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ehem. Benutzer Registriert seit: 29.12.2009
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bezett: Offline
![]() Beitrag Datum: 17.09.2010 Uhrzeit: 20:39 ID: 40947 | Social Bookmarks: moinmoin, In welcher Verordnung/Gesetz wird die Rampe zur Geländemodellierung abgegrenzt? Oder: Wo ist eine Definition des Geländes zu finden (z.B. max 3 % Steigung...) -Es soll ohne Verhandlungen auf Handläufe/Radabweiser bei 'Rampen' verzichtet werden können. Dazu könnte die 'Rampe' zu einem 'ansteigendem Gelände' umdefiniert werden. Din DIN 18024/18025 liefert keine Auskünfte hierzu Ist jemand von euch Rollstuhlfahrer? Unabhängig von den Anforderungen an Rampen: - Welche Behinderung erfordert 26'' bzw. 28'' (oder ist dies eigene Vorliebe/Körpergröße) - Mußtest Ihr den Handlauf in einem Notfall nutzen, oder hilft er auch im Alltag? - Verhinderten Radabweiser (einmal oder mehrmals) ein Abgleiten? - Spürt Ihr den Unterschied von 4% zu 6 % Steigung (Oder: welches Beispiel kennt Ihr, daß für Euch im Rollstuhl unüberwindbar war) noch etwas: es gibt für chemische Verbindungen sogenannte NIK Werte (Niedrigst interessierende Konzentration) zur Einstufung der Gesundheitsgefahr. Je höher der Wert, desto ungefährlicher. Butenal hat den Wert 1 [-] Heißt dies bei (mehrmaligen?) Kontakt (Konzentration?), daß der Tod oder eine zwingende Erkrankung folgen? Eine Broschüre des Umweltbundesamtes konnte mir keine Antwort geben, wer weiß es? Grüße, bezett |
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Suche dringend Rollstuhl in 2D | Veruca Salt | Präsentation & Darstellung | 2 | 11.09.2010 16:33 |