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Ort: Berlin Beitrag Datum: 27.10.2010 Uhrzeit: 12:27 ID: 41339 | Social Bookmarks: Tach, weiß jemand wie groß der Abstand zwischen einem Waschtisch und einer WC.Kabine sein muss, wenn die Kabinentür nach innen aufschlägt und sich Waschtisch und Kabine gegenüberliegen ? Der Fall ist in der VDI 6000 nicht beschrieben, und ich konnte dazu auch sonst keine Angaben finden. Nach VDI 6000 sollte zwischen Wand und WC-Kabine bei gegenüberliegenden Urinal 1,65m Abstand sein. Bei zwei sich gegenüberliegenden Kabinen mit Türaufschlag nach innen 1,25m. Was gilt für Waschtische ? Abstand 1,25m zwischen Waschtisch und Kabine oder 1,65m zwischen Kabine und Wand, an der der Waschtisch befestigt ist ?
__________________ Grüße Michael "Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?" Ludwig Mies van der Rohe, 1964 |
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 27.10.2010 Uhrzeit: 18:45 ID: 41343 | Social Bookmarks: hm hab auf die schnelle nix gefunden. Im Neufert ist allerdings eine Abbildung, die den Waschtisch mit Steh- und Gehzone auf 2,75m bemisst. Also 60cm Waschtisch + 0,9m Stehbereich + 1,25m Gehzone. |
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Beitrag Datum: 27.10.2010 Uhrzeit: 18:52 ID: 41345 | Social Bookmarks: hallo, normalerweise sind die Waschtische immer in dem geforderten abgetrennten Vorraum, deswegen gibt es kaum Angaben über die geschilderte Situation. Laut Technischer Ausbau von Kohlhammer ist der Bewegungsraum vor den Kabinen mit 1,15cm angegeben. D.h. es sind 50 cm weniger als die Tiefe mit Urinal und Bewegungsfläche. In Deinem Fall würde ich also Waschbeckentiefe + 30-50 cm + die 1,15m annehmen, also ca. 50 (WB)+30-50+1.15=1.95-2.15m annehmen. Die Anordnung der Waschtische auf derselben Wandseite wie die WCs neben den Kabinen ist auf jeden Fall wirtschaftlicher, ausserdem ist die Forderung nach dem Vorraum einfach zu erfüllen. |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 27.10.2010 Uhrzeit: 18:55 ID: 41347 | Social Bookmarks: zu der zwischenzeitlichen Antwort von K-Roy: die Stehzone von 90cm ist auf jeden Fall mehr als die Mindestforderung, die ist nach Arbeitsstättenrichtlinie für Waschräume nämlich 70 cm. Vorgänge am Waschbecken von Waschräumen und WC-Anlagen sind aber nicht unbedingt vergleichbar, in WC-Anlagen sind wie gesagt Waschtische fast immer im Vorraum. |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 27.10.2010 Uhrzeit: 21:03 ID: 41351 | Social Bookmarks: Danke für Eure Antworten, es handelt sich um eine Kita. Ein Vorraum ist da, meines Wissens nach, nicht erforderlich. Und so wie es aussieht, ist der Abstand zwischen WC und Waschtisch dann wohl nicht explizit geregelt. Ich habe als Abstand im Moment 1,25m und einmal 1,18m. Und die 1,18m haben mir Sorgen gemacht. Das einzige was ich einhalten kann, sind die 1,65m zwischen den Kabinen und der Wand, an der die Waschtische sich befinden. Die 1,65m finden sich ja immerhin in der VDI 6000. Dann wären die also maßgeblich, und meine Interpretation stimmt mit der von Kohlhammer überein. Das beruhigt mich.
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Beitrag Datum: 28.10.2010 Uhrzeit: 11:07 ID: 41362 | Social Bookmarks: Dir ist aber schon bewusst, dass die Arbeitsstättenrichtlinien und ähnliches beim KITA-Bau Unsinn sind? Kabinenabmessungen, Trennwandhöhen und Schliessmechanismen sind hier speziell auf Kinder und -betreuung abgestimmt. Die Kabinen sind auch besser nach aussen zu öffnen, um als Betreuer besser in die Kabinen gelangen zu können. Ich empfehle, als Grundlage die GUV-Broschüren bez. KITAS zu lesen. |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 28.10.2010 Uhrzeit: 12:24 ID: 41365 | Social Bookmarks: Türaufschlag nach außen mit aushängbaren Türen und der richtigen Höhe ist schon klar. Das steht schon in der VDI 6000 drin. In der GUV (BG-GUV-SR_S2 2009) steht allerdings nichts drin zu Abmessungen. Es wird bezüglich Sanitär-Räumen auf die VDI 6000 Blatt 6 verwiesen. Und um deren Interpretation ging es mir. Und der Hinweis auf Kohlhammer liefert ja eine Interpretation. Hast Du andere Unterlagen die speziell für Kitas Angaben machen ? Was ist KITAS ?
