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Hugo_Boss: Offline
Beitrag Datum: 06.03.2011 Uhrzeit: 13:57 ID: 42856 | Social Bookmarks: Hallo Leute, ich habe eine Aufgabe vor mir liegen, die ich nicht versehe. Ich habe weder was mit Mathe, noch mit der Architekur was zutun. Aufgabe : Die Suche nach geeigneten Objekten wird konkreter. Ein Bekannter erzählt Herrn Vitalix von einem Grundstück, das 8000 gm² groß ist und mit einer GRZ von 0,8 und einer GFZ von 2,0 bebaut werden darf. Aufgrund seiner Erfahrung würde er gerne zweigeschossig planen. Im Erdgeschoss sollen die Tennis und Badmintonplätze liegen, im Obergeschoss der Fitnessbereich. Grob geht er von einer erforderlichen Nutzfläche von 15.000 gm² aus. Frage : Reichen diese Planungsgrößen für seine Vorstellungen ? Vielen Dank im voraus |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 06.03.2011 Uhrzeit: 15:11 ID: 42857 | Social Bookmarks: Schau mal in der Baunutzungsverordnung unter "Maß der baulichen Nutzung" v.a. §§ 19 und 20. Was für eine Einheit ist denn gm²? Meiner Meinung nach ist die Antwort auf die Frage "nein". |
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Hugo_Boss: Offline
Beitrag Datum: 06.03.2011 Uhrzeit: 15:16 ID: 42858 | Social Bookmarks: eigentlich soll das qm sein, und warum nein ? ich muss das auch begründen können |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 06.03.2011 Uhrzeit: 16:04 ID: 42859 | Social Bookmarks: Es handelt sich aber um eine einfache ja-nein-Frage. Ich gehe mal davon aus, dass bereits geklärt wurde, ob die Art der Nutzung auf dem Grundstück zulässig ist, und die Erschließung gesichert ist. Bei einer Grundstücksgröße von 8000 m2 und einer GRZ von 0,8 darfst du 0,8 x 8.000 = 6.400 m2 des Grundstücks bebauen (Grundfläche). Bei eiener GFZ von 2,0 dürftest du 2,0 x 8.000 = 16.000 m2 Geschossfläche errichten. 1. Die Geschossfläche des Gebäudes ist um Verkehrsflächen, Technikflächen, Konstruktionsflächen größer als die Nutzfläche. Wir kennen nur die Nutzfläche mit 15.000 m2. die 1.000 m2 mehr für VF, TF, KF reichen wahrscheinklich nicht aus. Allerdings ist unbekannt, wieviel Fläche in Nicht-Vollgeschossen, wie Keller, oder evtl Dachgeschoss untergebracht werden könnte. 2. Bei lediglich 2-geschossiger Bebauung wären maximal 2 x 6.400 m2 = 12.800 m2 Geschossfläche möglich. Ob da 15.000 m2 NF reinpassen? Anscheinend geht es um einen Sportclub o.ä. Hier entstehen wahrscheinlich durch Parkplätze zB. auch noch Flächen, die auf die Grundfläche angerechnet werden müssen. sollte auch geprüft werden. |
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Beitrag Datum: 08.03.2011 Uhrzeit: 01:09 ID: 42880 | Social Bookmarks: ist eindeutig "nein", oder? 0,8 (GRZ)*8.000 = 6.400m2 grundfläche 2,0 (GFZ)*8.000 = 16.000m2 geschossflache. wenn man nun 15.000m2 geschossfläche bauen wollte in zwei stockwerke: erdgeschoss ist maximal 6.400m2 (falls bruto und netto gleich sein können), also müsste man 9.600 m2 im obergeschoss bauen. und das passt nie, da das mehr ist als die gesamtgrösse des grundstücks... |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 08.03.2011 Uhrzeit: 21:05 ID: 42899 | Social Bookmarks: Zitat:
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Beitrag Datum: 08.03.2011 Uhrzeit: 21:09 ID: 42900 | Social Bookmarks: Bei "zweigeschossig" gehe ich davon aus, dass kein Dach- oder Kellergeschoss geplant wird... |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 08.03.2011 Uhrzeit: 21:35 ID: 42901 | Social Bookmarks: ist ein Haus mit 2 oberirdischen und einem unterirdischen Geschoss ein dreigeschossiges Haus? |
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Beitrag Datum: 08.03.2011 Uhrzeit: 21:49 ID: 42902 | Social Bookmarks: Meine Meinung nach schon, es kann aber auch sein das ich dafür die Feinheiten der deutschen Sprache nicht gut genug beherrsche... |
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