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Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 22.12.2010 Uhrzeit: 14:33 ID: 41959 | Social Bookmarks: Zitat:
Das Vergabeverfahren hat doch nichts mit den Bauverträgen zu tun. Es werden natürlich ordentliche Verträge mit BVB, AGB (diese meistens als VOB/B) usw. abgeschlossen, das ist nicht anders als bei großen privaten oder öffentlichen Bauherren, nur weil man kein Vergabeverfahren nach VOB/A macht. Das einzige, was man bei "Einmalbauherren" natürlich nicht hat, sind die zusätzlichen technischen bzw. die zusätzlichen Vertragsbedingungen | |