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Datum: 15.03.2011
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Aufgabe zu GFZ GRZ und gif

#1 (Permalink)
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Hallo,

Ich bin auf eine Übungsaufgabe gestossen, die ich nicht verstehe. Die fragestellung lautet folgendermaßen:

Kennzahlen des Grundstücks
Ein Baugrundstück von 4.000 m² kann lautBebauungsplan mit einer GRZ von 0,8 bebaut werden. Mit seinem Entwurf erreicht der Architekt eine GFZ von 0,6
Wieviel m² Geschossfläche wurden verschenkt und wie viel m² Bürofläche (MF) liessen sich darauf errichten?

ich bin nur soweit gekommen, dass die bebaubare Grundfläche 3.200m² und die gebaute Geschossfläche 2.400m² betragen.

Muss ich nicht die festgesetzte GFZ kennen, um die verloren gegangene Geschossfläche bestimmen zu können?

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Datum: 15.03.2011
Uhrzeit: 16:59
ID: 42976



AW: Aufgabe zu GFZ GRZ und gif

#2 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von doklee Beitrag anzeigen
Muss ich nicht die festgesetzte GFZ kennen, um die verloren gegangene Geschossfläche bestimmen zu können?
Eigentlich schon, aber ich glaube hier geht es einfach darum, dass bei einer GRZ von 0,8, die erlaubte GFZ auch mind. 0,8 sein müsste.

D.h. die verschenkte Fläche wäre 3200qm - 2400qm.

So vermute ich wäre die Aufgabe zu verstehen...
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Florian Illenberger

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doklee is on a distinguished road

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Datum: 15.03.2011
Uhrzeit: 19:45
ID: 42979



AW: Aufgabe zu GFZ GRZ und gif #3 (Permalink)
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hm, könnte sein...aber das scheint ein bißchen sehr einfach oder?
es handelt sich dabei um eine alte klausuraufgabe und da hätte ich vermutet, dass da noch mehr dahinter steckt

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Datum: 16.03.2011
Uhrzeit: 00:43
ID: 42982



AW: Aufgabe zu GFZ GRZ und gif #4 (Permalink)
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Das ist aber auch nur ein Teil der Frage gewesen.

Beim zweiten Teil wäre dann tatsächlich die Frage nach der erlaubten GFZ. Vielleicht gibt es da noch etwas was man zu GRZ und GFZ wissen müsste.

Noch mehr wissen benötigt man für die Frage der MF. Da stellt sich nämlich schon die Frage des Verhältnisses von BGF zu NF. Je nach Standard kann das variieren. Und NF ist nicht gleich MF.

Bei der gif Berechnung gibt es dann meines Wissens nach auch noch einmal verschiedene Rechenarten. GK Wände werden glaube ich z.T. übermessen, da Sie ja versetzt werden könnten und man beim Vermieten möglichst viel Fläche angeben möchte...
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Florian Illenberger

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doklee is on a distinguished road

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Datum: 18.03.2011
Uhrzeit: 01:21
ID: 43017



AW: Aufgabe zu GFZ GRZ und gif #5 (Permalink)
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hm, also ich finde einfach keinen Lösungsansatz.
Es fehlen einfach zuviele Infos...

Na ich werd die Tage noch drüber grübeln....

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doklee: Offline


doklee is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 27.03.2011
Uhrzeit: 19:26
ID: 43150



AW: Aufgabe zu GFZ GRZ und gif #6 (Permalink)
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tja also ich habe immernoch keine ahnung, wie diese aufgabe gelöst werden sollte:

meiner meinung nach bräuchte man eben für den ersten Aufgabenteil die festgesetzte GFZ,
und für den 2.teil mindestens einen grundriss anhand dessen ich die BGF, KGF, TF und VF berechnen könnte, um sie dann anschliessend über den "mieterschlüssel" in MF-G 1/2 einteilen zu können.



ich wäre sehr froh, wenn mir jemand helfen würde in der Sache weiter zu kommen...

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Beitrag
Datum: 27.03.2011
Uhrzeit: 21:48
ID: 43151



AW: Aufgabe zu GFZ GRZ und gif #7 (Permalink)
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hm also die aufgabe lautet erlaubte GFZ 0,8 , also nicht GRZ.

allerdings ist mir der zweite teil immernoch schleierhaft....

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Beitrag
Datum: 27.03.2011
Uhrzeit: 23:49
ID: 43154



AW: Aufgabe zu GFZ GRZ und gif #8 (Permalink)
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Vielleicht hilft ja das hier weiter:

Flächenverteilung und Rentabilität: STRABAG - Kompetenz rund um die Gewerbeimmobilie.

Da steht:
"Verhältnis Mietfläche (MF) zu Bruttogeschossfläche (BGF = gesamte Fläche innerhalb der Außenabmessung inkl. Wände etc.) : mind. 85 Prozent"

Also:
zulässige GF = 0,8 x 4.000 = 3.200 m2
erreichte GF = 0,6 x 4.000 = 2.400 m2
Differenz GF 3.200 - 2.400 = 800 m2

Bei Annahme GF = BGF und Verhältnis MF / BGF = 0,85:
mögliche MF = 0,85 x 800 = 680 m2

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