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Datum: 22.04.2014
Uhrzeit: 20:33
ID: 52573



AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug

#1 (Permalink)
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Den würde ich erstmal nicht als Beispiel nehmen
Hochhaus in HafenCity - Brandschutz-Mängel im Marco Polo Tower - Hamburg - Hamburger Abendblatt

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Datum: 22.04.2014
Uhrzeit: 21:28
ID: 52574



AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug

#2 (Permalink)
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Dem Artikel zu Folge hat es da ja Probleme gegeben mit Rauchschutztüren etc.. Kann ja sein, dass die entsprechenden Türen nicht entsprechend der Vorschriften waren etc..
Ich plane im Moment nur bis 1:200, deshalb muss es nur prinzipiell stimmen.

Ich frage mich nur von wo genau der Abstand der "3m zwischen den Türen" gemessen wird.
Ich dachte immer das heißt, dass die Schleuse 3m lang sein muss. Nach genauerem hinschauen bin ich mir da aber nicht mehr sicher. Kann man also theoretisch von der Schleuse bis zur Haustür einen Flur von min. 3m Länge machen und erfüllt damit die prinzipiellen Brandschutzrichtlinien, unabhängig von Brandschutzklassen der Bauteile etc..?

Dann kann man die Tür von Schleuse zu Treppenraum ja theoretisch direkt dahinter schalten, so wie es in dem Beispiel ja theoretisch auch wäre... Oder sehe ich das falsch?

Gruß,
bixilix

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Datum: 23.04.2014
Uhrzeit: 10:13
ID: 52575



AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug #3 (Permalink)
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die pauschalen vorgaben aus den jeweiligen vorschriften können natürlich (leider) nicht immer 1:1 umgesetzt werden.

warum also die "3 meter" ... und ...

Zitat:
Ich frage mich nur von wo genau der Abstand der "3m zwischen den Türen" gemessen wird.
hierbei handelt es sich schlicht und ergreifend um eine vorgabe, die aus dem liegendtransport von kranken kommt. einen entsprechenden hinweis hierzu gibt es auch ergänzend in der DIN 18065 anhang b.
dies ist tatsächlich ein punkt, der bei vielen planung (auch reine treppen) selten berücksichtigung findet. es gibt dazu ein merkblatt der feuerwehr hamburg. die anordnung der wände muss also zielführend sein, d. h., wenn du eine abweichung begründen und kompensieren kannst, geht es auch anders.

https://www.dropbox.com/s/ovabfr4w50...image%202.jpeg

bei deinem beispiel, würde ich die sicherheitstechnischen grundzüge schon noch gegeben sehen. ein einfädeln zum liegendtransport scheint mir hier gut möglich. aus diesem grund dürfte das auch so durchgelaufen sein.
bei der anordnung der aufzüge hätte ich hier zunächst auch wenig bedenken.

guten hinweise gibt der brandschutzatlas, kapitel 7.5 mit bilddarstellungen.

gruß Tapp
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Datum: 28.04.2014
Uhrzeit: 19:58
ID: 52601



AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug #4 (Permalink)
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Zugang zum Brandschutzatlas habe ich leider im Moment nicht, deshalb nochmal eine Frage die ich sonst nicht mehr hätte
Und zwar wollte ich fragen ob ich den Flur vor der Schleuse immer noch brauche oder ob ich dort auch direkt Zugänge zu Wohnungen schaffen könnte wenn ich z.B. nur zwei riesige Wohnungen auf dem Geschoss habe

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Datum: 28.04.2014
Uhrzeit: 20:25
ID: 52602



AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug #5 (Permalink)
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Das ist in der Hochhausrichtlinie doch eindeutig beschrieben:
Nutzungseinheiten (=Wohnungen) dürfen nur Ausgänge in notwendige Flure oder ins Freie haben. Schleusen dürfen nur Öffnungen (also Türen) zu Sicherheitstreppenhäuser und notwendigen Fluren haben. Ergo Sequenz Rettungsweg aus den oberen Geschossen bei innen liegendem Sicherheitstreppenraum: Wohnung - notwendiger Flur - Schleuse - Sicherheitstreppenraum - ins Freie

Evtl. könnte man innerhalb der Wohnungen jeweils notwendige Flure anordnen, die dann in die Schleuse münden. Ein notwendiger Flur behindert aber jegliche "offenen Grundrissgestaltungen".

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Datum: 29.04.2014
Uhrzeit: 10:43
ID: 52605



AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug #6 (Permalink)
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in ergänzung zu personal cheese vielleicht noch wie folgt:

der notwendige flur per definition ist eine brandlastfreie zone; ebenso die schleuse. das ist insofern wichtig, weil er 1. nicht nur fluchtweg ist sondern
2. auch angriffsweg für die feuerwehr. und die brauchen dann im umkehrschluss eine "sichere" zone, gerade auch in einem solchen bauwerk.

schließt du die wohnung direkt an die schleuse an, hast die zone mit brandlast und dem brand direkt in der pufferzone. würde ich als bauaufsicht und feuerwehr hier gar nicht mitgehen. da nutzt dir dann auch rs-tür oder t30-tür nichts. unabhängig vom mangelnden komfort derartiger türen, auf grund der selbstschließeinrichtungen. obertürschließer werden dann als erstes von den bewohner ausgehängt und dann ist die sicherheit der schleuse dahin.
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