Registrierter Nutzer Registriert seit: 11.08.2003
Beiträge: 24
devrimy: Offline
Ort: stgt. Beitrag Datum: 12.02.2011 Uhrzeit: 00:24 ID: 42469 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, wir sitzen gerade an einem stud. entwurf mit dem Thema " Studentenwohnheim" und quälen uns mit dem baurecht in Baden-Wü. In der Zeichnung könnt Ihr ein Regelgeschoss des Gebäudes (Abmessungen: Höhe 19,50 m. Länge 60 m, Tiefe 16,60 m) sehen. Wir haben nun die 35 max. Lauflänge von jedem Aufenthaltsraum zum Treppenhaus eingehalten. nun meinten einige kommil. dass wir unbedingt noch ein zweites "Sicherheitstreppenhaus" benötigen würden. wir haben viel recherchiert sind aber nicht so richtig schlau geworden. ich dachte, dass man als ersten fluchtweg die tür + treppenhaus betrachtet und als 2. fluchtweg immer die fenster. und ist der aufzug in dieser form im bisherigen treppenhaus so zulässig? oder müssen wir nun ganz aussen an den schmalen seiten mind. ein weiteres (aussenliegendes ?) treppenhaus planen? ist alles ganz schön verwirrend! gilt nur die LBO BAWÜ, die Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung, oder gibt es weitere Gestzte die ich nicht kenne? und das auch ganz speziell für Studentenwohnheime? VIELEN HERZLICHEN DANK für Eure HILFEEEE gruß d. |
| |
|
Registrierter Nutzer Registriert seit: 22.12.2008
Beiträge: 492
k-roy: Offline
Beitrag Datum: 12.02.2011 Uhrzeit: 04:35 ID: 42470 | Social Bookmarks: ist erstens die Frage, ob die Feuerwehr mit ihrem Auto an die Fenster rankommt, da gibts die Richtlinie "Flächen für die Feuerwehr". und zweitens: ist man baurechtlich schon im Hochhausbereich? Sieht hier ja nicht so aus. Wikipedia: "In Deutschland definieren die Landesbauordnungen ein Gebäude überwiegend dann als Hochhaus, wenn der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt. Denn Feuerwehrdrehleitern können Personen aus Räumen retten, deren Rettungshöhe bei 23 Meter über dem Gelände liegt." Edit: Ne ganz schöne Kaserne hast du da entworfen Und die Feuerwehr muß meiner Meinung nach einmal komplett herumfahren können. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 11.08.2003
Beiträge: 24
devrimy: Offline
Ort: stgt. Beitrag Datum: 12.02.2011 Uhrzeit: 10:06 ID: 42471 | Social Bookmarks: hallo und danke erstmal! ja, ist noch nicht ***y, doch wir sollten erstmal mögilchst viele einheiten unter bekommen. anschließend würde ich es aufhübschen! - das gebäude hat eine höhe von 19,50 m (attika) - es gibt umlaufend um das gebäude eigentlich genug abstand damit die feuerwehr um das gebäude fahren kann. bzw. wie sind die flächen für die feuerwehr definiert? heisst das, dass ich bei ausreichenden FW-Flächen nnur mit diesem einen bestehnden treppenhaus zurecht kommen würde? und ist dieses mit dem innenliegenden aufzug auch so in ordnung? danke und grüsse vom staatlichen kasernen-baumeister Geändert von devrimy (13.02.2011 um 03:00 Uhr). Grund: a |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 22.12.2008
Beiträge: 492
k-roy: Offline
Beitrag Datum: 12.02.2011 Uhrzeit: 12:01 ID: 42472 | Social Bookmarks: hier die Feuerwehrflächen: http://www.elektrosachverstand.de/ma...hrflaechen.pdf Es könnte sein, daß als 2.Rettungsweg auch ein Fenster an der Stirnseite ausreicht, und zwar deswegen: §15 Abs 3 Jede Nutzungseinheit muss in jedem Geschoss mit Aufenthaltsräumen über mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege erreichbar sein; beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb eines Geschosses über denselben notwendigen Flur führen. in der Hamburger Bauordnung steht: Aufzüge ohne eigene Fahrschächte sind innerhalb eines notwendigen Treppenraumes zulässig, ausgenommen in Hochhäusern. Das findet sich in der LBauO BaWü so leider erstmal nicht. Hast du ein Hochhaus ? Nein, denn LBauO BaWü : §38 Abs 2 Satz 1 Hochhäuser sind Gebäude mit einer Höhe nach § 2 Absatz 4 Satz 2 von mehr als 22 m. §2 Abs 4 Satz 2: Höhe im Sinne des Satzes 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. - Ich weiß nicht, ob ein Studentenwohnheim nach §38 (2) 13 eine Gemeinschaftsunterkunft ist, ich hab sowas noch nie geplant. Gibts da keinen Leitfaden irgendwo? -Bei der Gebäudelänge brauchst du noch eine Brandwand mittendrin, sagt die "Allgemeine Ausführungsverordnung des Wirtschaftsministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO)" - Ein zweites Treppenhaus brauchst du, nach meiner Einschätzung, nicht. Höchstens mußt du dein Treppenhaus in ein Sicherheitstreppenhaus umwandeln, zB wenn dein Gebäude ein Sonderbau wäre. § 11 (8) Sicherheitstreppenräume in dieser "Allgemeine Ausführungsverordnung des Wirtschaftsministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO)". Ob da ein Aufzug noch erlaubt ist, keine Ahnung, der Text ist mir zu kryptisch. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 31.08.2008
Beiträge: 236
devran: Offline
Ort: Bad Vilbel Beitrag Datum: 13.02.2011 Uhrzeit: 14:44 ID: 42478 | Social Bookmarks: dein Aufzug ist in einem eigenen Schacht, oder?... aber Rauchabschnitte hast Du keine HBO§32 Notwendige Flure.. dein Entwurf ist tatsächlich sehr konstruktiv, Du kannst den Küchenblock auch gleich am Eingang anordnen, und dann das Bett mit dem Tisch vertauschen...
