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Social Bookmarks: Das ist aber auch nur ein Teil der Frage gewesen. Beim zweiten Teil wäre dann tatsächlich die Frage nach der erlaubten GFZ. Vielleicht gibt es da noch etwas was man zu GRZ und GFZ wissen müsste. Noch mehr wissen benötigt man für die Frage der MF. Da stellt sich nämlich schon die Frage des Verhältnisses von BGF zu NF. Je nach Standard kann das variieren. Und NF ist nicht gleich MF. Bei der gif Berechnung gibt es dann meines Wissens nach auch noch einmal verschiedene Rechenarten. GK Wände werden glaube ich z.T. übermessen, da Sie ja versetzt werden könnten und man beim Vermieten möglichst viel Fläche angeben möchte... ![]()
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doklee: Offline
![]() Beitrag Datum: 18.03.2011 Uhrzeit: 01:21 ID: 43017 | Social Bookmarks: hm, also ich finde einfach keinen Lösungsansatz. Es fehlen einfach zuviele Infos... ![]() Na ich werd die Tage noch drüber grübeln.... |
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doklee: Offline
![]() Beitrag Datum: 27.03.2011 Uhrzeit: 18:26 ID: 43150 | Social Bookmarks: tja also ich habe immernoch keine ahnung, wie diese aufgabe gelöst werden sollte: meiner meinung nach bräuchte man eben für den ersten Aufgabenteil die festgesetzte GFZ, und für den 2.teil mindestens einen grundriss anhand dessen ich die BGF, KGF, TF und VF berechnen könnte, um sie dann anschliessend über den "mieterschlüssel" in MF-G 1/2 einteilen zu können. ![]() ich wäre sehr froh, wenn mir jemand helfen würde in der Sache weiter zu kommen... |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 30.01.2009
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doklee: Offline
![]() Beitrag Datum: 27.03.2011 Uhrzeit: 20:48 ID: 43151 | Social Bookmarks: hm also die aufgabe lautet erlaubte GFZ 0,8 , also nicht GRZ. ![]() allerdings ist mir der zweite teil immernoch schleierhaft.... ![]() |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.08.2006
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 27.03.2011 Uhrzeit: 22:49 ID: 43154 | Social Bookmarks: Vielleicht hilft ja das hier weiter: Flächenverteilung und Rentabilität: STRABAG - Kompetenz rund um die Gewerbeimmobilie. Da steht: "Verhältnis Mietfläche (MF) zu Bruttogeschossfläche (BGF = gesamte Fläche innerhalb der Außenabmessung inkl. Wände etc.) : mind. 85 Prozent" Also: zulässige GF = 0,8 x 4.000 = 3.200 m2 erreichte GF = 0,6 x 4.000 = 2.400 m2 Differenz GF 3.200 - 2.400 = 800 m2 Bei Annahme GF = BGF und Verhältnis MF / BGF = 0,85: mögliche MF = 0,85 x 800 = 680 m2 |
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