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Beitrag Datum: 28.01.2011 Uhrzeit: 12:29 ID: 42336 | Social Bookmarks: Hallo. erstmal ein paar angaben zum Gebäude: Mischgebiet, Kein Bebauungsplan, Standort: Saarland Ein Einfamilenhaus (KG, EG, Dachgeschoss) soll in 2 Wohnungen aufgeteilt werden, eine im EG die zweite im OG. Folgende Eckdaten: Aussenwände: massiv, Kellerdecke: massiv, Zwischendecke: Holzbalkendecke, Kein Estrich im OG Das Treppenhaus ist innenliegend, und soll weiterhin genutzt werden, (Zugang zur Erdgeschosswohnung auch über das Treppenhaus) die Treppen sind Holztreppen und sollen erhalten bleiben. Meine Frage: Handelt es sich hierbei schon um eine Nutzungsänderung? Ist ein Bauantrag erforderlich? Müssen die Wände und Decken zwischen den Einheiten bzw. zum Treppenraum Brandschutzmässig ertüchtigt werden, und wenn ja wie? Können die Holztreppen weiterhin genutzt werden? Danke schonmal im Vorraus Michael |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 29.01.2011 Uhrzeit: 12:52 ID: 42347 | Social Bookmarks: Einfach mal in die Bauordnung schauen. -Gebäudeklasse bestimmen -Brandschutzanforderungen aus Gebäudeklasse ermitteln -§§ zur Genehmigung durchlesen und evtl. noch mal beim Bauamt nachfragen |
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