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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 22.12.2010 Uhrzeit: 13:00 ID: 41958 | Social Bookmarks: Das heißt aber ja nichts anderes, als dass es nach BGB abgewickelt wird, ohne einen besonderen Vertragsschluss. Das sieht bei großen privaten Bauherren aber dann doch etwas anders aus. @noone: Private Vergabe ist nicht gleich Freihändige Vergabe. Letztere kann auch, wie die beiden anderen Vergabeformen (beschränkt u. öffentlich) sowohl von privaten als auch von öffentlichen Bauherren gewählt werden (bei öffentlichen Bauherren nur unter bestimmten Bedingungen, bei privaten immer, nach Gusto). T. |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 22.12.2010 Uhrzeit: 14:33 ID: 41959 | Social Bookmarks: Zitat:
Das Vergabeverfahren hat doch nichts mit den Bauverträgen zu tun. Es werden natürlich ordentliche Verträge mit BVB, AGB (diese meistens als VOB/B) usw. abgeschlossen, das ist nicht anders als bei großen privaten oder öffentlichen Bauherren, nur weil man kein Vergabeverfahren nach VOB/A macht. Das einzige, was man bei "Einmalbauherren" natürlich nicht hat, sind die zusätzlichen technischen bzw. die zusätzlichen Vertragsbedingungen | |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 22.12.2010 Uhrzeit: 15:26 ID: 41961 | Social Bookmarks: Ich meine natürlich das Vergabeverfahren, über was anderes reden wir hier doch nicht ... Die VOB/A stellt ja nur eine transparente und faire Abwicklung des Verfahrens sicher und ist sehr wohl ein geeignetes Modell auch für private Vergaben! T. |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 22.12.2010 Uhrzeit: 16:51 ID: 41962 | Social Bookmarks: Zitat:
Ich sehe nicht was da der Vorteil für den Bauherrn sein soll. | |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 23.12.2010 Uhrzeit: 12:36 ID: 41965 | Social Bookmarks: Die VOB/A bringt für beide Seiten, Auftraggeber und Bieter, ein hohes Maß an Verbindlichkeit und Rechtssicherheit. Die Angebote unterliegen einer Bindefrist, die Bieter sind Auskunftspflichten unterworfen (wirtschaftl. und techn. Leistungsfähigkeit). Andererseits muss der AG seine Vergabeentscheidung nach sachl. Gesichtspunkten fällen und dokumentieren und kann das Verfahren nicht willkürlich aufheben. Diese Sicherheit erwarten qualifizierte Unternehmen bei komplexen Ausschreibungen. Das sind nur einige Aspekte; die ganzen in der VOB/A festgeschriebenen Standards zu einer korrekten Leistungsbeschreibung, die transparente Darstellung zusätzlicher Vertragsbedingungen, die verschiedenen Modi, wie mit Alternativangeboten verfahren wird, etc., etc., sind ein stabiles Gerüst auch für private Verfahren. De Fakto wird die VOB/A ja in privaten Verfahren angewandt, entweder 1:1 oder in enger Anlehnung. T. |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 23.12.2010 Uhrzeit: 13:35 ID: 41967 | Social Bookmarks: genau, da liegt der Unterschied! Eng angelehnt aber eben nicht vereinbart! Damit hättest Du Dir so schöne Sachen wie die Nachprüfung, Dokumentation usw. an Bord geholt, ganz interessant die hinteren Pragraphen der VOB/A... |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 23.12.2010 Uhrzeit: 14:00 ID: 41968 | Social Bookmarks: Es gibt beide Möglichkeiten; und für beide Möglichkeiten gibt es gute Gründe. Ich habe von Anfang an von beiden Möglichkeiten gesprochen. Ja, spannend, wenn man zum ersten mal in das Buch reinschaut, über das man schon seit längerer Zeit spricht, gell ? T. |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 23.12.2010 Uhrzeit: 14:28 ID: 41969 | Social Bookmarks: . |
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Beitrag Datum: 26.12.2010 Uhrzeit: 14:15 ID: 41976 | Social Bookmarks: Das ist der springende Punkt! Viel zu viele Architekten machen alles, wie sie es irgendwoher schon immer irgendwie gemacht haben. Daher kommen die endlosen Fehlerquellen in den Ausschreibungen |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 26.12.2010 Uhrzeit: 15:47 ID: 41978 | Social Bookmarks: |
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Ort: Wetzlar Beitrag Datum: 11.01.2011 Uhrzeit: 00:23 ID: 42099 | Social Bookmarks: Ich glaube, man könnte allgemein einen Thread über Ausschreibungsmodalitäten eröffnen. Da werden sicher ganz "lustige" Individualregularien bei rauskommen. Zum Thema Preisspiegel kann ich ja mal ein bisschen die Sicht der "Gegenpartei" darstellen. Also: Preisspiegel im Sinne einer Offenlegung von Einheitspreisen sind doch garnicht nötig. Jede halbwegs solide Firma kennt ihre "Mischkalkulation", d.h. mal sind die einen, mal die anderen Materialien oder Arbeitsgänge gegenüber den MKitbewerbern höher bewertet. Im Grunde müssten die Preise bei allen soliden Firmen in Etwa gleich sein. Preisausreißer nach oben oder unten zeigen erfahrungsgemäß nur an, dass irgendetwas falsch kalkuliert wurde. Oder das Firmen einen "politischen" Preis geschossen haben. Die Firmen, die wir vertreten, führen eine sehr genaue Marktbeobachtung durch. Da wird sehr schnell reagiert, wenn ein Mitbewerber in einer Region die Preise anhebt oder absenkt. Dazu ist ein Vergleich der Einheitspreise nicht unbedingt nötig, wohl aber eine längerfristige Beobachtung der Submissionsergebnisse. Was aus meiner Sicht viel ärgerlicher ist, ist wenn die Qualität der angebotenen Produkte nicht vergleichbar ist, jedoch einzig der Angebotspreis zu 100% zur Vergabeempfehlung führt. Sowas erleben wir oft bei öffentlich-beschränkten Ausschreibungen. |
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