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Archibald: Offline
Beitrag Datum: 10.11.2010 Uhrzeit: 12:22 ID: 41438 | Social Bookmarks: Hallo Habe vor, mich als Freiberufler selbstständig zu machen. Ich möchte Ausschreibungen erstellen. Frage: welche Ayrt von Verträgen soll ich mit meinen Kunden wählen: Dienstvertrag, freier Dienstvertrag, Werkvertrag oder Honorarvertrag? Chancen und Risiken, auch was die Haftung betrifft. Wäre für aufschlußreiche Antworten sehr dankbar. Des weiteren: Das Honorar. Nach HOAI oder nach zeitlichem Aufwand. Wenn nach zeitlichem Aufwand: wie hoch sollte ich da den Stundensatz setzen Fragen über Fragen |
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Bosmeg: Offline
Ort: Tübingen Beitrag Datum: 10.11.2010 Uhrzeit: 22:47 ID: 41444 | Social Bookmarks: Hallo, also zuerst einmal meine Frage...möchtest Du einzig und allein Leistungsbeschreibungen verfassen? Aus welchem Grund willst Du keine gesamte Architektenleistung anbieten, sprich LPH 1-8 und evtl. noch 9? Wie auch immer...aus meiner Sicht bist Du in diesem Fall nichts anderes als ein Subunternehmer des jeweiligen Planers. Somit bin ich mir nicht sicher, ob Du überhaupt einen dementsprechenden Vertrag schließen solltest, und nicht einfach eine entweder auf Stundenbasis oder pauschalierte Rechnung schreiben solltest. Das würde ich dann von Verhandlungen und vom jeweiligen Projekt/Gewerk abhängig machen. Das mit der Haftung ist sicherlich so eine Sache. Möchtest Du es freigegeben haben, so kann es der Planer gleich selber machen was den Zeitaufwand betrifft. Um es so ganz richtig zu machen, müsste es aber meines Erachtens ( und das impliziert keinerlei juristische Kenntnisse !! ) so laufen, dass der Planer die LPH der Vergabe aus seinem Architekenvertrag ( Werkvertrag ) mit dem jeweiligen Bauherren herausnimmt, auf Dich verweist, und Du mit dem Bauherren einen Werkvertrag über eben diese LPH abschließen musst. Das wiederum bedeutet aber, dass Du die volle Haftung des Leistungsverzeichnisses zu tragen hast. Rein aus meiner Sparte gesehen wenn ich mir vorstelle, ich lasse jemanden meine LV´s machen, so muss ich ihm annährend jedes Detail erklären, das ich mir auf der Baustelle vorstelle ( abgesehen von Standards ). Die Zeit, die mich das kosten würde, ist vermutlich mindestens die Gleiche, als wenn ich es gleich selber mache. Nur dabei habe ich noch eine zusätzliche Selbstkontrolle. Besprechungstermine hin und her bei jedem Gewerk in sämtlichen Bauphasen. Ehrlich gesagt, nein danke !!! Wenn Du dich in den LPH beschränken möchtest, dann zeichne doch Baugesuche oder Werkpläne... Baugesuch auf der Vorlage des Entwurfs, Werkpläne auf der Vorlage des Baugesuchs... abgesehen davon bringt das lt. HOAI auch mehr Einnahmen, sofern Du nach dieser bezahlt werden wirst |
Social Bookmarks: Zitat:
Sind freier Dienstvertrag, Werkvertrag und Honorarvertrag in Deinem Fall nicht alle eigentlich das Gleiche?
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noone: Offline
Beitrag Datum: 11.11.2010 Uhrzeit: 15:44 ID: 41453 | Social Bookmarks: Freelancer als Sub zur Erstellung von LVs???? Seeehr heikles Thema: Haftung und Gewährleistung klären!!!! Wenn Du nur die LVs abarbeiten sollst (sozusagen als "Scheinselbstständiger") dann ist das ganze gar kein Thema, einfach über Abrechnung mit Stundensatz, oder als Pauschale, Wenn Du aber mit Haftung leistest, dann solltest du auf jeden Fall abgesichert sein, und eigentlich den HOAI Satz kassieren. Bedenke auf jeden Fall, dass Ausschreibungen die Leistung ist, mit der die meisten Konflikte entstehen. |
Social Bookmarks: Ich weiß nicht warum dies immer als heikles Thema eingestuft werden muss. Jeder der eine Leitung erbringt, muss dafür irgendwie auch Haften. Warum soll das bei einer Ausschreibung nun besonders heikel sein?! Es gibt einfache Regeln die einzuhalten sind und wenn am Ende etwas fehlt, weil es in keinem Plan vorhanden war und für den Ausschreiber daher nicht ersichtlich, dann liegt die Haftung auch nicht bei Ihm. Das jemand der Ausschreibungen macht weiß, welche Hinweise er bei welchen Gewerken machen muss, halte ich für selbstverständlich, genauso, wie jeder andere in allen LPen ab III wissen sollte waser tut…
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noone: Offline
Beitrag Datum: 12.11.2010 Uhrzeit: 17:05 ID: 41470 | Social Bookmarks: Ich sehe das nicht so. Bei fast allen laufenden Baustellen sind 99% der Streitpunkte Nachträge. Wenn der Planverfasser nicht der Ausschreiber ist, erhöht das Konfliktpotenzial noch mehr. Die Erfahrung, die Du ansprichst, hilft leider nicht, um diesen Konflikten aus dem Weg zu gehen. Jeder, der in den Genuss kommt, grosse Baustellen oder öffentliche Ausschreibungen zu machen, weiss, wie einfach es ist, Ausschreibungen als fehlerhaft oder mangelhaft darzustellen. Siehe Verwendung von Herstellertexten, kopieren von Positionen als alten LVs und so weiter. Testen wir es doch einfach mal: wer aktualisiert denn ständig seine Texte oder kommt in den Genuss, Ausschreibungen von der VOB-Beratungsstelle gegenlesen zu lassen? Ich habe direkt nach dem Diplom oft öffentliche Ausschreibungen und alles, was an Rechtstreitigkeiten so nachfolgt, bis hin zur Suspendierung eines Bauamtleiters wegen angeblicher Bestechung. Demnach ist meiner Meinung nach keine Planungsleistung so kritisch wie die Ausschreibung. |
Social Bookmarks: Die HOAI-Sätze sind beim Thema Ausschreibung/Vergabe aus meiner Sicht mit 10 %+4 % etwas knapp gehalten, vor allem dann, wenn man die vorherigen Leistungsphasen nicht abdeckt und somit nicht von den Infos/Erfahrungen, die man bei jedem Projekt während Entwurf, Kostenberechnungen und Ausführungsplanung sammelt, profitiert. Ich möchte keine Leistung ausschreiben müssen, wenn ich vorher keinen Einfluß und keine Einsicht auf/in die Vorleistungen hatte. Wenn das trotzdem Jemand als Dienstleister machen möchte, dann würde ich auf jeden Fall auf Stundenbasis oder über eine Art "Gewerkpauschalen" (z.B. Rohbauausschreibung mit bis zu 200 Positionen = 1.500 Euro (netto)), nicht aber nach HOAI, abrechnen. Dann auf jeden Fall nur die Texte liefern und evtl. die Auswertung (Preisspiegel) machen. Die Massenermittlung, die Auswahl der angeschriebenen Firmen bzw. die Veröffentlichung der Ausschreibung, den Versand und Empfang der LVs, die Submission, Vergabevorschläge und die Vergabe selbst würde ich dann nicht übernehmen. Haftung an den Auftraggeber übertragen. | |
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