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Datum: 17.12.2010
Uhrzeit: 19:05
ID: 41880



Vorschriften und Richtlinien für Krankenhäuser in Brandenburg

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Hallo liebe Leute,

nach langem nur Mitlesen habe ich mich entschieden mich auch anzumelden und hätte gleich ein paar Fragen an euch:

Ich realisiere zur Zeit diverse Einbauten (Teeküche, Sitzecken, Cafeteria, Warte- und Infobereiche) in einem Klinikum in Brandenburg. Ein Teil dieser Einbauten wird im Flurbereich realisiert, so dass beispielsweise der bereits installiert Handlauf weichen muss. Was den Brandschutz bzw. die Barrierefreiheit betrifft sind mir hier einige Sachen nicht ganz klar:

1. Genügt für Verkleidungen und Einbauten die Feuerwiderstandklasse B1?
Könnte man im Ausnahmefall sogar mit Holz und Stoff ohne B1 arbeiten?
2. Wieviele Handläufe sind in einem Flur ab welche Breite vorgeschrieben?
Reicht ein Handlauf auf einer Seite, wenn der Flur 2 m breit ist?
3. Ist das Verdecken oder Versetzen der Flurnotbeleuchtung zulässig, wenn
an Stelle dieser normale Lampen / Leuchtmittel installiert werden?

Und das wichtigste - wo kann ich diese Regeln, speziell zur Baustoffanforderung und zum Handlauf nachlesen und dem Bauherrn entsprechend vorlegen?

Vielen Dank für eure Antworten

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