__________________ "Durch nichts wird Ziel und Sinn unserer Arbeit mehr erschlossen,als...MvdR Geändert von devran (13.02.2011 um 14:47 Uhr). Grund: ... |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 22.12.2008
Beiträge: 492
k-roy: Offline
Beitrag Datum: 13.02.2011 Uhrzeit: 17:07 ID: 42479 | Social Bookmarks: wüßte nicht, wie man da um einen "notwendigen Flur" herumkommen sollte ?! Macht ja in diesem Fall auch nix. Interessant wäre, ob so ein langer Stichflur überhaupt erlaubt ist - da gibts ja zusätzlich zur 35m Regel noch glaube ich die 20m - Stichflur Regel, oder ? |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 31.08.2008
Beiträge: 236
devran: Offline
Ort: Bad Vilbel Beitrag Datum: 13.02.2011 Uhrzeit: 18:46 ID: 42483 | Social Bookmarks: der Stichflur, bzw die Rettungsweglänge wird doch erst ein Thema wenn ein Sicherheitstreppenraum geplant wird, man müsste devrimy erklären das sobald er mit einem Sicherheitstreppenraum plant bei seinem Entwurf die Fluchtweglänge in seinem Flur zu berücksichtigen hat und dann sogar eine weitere Treppe zu planen hat, Der Stichflur zu Sicherheitstreppenräumen darf nur 20 m Lang sein, wenn es sich um einen notwendigen Flur handelt... vielleicht sollte devrimy nachfragen ob im Planungsgebiet die Feuerwehr die nötigen Rettungsfahrzeuge hat und in 20m Höhe anleitern kann... devrimy man kann als Architekt auf Bauordnungsrechtliche Fragestellungen mit Architektur reagieren... sowie zB UN-Studio im Mercedes-Benz Museum mit einer technisierten RWA Anlage die Brandabschnitte umgehen konnte...
__________________ "Durch nichts wird Ziel und Sinn unserer Arbeit mehr erschlossen,als...MvdR |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 22.12.2008
Beiträge: 492
k-roy: Offline
Beitrag Datum: 13.02.2011 Uhrzeit: 21:51 ID: 42490 | Social Bookmarks: richtig, in Hamburg sinds sogar nur 15m, nicht 20. Hatte ich mit der Schulbaurichtlinie verwechselt, da ist die Treppenhausart egal. Anleitern muß man ja nur bis ca. 17,5m, das sollte doch ohne weiteres klappen. Kreativer Brandschutz ist selten tatsächlich möglich. Läuft meistens darauf hinaus, daß gesprinklert werden soll (zB Schulaula, die alle Geschosse verbindet, Atrien etc.), sich das aber keiner leisten will. Technische Anlagen heißt auch Wartung bzw Probealarm, Probeentrauchen etc das mag ein Bauherr selten gerne. Na im Studium sollte das allemal funktionieren - wüßte jetzt aber gar nicht, was das in diesem Fall bringen sollte?! |
| |
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
freitragende Treppe | Bosmeg | Konstruktion & Technik | 0 | 29.11.2010 19:31 |
Treppe zeichnen | Brodi | Präsentation & Darstellung | 17 | 04.08.2010 14:25 |
Die perfekte Treppe? | Matze113 | Konstruktion & Technik | 3 | 05.06.2010 22:03 |
Treppe zeichnen | Miriam | Konstruktion & Technik | 2 | 17.11.2008 23:46 |
mobile Treppe | Ms. John Soda | Konstruktion & Technik | 3 | 11.06.2007 23:01 |