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Sicherheit für Mängelansprüche VOB 2009 In der aktuellen VOB/A wird in § 9 Abs. 7 die Sicherheitsleistung für Mängelansprüche geregelt. Da gibt es gegenüber der alten VOB ja erhebliche Veränderungen. Hierzu meine Frage: (Voraussetzung: Beschränkte Ausschreibung, unter 250.000€, VOB/A nicht vereinbart) Ist diese Regelung in der Praxis angekommen, verzichtet Ihr auf Sicherheitsleistungen? |
AW: Sicherheit für Mängelansprüche VOB 2009 ...niemand vereinbart Sicherheitsleistungen? :confused: |
AW: Sicherheit für Mängelansprüche VOB 2009 Hallo Kieler, bei uns werden Bürgschaften hinterlegt die nach Ablauf der Gewährleistung dann wieder ausgezahlt werden sofern vorhandene Mängel in der Gewährleistungszeit aufgetreten sind. Wenn ich es noch richtig zusammen bekomme wandelt sich die während der Bauphase hinterlegte Summe (Sicherheitseinbehalt?) dann nach VOB Abnahme zur Bürgschaft. Ich selbst habe da aber nur am Rande mit zu tun, das regelt bei uns der Bauherr selber, bzw. andere Personen. Ich selbst würde aber immer einen Sicherheitseinbehalt fordern, damit man als Bauherr/Vertreter des Bauherrns noch ein zusätzliches Druckmittel gegenüber den ANs hat. Bsp.: Projekt fast abgeschlossen, Projektsumme durch Abschlagsrechnungen schon zum Großteil gezahlt, am Ende werden Mängel festgestellt die erhebliche Kosten verursachen würden für den AN, da könnte dann schon ein Abwägen stattfinden. Grüße LH |
AW: Sicherheit für Mängelansprüche VOB 2009 Also ich kenne und handhabe das auch so wie LaHood. Allerdings verzichte ich ab und zu auf den Sicherheitseinbehalt während der Buaphase...je nach dem um welchen Handwerker es sich handelt, und wie lange und intensiv man schon zusammenarbeitet. Bei der Schlußzahlung behalte ich 5% der Bruttogeamtsumme ein, und lasse diese gegen eine Bankbürgschaft ablösen. Nach Eingang der Bürgschaft wird die Summe dann ausbezahlt. |
AW: Sicherheit für Mängelansprüche VOB 2009 ja danke, und vor dem Hintergrund der eigentlichen Frage, hat das seit dem letzten Jahr was für Konsequenzen für Euch? |
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