|
Registrierter Nutzer Registriert seit: 22.12.2008
Beiträge: 492
k-roy: Offline
![]() Beitrag Datum: 18.12.2010 Uhrzeit: 12:10 ID: 41883 | Social Bookmarks: na ordentlich absagen bzw erläutern sollte man die Vergabe schon - aber Preisspiegel vorher versenden halte ich nicht für zielführend, da der Anbieter sich auf sein Angebot und nicht auf die Konkurrenz konzentrieren soll. Hinterher kann man´s machen, nettes Telefonat reicht aber auch. |
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 18.12.2010 Uhrzeit: 14:27 ID: 41885 | Social Bookmarks: ich glaube ich habe ein Paar Probleme mich präzise auszudrücken...ein neuer Versuch: Beschränkte Ausschreibung, Vergabe ist gelaufen Auftrag ist erteilt. Fünf von sechs Bietern fragen sich, wie es denn wohl für sie gelaufen ist. Einfachste Möglichkeit zur Aufklärung: Email mit dem Betreff "BV soundso-Nicht- Annahme Ihres Angebotes vom ...für ...arbeiten" Sehr geehrte..., leider müssen wir Ihnen mitteilen..., der Bauherr hat entschieden...zu Ihrer Information hängen wir einen Preisspiegel an... Um diesen Preisspiegel geht es, nicht darum dass ich aus irgendwelchen taktischen Erwägungen irgendwelche Preisspiegel vor der Vergabe an die Bieter schicke, um sie noch weiter auszuquetschen. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 22.12.2008
Beiträge: 492
k-roy: Offline
![]() Beitrag Datum: 18.12.2010 Uhrzeit: 14:48 ID: 41886 | Social Bookmarks: ja gut, da macht eine namensnennung schon sinn, denn ein anonymer preisspiegel ist ja irgendwie merkwürdig. da spricht m.e. nichts dagegen. |
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 18.12.2010 Uhrzeit: 15:23 ID: 41887 | Social Bookmarks: warum ist das sinnvoll, wenn die Bieter den Spiegel bekommen mit der Absicht zu zeigen wo der Wettbewerb ist, ist doch eigentlich egal welche Firmen da drin stehen, oder? |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 15.02.2004
Beiträge: 91
Sven_W: Offline
![]() Beitrag Datum: 19.12.2010 Uhrzeit: 21:10 ID: 41890 | Social Bookmarks: Den Preisspiegel darfst du gar nicht weitergeben. Die Unterlagen der Ausschreibung sind geheim zu halten. Die Bieter haben Anrecht auf Information der ungeprüften und geprüften Angebotssummen. Unter Preisspiegel verstehe ich die Aufstellung und Gegenüberstellung der Einheitspreise. Die Einheitspreise gehen die übrigen Bieter nu gar nix an. Könnten die ja gleich in der Zeitung abdrucken wenn die sowas veröffentlichen wollen. |
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 19.12.2010 Uhrzeit: 21:19 ID: 41891 | Social Bookmarks: wo steht das und worin liegt der Sinn? |
Registriert seit: 15.02.2003
Beiträge: 1.762
Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 19.12.2010 Uhrzeit: 22:01 ID: 41893 | Social Bookmarks: VOB/A, §14 (7)+(8): Die unterlegenen Bieter haben das Recht, das Submissionsprotokoll mit den Namen und Angebotssummen der Mitbieter zu erfahren - alles andere ist geheim zu halten. T. |
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 20.12.2010 Uhrzeit: 09:18 ID: 41899 | Social Bookmarks: Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen, wer schreibt bei einer nach VOB/A aus? |