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KeRo: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 14.01.2011 Uhrzeit: 15:57 ID: 42148 | Social Bookmarks: Hallo an Alle, für meine Bachelorarbeit würde ich gerne mit einem Sicherheitstreppenhaus arbeiten. Diese soll an einer Außenwand liegen, und über einen dreiseitig offenen Gang/Balkon zu erschließen sein. Div. Maße für Gang/Treppenbreite, Brüstung und Türabstände sind im Neufert, bzw. Planungsatlas verzeichnet. Jedoch finde ich keine Angaben, ob auch ein Aufzug im Sicherheitstreppenhaus zulässig ist? Hoffe auch eure Hilfe! Danke |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 14.01.2011 Uhrzeit: 23:01 ID: 42155 | Social Bookmarks: Ich denke nicht: Zitat:
Quelle: http://www.is-argebau.de/Dokumente/42310702.pdf | |
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KeRo: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 15.01.2011 Uhrzeit: 12:25 ID: 42157 | Social Bookmarks: Zitat:
Meiner Meinung nach, sind keine Öffnungen in der hier Rot dargestellten Wand erlaubt, sondern nur in Richtung der Außenwand, wie du es schon richtig Zitiert hast. Doch wenn ich mein Aufzug innerhalb dieses Treppen"schachtes" lege, bekomm ich dann trotzdem Probleme? (Aufzug verkleinert, schematisch blau dargestellt.) Sinn des Sicherheitstreppenraumes, soll ja sein, dass eindringen von Rauch und Feuer zu vermeiden. Wenn ich jetzt zusätzlich ein Aufzug im Trepperaum installiere, ändert sich ja an der Situation nichts?! | |
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 15.01.2011 Uhrzeit: 14:42 ID: 42159 | Social Bookmarks: hm ein aufzug ist auch eine brandlast, und deswegen wohl nicht im sicherheitstreppenraum zulässig. |
Social Bookmarks: in der MBO steht auch noch: Zitat:
__________________ [...selbst das Vertraute ist nur wohl bekannt, solange man darauf verzichtet, genau hinzusehen.] [Daniel Kehlmann] | ||
Social Bookmarks: Erstmal zum hier gezeigten Treppenhaus: Das ist so auch nicht zulässig. Die Tür schlägt voll in die Lauflinie auf... Beim Aufzu bin ich mir nicht sicher, wie das mit einem Feuerwehraufzu wäre - vielleicht wäre der zumindest im Schleusenbereich zulässig. Vielleicht guckst Du mal ob zu diesen Aufzügen etwas zu finden ist.
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 15.01.2011 Uhrzeit: 18:39 ID: 42162 | Social Bookmarks: Feuerwehraufzüge benötigen eigene Vorräume und können somit also nicht in einem Treppenhaus liegen. Mal anders gefragt, warum muss es denn unbedingt ein Sicherheitstreppenhaus sein? Warum kann der 2. Rettungsweg nicht über die Fenster oder ein zweites Treppenhaus o.ä. realisiert werden? Die Fläche für die beiden Stichgänge und den "Außenflur" könnte man doch auch für ein weiteres Treppenhaus nutzen. |
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KeRo: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 15.01.2011 Uhrzeit: 23:44 ID: 42164 | Social Bookmarks: Hallo, erstmal danke für die Antworten! Bei dem gezeigten Beispiel handelt es sich nicht explizit um mein Treppenhaus, das ist ein Auszug aus einer Norm. Bei meinem Treppenhaus würden die Türen direkt in eine Wohnung führen, nicht wie hier dargestellt in Flure. Habe das nur als Beispiel genommen um euch zu zeigen wo der Aufzug liegen sollte. Sicherheitstreppenraum deswegen, weil der 2. Rettungsweg über die Feuerwehr nicht gewährleistet ist. Und der Weg zu einem 2. Treppenraum nur über notwendige Flure möglich wäre und ich für diese leider kein Platz habe Im Anhang ne vereinfachte Darstellung der Anordnung von Treppenhäusern und Wohnugen, die zufahrt von feuerwehr ist nicht möglich. links befindet sich eine brandwand. |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 16.01.2011 Uhrzeit: 01:44 ID: 42165 | Social Bookmarks: Als Denkanstoß: Zitat:
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BenTer: Offline
