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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 20.12.2010 Uhrzeit: 09:18 ID: 41899 | Social Bookmarks: Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen, wer schreibt bei einer nach VOB/A aus? |
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Social Bookmarks: Sehe ich genauso. Auch bei beschränkten Ausschreibungen im nicht öffentlichen Bereich gebe ich den Preisspiegel nicht raus. Die Firmen erfahren sofort nach Eingang der Angebote die ungeprüften Angebotssummen mit den Namne der Mitbewerber. Wenn Sie noch etwas wissen wollen, dann können Sie 2 Tage später nochmal nachfragen und bekommen auch die geprüften Ergebnisse, aber nie Einheitspreise oder Titelsumme. Einerseits läßt sich so besser mit den Firmen verhandeln, andererseits sehe ich die Gefahr bei Veröffentlichungen des Preisspiegels, daß die regionalen Firmen sich aufeinander abstimmen bzw. absprechen und so die Marktpreise steigen. Die Kalkulation des Mitbewerbers geht die anderen nichts an. | |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 20.12.2010 Uhrzeit: 18:57 ID: 41911 | Social Bookmarks: naj, die Leute , die den Preisspiegel bekommen, haben ja verloren, d.h. sie müssen in Zukunft leistungsfähiger werden, um zu gewinnen, insofern kann ein Preisspiegel auch zu niedrigeren Preisen bei den folgenden Ausschreibungen führen. Naja und Absprachen...ich bin immer wieder erstaunt wer über wen was weiß, spätestens beim Baustoffhändler laufen die Fäden zusammen. Zitat:
gesehen, zu dem Zeitpunkt erfahren sie nur Ihre Ausreißer (natürlich nur die nach oben) | |
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Das heißt es wird beim nächsten Mal eher teurer. Ich habe häufiger Ausschreibungen, bei welchem der Günstigste 20% und noch mehr Abstand zum Zweitgünstigsten hat. Wenn ich es vermeiden kann und er nicht explizit fragt, dann erfährt er von mir noch nicht einmal die Gesamtsummen der teureren Mitbewerber, denn so ärgert er sich (und dich!) schon von Anfang an und argumentiert bei jeder Kleinigkeit, daß er mit seinen Preisen nicht klarkommen kann und irgendetwas im LV falsch verstanden hat, was die anderen wohl richtig verstanden haben. | ||
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 20.12.2010 Uhrzeit: 20:23 ID: 41914 | Social Bookmarks: ...der erste bekommt natürlich nie einen Preisspiegel, der kriegt ja den Auftrag |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 20.12.2010 Uhrzeit: 21:38 ID: 41915 | Social Bookmarks: Zitat:
T. | |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 21.12.2010 Uhrzeit: 10:18 ID: 41926 | Social Bookmarks: Zitat:
Zitat:
Vielleicht sind wir hier oben ja alles Landeier und ich hab´ in meiner Kindheit zuviele Robin Hood Filme gesehen, aber wieso ist die Herausgabe von anonymisierten Preisspiegeln ein übertriebener Service? Ich versteh´ mich immer mehr als Teil vom Ganzen und habe damit ehrlich gesagt bisher auch überwiegend gute Erfahrungen gemacht. Abgesehen davon ist eine Email mit sowieso vorhandenem Preisspiegel schneller verschickt als Absagetelefonate, die doch, seien wir ehrlich, auch kaum einer führt. Das einizige was hinterher nerven kann sind Fragen von Bietern wie: wie kann einer die Lattung für soundsoviel anbieten usw., aber dann antworte ich immer mit der Standardantwort der Unternehmer bei Nachtragsverhandlungen: "Ist wohl ´ne Mischkalkulation" Immerhin scheint meine Ursprungsfrage beantwortet und darüber bin ich froh, dass ich nun sicher bin die Preisspiegel weiterhin anonymisiert zu verschicken, über die Datenschutzsache habe ich bisher auch noch gar nicht nachgedacht. Danke Euch allen! | ||
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Beitrag Datum: 21.12.2010 Uhrzeit: 13:16 ID: 41933 | Social Bookmarks: Ich denke, dass die Herausgabe eines Preisspiegels mit Einzelpositionen im schlimmsten Fall als Offenlegung interner Kalkulation gesehen wird (ungefähr wie Toms Anmerkung zum Datenschutz). Ich persönlich wäre sehr erbost, wenn meine Konkurrenten meine Positionspreise erfahren würden. Die Gefahr einer Preisangleichung sehe ich wie Archimedes unter Umständen bei regionalen Konkurrenten auch. Ich denke, dass ein Preisspiegel mit Gesamtpreisen gerade noch machbar ist, wobei auch hier regelmässig bei den öffentlichen Submissionen böses Blut entsteht, gerade wenn Bieter sehr weit unter den anderen liegen. Die Absagen werden meiner Meinung nach auch überbewertet, da Firmen zum grössten Teil davon ausgehen, dass die Aufträge vergeben sind, wenn keine Rückmeldung kommt. Firmen haben nicht die Egoprobleme eines Architekten. |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 21.12.2010 Uhrzeit: 14:09 ID: 41935 | Social Bookmarks: hmm, das lässt sich alles nachvollziehen, obwohl ich noch nicht den Zusammenhang zwischen Einheitspreis und Kalkulation sehe, der Einheitspreis ist ja als solcher keine Kalkulation, sondern das Ergebnis dieser. Zitat:
