vorbemerkungen kannste meist vergessen. Nur wenn Pauschalen vereinbart werden zieht sowas. Aber auch in diesen Fällen gilt nur als pauschal angeboten was in der Zeichnung dargestellt oder im Text beschrieben ist. Es ist empfehlenswert eine gesonderte Position für das mehrmalige Umstellen der Bauzaunelemente in das LV aufzunehmen. regards Sven |
Social Bookmarks: Der Umgang zwischen AN, AG und Architekt darf hart sein, aber er muß fair bleiben. Dem AN ständig Dinge aufzubürden, die der Architekt selbst vergessen oder übersehen hat, ist nicht OK. Es sollte daher für alle vorsehbaren Arbeiten im LV eine Beschreibung bzw. Position geben, damit der AN die Chance hat korrekt zu kalkulieren. Das mehrmalige Umstellen des Bauzauns sollte beschrieben sein. | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.03.2010
Beiträge: 120
Bosmeg: Offline
Ort: Tübingen Beitrag Datum: 08.09.2010 Uhrzeit: 17:44 ID: 40772 | Social Bookmarks: Gut, mit öffentlichen Projekten fehlt mir die Erfahrung. Wir sind ein relativ kleines Büro in ein kleinen Stadt und primär im Wohnungsbau tätig. Nur generell habe ich die Erfahrung gemacht, dass einem irgendwann versucht wird auf der Nase rum zu tanzen, wenn man zu viel durchgehen lässt. Wenn sich ein Unternehmer die zur Leistungsbeschreibung zugehörige Zeichnung nicht anschaut, sehe ich das trotzdem als sein Problem an. Hieraus wäre meiner Ansicht nach in diesem Fall erkennbar gewesen, dass der Zaun aufgrund der Sauberkeitsschicht, deren Lage im Plan erkenntlich hätte sein sollen, umgebaut werden muss. Allerdings rede ich hier natürlich nur vom einmaligen hin- und hersetzen. Ich gebe Euch natürlich trotzdem recht, dass es sicherlich kein Fehler ist, jedes Leitungsverzeichnis so detailliert wie möglich zu gestalten, und es ist auch meine Meinung, dass ein fairer Umgang miteinander die Grundlage für jede Zusammenarbeit darstellt. Solche Situationen kann man sicherlich oftmals auch als Situationsabhängig betrachten |
Registriert seit: 15.02.2003
Beiträge: 1.762
Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 08.09.2010 Uhrzeit: 22:23 ID: 40776 | Social Bookmarks: Sauberkeitsschicht und Zaun sind doch wohl zwei verschiedenen Gewerken zugeordnet! Normalerweise stellt der Unternehmer X den Zaun und baut ihn am Ende der Maßnahme ab. Und was Unternehmer Y und Z zwischendurch tun und ob diese durch den Zaun behindert werden, ist ihm zurecht erst mal wurscht. Für das Ändern muss er mit ein paar Leuten ein paar Stunden arbeiten, an- und abfahren, etc. In dieser Zeit würde er einen neuen Zaun aufbauen und im Anschluss eine Abschlagsrechnung stellen. Das kann nicht gratis passieren. T. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.03.2010
Beiträge: 120
Bosmeg: Offline
Ort: Tübingen Beitrag Datum: 08.09.2010 Uhrzeit: 23:58 ID: 40777 | Social Bookmarks: Wie gesagt, kleines Büro...kleine Stadt.... Ich lasse meinen Bauzaun vom Rohbauer stellen. Der macht mir auch die Sauberkeitsschicht. Von daher, ein und das selbe Gewerk. Wenn das Ganze natürlich ein paar Stunden dauert, so entzieht sich das meiner hauptsächlich aus dem Wohnungsbau gewonnenen Erfahrung. Wir arbeiten eher als Bauträger mit 6 - 8 - 10 Fam. Auch bei der Architektenleistung geht es eher um meistens max. 3-Fam. Häuser. Da sind das natürlich dementsprechend kleinere Aufwendungen. Irgendwann wird es natürlich aus Sicht des AN nachvollziehbar solche Leistungen auf Nachweis erbringen zu müssen |
| |
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
Massenermittlung nach Din 276 | mika | Planung & Baurecht | 3 | 07.07.2010 01:49 |
Zusätzliche Versorgungsabgaben | Blumenschein | Beruf & Karriere | 0 | 08.11.2009 13:14 |
SketchUp nach 3ds max: Sortieren nach Materialien? | Jochen Vollmer | Präsentation & Darstellung | 0 | 03.02.2008 19:57 |
PLN nach DWG | El Mariachi | Präsentation & Darstellung | 6 | 29.08.2007 20:29 |