Beitrag Datum: 16.01.2011 Uhrzeit: 12:11 ID: 42167 | Social Bookmarks: Laut HBO §33: "Aufzüge im Innern von Gebäuden müssen eigene Fahrschächte haben, die eine Übertragung von Feuer und Rauch in andere Geschosse ausreichend lang verhindern. In einem Fahrschacht dürfen bis zu drei Aufzüge liegen. Aufzüge ohne eigene Fahrschächte sind zulässig 1. innerhalb eines notwendigen Treppenraumes, ausgenommen in Hochhäusern 2.innerhalb mehrgeschossiger Räume, wie Hallen 3. in den Gebäudeklassen 1 und 2 4. innerhalb derselben Nutzungseinheit mit nicht mehr als 400 m² Brutto-Grundfläche in nicht mehr als zwei Geschossen." ... Lüftungsöffnung von mind. 2,5 von Hundert der Fahrstuhlgrundfläche, mind. jedoch 0,1 m² ... Ab Gebäudeklasse 4 muß mind. 1 Krankenbarenfahrstuhl, der in jedem Geschoss einen Halt hat, eingebaut werden... Abmaße sind 1,10 m x 2,10 m. Türen mind. lichte Durchgangsbreite von 0,90 m. |
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bixilix: Offline
Beitrag Datum: 22.04.2014 Uhrzeit: 20:26 ID: 52572 | Social Bookmarks: Guten Tag, ich hab mich gerade auch mit den Hochhausrichtlinien befasst. Jetzt habe ich allerdings den Marco Polo Tower von Behnisch analysiert und festgestellt, dass das meines Empfindens nach garnicht so gebaut werden kann. Und zwar wurde meiner Meinung nach der Türabstand von 3m zur Schläuse nicht eingehalten. architec24.de/de/meta/home.html?user_projekte_pi1[menuID]=3&user_projekte_pi1[projektID]=4&user_projekte_pi1[VIEW]=SINGLE&cHash=7b009dbf13b524a81fe42c8510afa90a Und zwar wurde meiner Meinung nach der Türabstand von 3m zur Schläuse nicht eingehalten. dropbox.com/s/ovabfr4w50egoum/image%202.jpeg (ich darf noch keine Bilder posten) Weiß jemand wie das wohl begründet werden kann? Gruß, bixilix |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 22.04.2014 Uhrzeit: 21:33 ID: 52573 | Social Bookmarks: Den würde ich erstmal nicht als Beispiel nehmen Hochhaus in HafenCity - Brandschutz-Mängel im Marco Polo Tower - Hamburg - Hamburger Abendblatt |
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bixilix: Offline
Beitrag Datum: 22.04.2014 Uhrzeit: 22:28 ID: 52574 | Social Bookmarks: Dem Artikel zu Folge hat es da ja Probleme gegeben mit Rauchschutztüren etc.. Kann ja sein, dass die entsprechenden Türen nicht entsprechend der Vorschriften waren etc.. Ich plane im Moment nur bis 1:200, deshalb muss es nur prinzipiell stimmen. Ich frage mich nur von wo genau der Abstand der "3m zwischen den Türen" gemessen wird. Ich dachte immer das heißt, dass die Schleuse 3m lang sein muss. Nach genauerem hinschauen bin ich mir da aber nicht mehr sicher. Kann man also theoretisch von der Schleuse bis zur Haustür einen Flur von min. 3m Länge machen und erfüllt damit die prinzipiellen Brandschutzrichtlinien, unabhängig von Brandschutzklassen der Bauteile etc..? Dann kann man die Tür von Schleuse zu Treppenraum ja theoretisch direkt dahinter schalten, so wie es in dem Beispiel ja theoretisch auch wäre... Oder sehe ich das falsch? Gruß, bixilix |
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TappAr: Offline
Beitrag Datum: 23.04.2014 Uhrzeit: 11:13 ID: 52575 | Social Bookmarks: die pauschalen vorgaben aus den jeweiligen vorschriften können natürlich (leider) nicht immer 1:1 umgesetzt werden. warum also die "3 meter" ... und ... Zitat:
dies ist tatsächlich ein punkt, der bei vielen planung (auch reine treppen) selten berücksichtigung findet. es gibt dazu ein merkblatt der feuerwehr hamburg. die anordnung der wände muss also zielführend sein, d. h., wenn du eine abweichung begründen und kompensieren kannst, geht es auch anders. https://www.dropbox.com/s/ovabfr4w50...image%202.jpeg bei deinem beispiel, würde ich die sicherheitstechnischen grundzüge schon noch gegeben sehen. ein einfädeln zum liegendtransport scheint mir hier gut möglich. aus diesem grund dürfte das auch so durchgelaufen sein. bei der anordnung der aufzüge hätte ich hier zunächst auch wenig bedenken. guten hinweise gibt der brandschutzatlas, kapitel 7.5 mit bilddarstellungen. gruß Tapp
__________________ da stemmen wir ein loch inne wand, betonieren mit gips ein flacheisen dran und spritzen das am ende mit ortschaum aus ... das hält 100 jahre. da hamse mein wort! | |
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bixilix: Offline
Beitrag Datum: 28.04.2014 Uhrzeit: 20:58 ID: 52601 | Social Bookmarks: Zugang zum Brandschutzatlas habe ich leider im Moment nicht, deshalb nochmal eine Frage die ich sonst nicht mehr hätte Und zwar wollte ich fragen ob ich den Flur vor der Schleuse immer noch brauche oder ob ich dort auch direkt Zugänge zu Wohnungen schaffen könnte wenn ich z.B. nur zwei riesige Wohnungen auf dem Geschoss habe |
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