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k-roy will become famous soon enough

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Datum: 18.12.2010
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AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen?

#1 (Permalink)
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na ordentlich absagen bzw erläutern sollte man die Vergabe schon -
aber Preisspiegel vorher versenden halte ich nicht für zielführend, da der Anbieter sich auf sein Angebot und nicht auf die Konkurrenz konzentrieren soll. Hinterher kann man´s machen, nettes Telefonat reicht aber auch.

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Datum: 18.12.2010
Uhrzeit: 14:27
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AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen?

#2 (Permalink)
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ich glaube ich habe ein Paar Probleme mich präzise auszudrücken...ein neuer
Versuch:
Beschränkte Ausschreibung, Vergabe ist gelaufen Auftrag ist erteilt.
Fünf von sechs Bietern fragen sich, wie es denn wohl für sie gelaufen ist.
Einfachste Möglichkeit zur Aufklärung: Email mit dem Betreff "BV soundso-Nicht-
Annahme Ihres Angebotes vom ...für ...arbeiten"
Sehr geehrte..., leider müssen wir Ihnen mitteilen..., der Bauherr hat
entschieden...zu Ihrer Information hängen wir einen Preisspiegel an...
Um diesen Preisspiegel geht es, nicht darum dass ich aus irgendwelchen
taktischen Erwägungen irgendwelche Preisspiegel vor der Vergabe an die Bieter
schicke, um sie noch weiter auszuquetschen.

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Datum: 18.12.2010
Uhrzeit: 14:48
ID: 41886



AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen? #3 (Permalink)
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ja gut, da macht eine namensnennung schon sinn, denn ein anonymer preisspiegel ist ja irgendwie merkwürdig. da spricht m.e. nichts dagegen.

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Datum: 18.12.2010
Uhrzeit: 15:23
ID: 41887



AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen? #4 (Permalink)
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warum ist das sinnvoll, wenn die Bieter den Spiegel bekommen mit der Absicht
zu zeigen wo der Wettbewerb ist, ist doch eigentlich egal welche Firmen da drin
stehen, oder?

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Datum: 19.12.2010
Uhrzeit: 21:10
ID: 41890



AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen? #5 (Permalink)
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Den Preisspiegel darfst du gar nicht weitergeben. Die Unterlagen der Ausschreibung sind geheim zu halten.

Die Bieter haben Anrecht auf Information der ungeprüften und geprüften Angebotssummen.
Unter Preisspiegel verstehe ich die Aufstellung und Gegenüberstellung der Einheitspreise.
Die Einheitspreise gehen die übrigen Bieter nu gar nix an. Könnten die ja gleich in der Zeitung abdrucken wenn die sowas veröffentlichen wollen.

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Datum: 19.12.2010
Uhrzeit: 21:19
ID: 41891



AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen? #6 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Sven_W Beitrag anzeigen
Den Preisspiegel darfst du gar nicht weitergeben. Die Unterlagen der
Ausschreibung sind geheim zu halten.
...
wo steht das und worin liegt der Sinn?

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Tom
 
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Datum: 19.12.2010
Uhrzeit: 22:01
ID: 41893



AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen? #7 (Permalink)
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VOB/A, §14 (7)+(8): Die unterlegenen Bieter haben das Recht, das Submissionsprotokoll mit den Namen und Angebotssummen der Mitbieter zu erfahren - alles andere ist geheim zu halten.

T.

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Datum: 20.12.2010
Uhrzeit: 09:18
ID: 41899



AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen? #8 (Permalink)
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Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen, wer schreibt bei einer
Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
beschränkten Ausschreibung
nach VOB/A aus?

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