unterhalten, ob das wirklich so ist, ansonsten Danke für die neuen Anregungen. | |
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Die Rederei und die Rückfragen sind allemal lästiger, als wenn man nur auf Rückfragen die Gesamtpreise bekannt gibt. Den Spruch mit der Mischkalkulation kann man dann auch noch anwenden. Ich lasse es, weil ich eigentlich auch nicht möchte, daß meine Honorarangebote etc. bei anderen Kollegen rumgereicht werden. Das Thema Datenschutz ist mit Sicherheit heutzutage auch eins. | ||
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 21.12.2010 Uhrzeit: 19:10 ID: 41946 | Social Bookmarks: Zitat:
Abgesehen davon ist es a) natürlich ganz was anderes und b) reden wir hier über anonymiserte Informationen. Da Du anscheinend keine Preisspiegel verschickst, bewegen sich Deine Aussagen natürlich im Bereich der Mutmaßung. Vielleicht solltest Du es einfach mal machen, so viele Rückfragen kommen da gar nicht, die Resonanz ist eher positiv, wirkt vertrauensbildend und die Preise, die ich bekomme, sind mit Sicherheit nicht höher als die anderer. Ehrlichgesagt bin ich aber total erstaunt, dass Preisspiegel vorsätzlich nicht verschickt werden, ich dachte immer das sei aus Faulheit... | |
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Ich hätte keine Probleme meine Honorarangebote, natürlich immer nach HOAI, bei der Kammer vorzulegen. Allerdings findet man immer einen der es trotzdem billiger macht und wenn er nur 1% bei den pauschalen Nebenkosten heruntergeht. | ||
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 21.12.2010 Uhrzeit: 20:50 ID: 41949 | Social Bookmarks: Zitat:
Während der laufenden Ausschreibung ist der Architekt ja an verschiedene Gleichbehandlungs- und Verschwiegenheitspflichten gebunden. Und so kommt es, das die gesamte Kommunikation der Vergabe bis zur formellen Auftragserteilung in der Regel bei uns vom Bauherrn geführt wird. Auch nach der Submission erteilt alle Auskünfte zum Verfahren (Platzierung, etc.) der Bauherr bzw. die Vergabestelle, meistens genügt den Firmen da schon eine kurze telefonische Auskunft. Dass so ein Angebot Arbeit ist - geschenkt. Es steckt auch einige Erfahrung und Strategie auf Seiten des Bieters dahinter: Das Erkennen der Nachtragspotentiale, das Verstecken von Kostenbomben in Bedarfspositionen, das Anbieten von Rabatten, das clevere Spiel mit Alternativangeboten und Nachunternehmern, etc., etc., ... Das ist ein Akquise-Know How, das über Jahre gewachsen ist und Geld wert ist. Und das ohne Zustimmung des Verfassers den Konkurrenten zu servieren - ich würde tatsächlich als Betroffener dagegen klagen. Jetzt weiß ich ehrlich nicht genau, nach welchem Modus private Ausschreibungen ablaufen - nicht nach VOB/A, O.K. Aber nach einem rechtl. Verfahrensrahmen, der mit Angebotsabgabe verbindlich vereinbart und von allen Bietern anerkannt wird. Da wird es in Standard-Texten Datenschutzklauseln geben. Und im Übrigen werden sich diese Texte eng an der VOB/A orientieren. T. Geändert von Tom (21.12.2010 um 21:12 Uhr). | |
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Beitrag Datum: 22.12.2010 Uhrzeit: 02:21 ID: 41954 | Social Bookmarks: Zitat:
Die beschränkte Ausschreibung ist nicht die private, sondern ein Sonderfall der öffentlichen Ausschreibung in speziellen Fällen. Habe jetzt keine VOB zum Zitieren der Passagen zur Hand, jedoch kann man dort die drei Arten genau nachlesen. | |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 22.12.2010 Uhrzeit: 09:50 ID: 41956 | Social Bookmarks: Zitat:
zumindest kein Grund ein warum das tun sollte. Bei uns steht im Anschreiben an die Bieter immer: "Sehr geehrte..., hiermit möchten wir Sie bitten, uns gemäß der beiliegenden Leistungsbeschreibung ein kostenloses und für den Bauherrn unverbindliches Angebot für die Ausführung von ***ARBEITEN zu erstellen." Ob und für wen sich der Bauherr dann entscheidet und aus welchen Gründen unterliegt keinerlei Regularien. Selbst wenn er den teuersten Bieter nimmt, weil der so eine schöne Wagenfarbe hat... Die Ausschreibung für private Bauherrn hat außer der Vereinbarung der Teile B (wird immer seltener) und C der VOB nicht viel mit den Verfahren zu tun, die Du kennst. Ich glaube man hat auch ein anderes Verhältnis zu den Firmen, weil man diese eben gezielt auffordert... | |
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