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 28.10.2010 Uhrzeit: 18:41 ID: 41367 | Social Bookmarks: Mist ich habe jetzt doch noch was gefunden. Nach AMEV 2003 muss der Abstand zwischen Waschtischen und Wand mindestens 1,35m betragen. D.H. mir fehlen zwischen 10 und 20 cm. Es ist echt zum kotzen, wenn die Raumgrößen festgelegt werden, bevor man dazu gekommen ist, die Grundlagen zu prüfen.
__________________ Grüße Michael "Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?" Ludwig Mies van der Rohe, 1964 Geändert von mika (28.10.2010 um 22:19 Uhr). |
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Beitrag Datum: 29.10.2010 Uhrzeit: 10:19 ID: 41372 | Social Bookmarks: äh was ist AMEV ? Und warum muß man die einhalten? Selbst die VDI muß man doch nicht einhalten? Gibts nicht eine TR-Kita oder ähnliches? |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 29.10.2010 Uhrzeit: 10:50 ID: 41374 | Social Bookmarks: AMEV steht für: "Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) Berlin 2003" Un der Titel heißt: "Planung und Ausführung von Sanitäranlagen in öffentlichen Gebäuden" (Sanitärbau 2003) Ist laut Bauherr bei der Planung zu berücksichtigen. Wenn es außer GUV, VDI und AMEV noch andere Richtlinien gibt, immer her damit. Viellleicht gibt's ja auch eine DIN. Wir haben hier nur leider keine im Büro. Also weiß ich nicht wonach ich suchen soll.
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Beitrag Datum: 29.10.2010 Uhrzeit: 17:53 ID: 41375 | Social Bookmarks: Hallo Mika, 1) KITA = KInderTAgesstätte 2) GUV: Regelwerk puh, ist jetzt schon etwas her, ich versuche mal aus dem Gedächtnis: - relevant für Kitas sind: Grundsätze der Prävention, Treppen, Naturnahe Spielräume und die Regeln zu Kindergarten und Schule. Wenn Du beim regionalen GUV-Verband anrufst, geben Dir die genau an, welche Richtlinien einzuhalten sind. sind alle online downloadbar. Desweiteren musst Du auch alle DINs, gerade bez. Spielgeräte einhalten (Fallräume etc). 3) Seltsam bez. Raumgrössen: Normalerweise sind bei Schulbauten und auch Kindergärten aufgrund der Fördergelder exakte Raumgrössen gefragt, die müsstest Du doch dann auch als Grundlage haben, oder? |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 29.10.2010 Uhrzeit: 21:34 ID: 41379 | Social Bookmarks: Von Bauherrnseite gibt es einen Planungsleitfaden. Der verweist auf die AMEV und gibt das ein oder andere Maß direkt an. Die AMEV wiederum verweist zum Teil auf die VDI 6000. Ein Raumprogramm gibt es natürlich auch, an das wir uns gehalten habe. In dem Leitfaden steht dann nur allgemein drin, dass die Räume nicht tiefer als 7m sein sollen. Ein Förderprogramm gibt es so weit ich weiß nicht. In der GUV steht zu Raumgrößen, doch nur, dass die Räume groß genug sein sollen, damit Kinder ausreichend Platz zum Spielen haben. Was auch immer das in Meter heißt.
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Beitrag Datum: 29.10.2010 Uhrzeit: 23:02 ID: 41380 | Social Bookmarks: Wer ist denn Betreiber der KITA? Die Landeskirchen oder öffentlicher Träger? Landeskirchen bekommen Fördergelder zum Betreiben der KITAs, deswegen werden Räume gerade so gross - sprichwörtlich auf den m2 genau - wie die Grössen aus den Vorgaben der Förderung geplant. Dies macht gerade bei Schulbauten das Einhalten eines Rasters so schwer bzw. die Fassadengestaltung. |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 30.10.2010 Uhrzeit: 01:53 ID: 41382 | Social Bookmarks: öffentlicher Träger. Aber da wird auch um jedem cm² gefeilscht.
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