|
ehem. Benutzer Registriert seit: 30.01.2009
Beiträge: 92
LaHood: Offline
![]() Beitrag Datum: 24.08.2010 Uhrzeit: 14:35 ID: 40530 | Social Bookmarks: Hallo, ich versuche gerade herauszufinden ob das Umsetzen eines Bauzaunes zur Sicherung der Baustelle gegen den IV eine zusätzliche Leistung ist die als Nachtrag vom Auftragnehmer gefordert werden kann. Wir haben zwar eine Position für einen Bauzaun, aber laut LV-Text ist damit nur das einrichten und räumen definiert, nicht das unter Umständen mehrmalige Verschieben während des Bauablaufs. Durch beengte Straßenverhältnisse kann der Bauzaun nur innerhalb der Baustelle aufgestellt werden, und bei Gründung der Sauberkeitsschicht bis an den Straßenrand muss dieser dann wieder entfernt werden bis die Schicht tragfähig ist und dann wieder aufgestellt werden. Danke Grüße LH |
![]() | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
Massenermittlung nach Din 276 | mika | Planung & Baurecht | 3 | 07.07.2010 00:49 |
Zusätzliche Versorgungsabgaben | Blumenschein | Beruf & Karriere | 0 | 08.11.2009 13:14 |
SketchUp nach 3ds max: Sortieren nach Materialien? | Jochen Vollmer | Präsentation & Darstellung | 0 | 03.02.2008 19:57 |
PLN nach DWG | El Mariachi | Präsentation & Darstellung | 6 | 29.08.2007 19:29 |