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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 16.12.2010 Uhrzeit: 13:45 ID: 41850 | Social Bookmarks: Moin, verteilt Ihr Preisspiegel (nicht öffentliche Ausschreibung) eigentlich mit oder ohne Bieternamen an die Bieter? (Ich hatte das bisher immer anonym gehalten) |
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Beitrag Datum: 16.12.2010 Uhrzeit: 23:33 ID: 41865 | Social Bookmarks: an den Bauherren und die Fachplaner mit Namen. Warum auch nicht? |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 17.12.2010 Uhrzeit: 10:03 ID: 41867 | Social Bookmarks: |
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Beitrag Datum: 17.12.2010 Uhrzeit: 15:11 ID: 41874 | Social Bookmarks: die Bieter bekommen den Preisspiegel überhaupt nicht zu Gesicht! |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 17.12.2010 Uhrzeit: 16:01 ID: 41876 | Social Bookmarks: warum nicht? |
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Beitrag Datum: 17.12.2010 Uhrzeit: 16:44 ID: 41877 | Social Bookmarks: warum sollten sie ? Reicht doch, wenn man bei den Vergabeverhandlungen vermittelt, was noch passieren muss, damit der Bieter zum Zug kommt ?! Also wir verschicken weder den Preisspiegel und schon gar nicht die Namen. |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 17.12.2010 Uhrzeit: 17:02 ID: 41879 | Social Bookmarks: Wir verschicken nach der Vergabe immer den Preisspiegel, die Leute wollen doch auch wissen wo sie stehen. Wie arrogant manche Architekturbüros die Firmen behandeln (schicken noch nicht mal ´ne Absage) ist schon absonderlich. Ein ordentlich ausgearbeitetes Angebot benötigt eine Menge Zeit und Gehirnschmalz, da ist eine Nicht-Annahme Email mit Preisspiegel irgendwie das Mindeste...finde ich. |
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Ort: Tübingen Beitrag Datum: 17.12.2010 Uhrzeit: 20:24 ID: 41881 | Social Bookmarks: Ich persönlich verschicke die PS nach bzw. zum Teil sogar vor der Vergabe an die Bieter, allerdings ohne Namen |
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Beitrag Datum: 18.12.2010 Uhrzeit: 12:10 ID: 41883 | Social Bookmarks: na ordentlich absagen bzw erläutern sollte man die Vergabe schon - aber Preisspiegel vorher versenden halte ich nicht für zielführend, da der Anbieter sich auf sein Angebot und nicht auf die Konkurrenz konzentrieren soll. Hinterher kann man´s machen, nettes Telefonat reicht aber auch. |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 18.12.2010 Uhrzeit: 14:27 ID: 41885 | Social Bookmarks: ich glaube ich habe ein Paar Probleme mich präzise auszudrücken...ein neuer Versuch: Beschränkte Ausschreibung, Vergabe ist gelaufen Auftrag ist erteilt. Fünf von sechs Bietern fragen sich, wie es denn wohl für sie gelaufen ist. Einfachste Möglichkeit zur Aufklärung: Email mit dem Betreff "BV soundso-Nicht- Annahme Ihres Angebotes vom ...für ...arbeiten" Sehr geehrte..., leider müssen wir Ihnen mitteilen..., der Bauherr hat entschieden...zu Ihrer Information hängen wir einen Preisspiegel an... Um diesen Preisspiegel geht es, nicht darum dass ich aus irgendwelchen taktischen Erwägungen irgendwelche Preisspiegel vor der Vergabe an die Bieter schicke, um sie noch weiter auszuquetschen. |
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Beitrag Datum: 18.12.2010 Uhrzeit: 14:48 ID: 41886 | Social Bookmarks: ja gut, da macht eine namensnennung schon sinn, denn ein anonymer preisspiegel ist ja irgendwie merkwürdig. da spricht m.e. nichts dagegen. |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 18.12.2010 Uhrzeit: 15:23 ID: 41887 | Social Bookmarks: warum ist das sinnvoll, wenn die Bieter den Spiegel bekommen mit der Absicht zu zeigen wo der Wettbewerb ist, ist doch eigentlich egal welche Firmen da drin stehen, oder? |
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Sven_W: Offline
Beitrag Datum: 19.12.2010 Uhrzeit: 21:10 ID: 41890 | Social Bookmarks: Den Preisspiegel darfst du gar nicht weitergeben. Die Unterlagen der Ausschreibung sind geheim zu halten. Die Bieter haben Anrecht auf Information der ungeprüften und geprüften Angebotssummen. Unter Preisspiegel verstehe ich die Aufstellung und Gegenüberstellung der Einheitspreise. Die Einheitspreise gehen die übrigen Bieter nu gar nix an. Könnten die ja gleich in der Zeitung abdrucken wenn die sowas veröffentlichen wollen. |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 19.12.2010 Uhrzeit: 21:19 ID: 41891 | Social Bookmarks: wo steht das und worin liegt der Sinn? |
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Tom: Offline
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 19.12.2010 Uhrzeit: 22:01 ID: 41893 | Social Bookmarks: VOB/A, §14 (7)+(8): Die unterlegenen Bieter haben das Recht, das Submissionsprotokoll mit den Namen und Angebotssummen der Mitbieter zu erfahren - alles andere ist geheim zu halten. T. |
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