ehem. Benutzer
 
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Datum: 24.08.2010
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Bauzaun umsetzen, nach VOB zusätzliche Leistung?

#1 (Permalink)
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Hallo,

ich versuche gerade herauszufinden ob das Umsetzen eines Bauzaunes zur Sicherung der Baustelle gegen den IV eine zusätzliche Leistung ist die als Nachtrag vom Auftragnehmer gefordert werden kann. Wir haben zwar eine Position für einen Bauzaun, aber laut LV-Text ist damit nur das einrichten und räumen definiert, nicht das unter Umständen mehrmalige Verschieben während des Bauablaufs. Durch beengte Straßenverhältnisse kann der Bauzaun nur innerhalb der Baustelle aufgestellt werden, und bei Gründung der Sauberkeitsschicht bis an den Straßenrand muss dieser dann wieder entfernt werden bis die Schicht tragfähig ist und dann wieder aufgestellt werden.

Danke
Grüße
LH

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Tom
 
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Datum: 29.08.2010
Uhrzeit: 18:45
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AW: Bauzaun umsetzen, nach VOB zusätzliche Leistung?

#2 (Permalink)
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Wenn das (ggf. mehrmalige) Umbauen nicht im LV beschrieben ist, besteht schon grundsätzlich Anlass für einen Nachtrag.

In welcher Höhe der auf Seiten des Bauherrn akzeptiert wird, ist aber sicher Verhandlungssache. Auch spielt m. E. eine Rolle, ob fast der gesamte Zaun demontiert oder umgestellt wird oder nur ein kleiner Teil. Dann wäre das Umbauen eine marginale Mehrleistung gegenüber dem Hauptauftrag, die evtl. auf Kulanz erfolgen könnte.

T.

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Datum: 30.08.2010
Uhrzeit: 00:17
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AW: Bauzaun umsetzen, nach VOB zusätzliche Leistung? #3 (Permalink)
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Deshalb bietet es sich an, das Umstellen von Bauzäunen im LV zu integrieren....... ansonsten wäre es wohl ein Nachtrag.

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ehem. Benutzer
 
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Datum: 30.08.2010
Uhrzeit: 12:22
ID: 40601



AW: Bauzaun umsetzen, nach VOB zusätzliche Leistung? #4 (Permalink)
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alles klar, danke. Werden wir zukünftig auch im LV mit hinterlegen.
Wäre das dann eine gesonderte Position, oder kann das in den LV Text für den Bauzaun mit rein?

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Datum: 30.08.2010
Uhrzeit: 15:00
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AW: Bauzaun umsetzen, nach VOB zusätzliche Leistung? #5 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von LaHood Beitrag anzeigen
alles klar, danke. Werden wir zukünftig auch im LV mit hinterlegen.
Wäre das dann eine gesonderte Position, oder kann das in den LV Text für den Bauzaun mit rein?
Ich würde es eher in eine gesonderte Position als Pauschale reinpacken und möglichst genau beschreiben. Wenn Du es in die Grundposition schreibst, dnn läufst Du Gefahr, daß es zu teuer kalkuliert wird bzw. das Umstellen evtl. entfällt, aber dennoch berechnet wird.

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Tom
 
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Datum: 30.08.2010
Uhrzeit: 21:03
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AW: Bauzaun umsetzen, nach VOB zusätzliche Leistung? #6 (Permalink)
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Ja, als Zulagenposition: "Zulage zu vorbeschriebener Pos. XY für das mehrmalige Umsetzen des Zauns auf einer Länge von bis zu 50.00 m. Das Umbauen erfolgt nach sachl. Erfordernis auf Anordnung der Bauleitung und wird nach tatsächlich umgesetzten Mengen in Metern abgerechnet."

T.

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