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Beitrag Datum: 22.03.2011 Uhrzeit: 17:14 ID: 43067 | Social Bookmarks: Dies ist mein erstes Posting hier, also ein bißchen zu meiner Person; ich habe seit 10 Jahren mein eigenes Einmann-Büro in NRW, die Auftragslage ist gut und ich kann zufrieden auf die letzten 10 Jahre zurückblicken. Zur Zeit bin ich aber mit einem Bauvorhaben beschäftigt, dass leider durch den Bauherrn selber unnötigt verkompliziert wird, indem er 'eigene' Firmen mit der Ausführung der Gewerke beauftragt. Ich hatte letzten Sommer von ihm den Auftrag für den Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses über alle Leistungsphasen bekommen. In der zweiten Jahreshälfte waren die LP 6 & 7 dran. Ich hatte in Abspache mit dem Bauherrn LVs an von mir empfohlene Firmen verschickt, entsprechende Preisspiegel erstellt und die Ergebnisse mit dem Bauherrn besprochen. Die Maßnahme ist inzwischen relativ weit fortgeschritten, wo der Fliesenleger jetzt dort tätig ist, sowie in einigen Räumen die Malerfirma. Leider hat der Bauherr die Ergebnisse der LP 7 immer wieder ignoriert und in meiner Abwesenheit Firmen zur Baustelle geholt um vor Ort mündlich die Aufträge zu erteilen. Ich vermute mal, damit ich den vereinbarten Preis nicht erfahre, um zu verhindern, dass ich nach HOAI abrechne. Knackpunkt ist aber, dass in den Vergabegesprächen Punkte besprochen werden, die nicht bis zu mir ankommen, sodass häufig Änderungen in der Koordination nötig werden und sich Frust ausbreitet. Wenn diese Firmen jedoch Ihre Gewerke nicht zu seiner Zufriedenheit ausführen (er ist sehr detailgenau) erwartet er von mir, dass ich tätig werde um Nachbesserungen zu erwirken! Das mache ich natürlich auch, aber ich gebe zu, dass meine Motivation immer mehr auf der Strecke bleibt, da sich hierdurch sich für mich der Aufwand erheblich vermehrt. Ich weiss, es gibt hier keinen 'Zauberstab' der das Problem lösst und die Baumaßnahme wird sowieso in ca. zwei Monaten abgeschlossen sein, also beiss ich mich durch, aber ich würde gerne mal ein paar Meinungen hierzu hören. Ein 'Nebenkriegsschaupaltz' zeichnet sich vielleicht sogar schon ab, da einige der besagten Firmen sich weigern mir ihre Rechnungen zukommen zu lassen. Bis meine Schlußrechnung steht werden wohl noch einige Schlachten zu schlagen sein. mit bestem Gruß zV |
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Ort: Wetzlar Beitrag Datum: 22.03.2011 Uhrzeit: 21:33 ID: 43075 | Social Bookmarks: Ich glaub, da würde ich irgendwann doch das Handtuch werfen bzw. die Bauleitung niederlegen. Allerdings musst du vorher sauber dokumentieren können, wie und was du abrechnen kannst. Wenn du das Gefühl hast, dein Bauherr will dich eh "beschneiden" mit deiner HOAI Abrechnung, dann zieh nen Schlussstrich. Mit deiner Niederlegung der Bauleitung bist du dann auch aus dem Haftungsobligo für den möglichen Pfusch der dir nicht genehmen Handwerker. |
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Beitrag Datum: 23.03.2011 Uhrzeit: 13:52 ID: 43078 | Social Bookmarks: Hallo FoVe zwischenzeitlich hatte ich wirklich den Wunsch auszusteigen, aber das Objekt wird im Ort genau beobachtet, da es hat seine Vorteile es bis zum Ende durchzuziehen. Es handelt sich um ein Wohn- und Geschäftshaus aus der Gründerzeit, dass in der Zeit nach dem 2. Weltkrieg ziemlich vernachlässigt wurde, wobei jetzt im Rahmen der Kernsanierung die historische Fassade detailgetreu wieder hergestellt wird. Es liegt im Ort am Alten Markt, so dass das öffentliche Interesse schon sehr groß ist. |
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Es muß mit den ausführenden Firmen Bauverträge auf Basis der Abmachungen mit dem Bauherrn geben, nur dann kann man auch Rechnungen prüfen. Ich würde gegenüber den Fimen auf eine Ausführung nach den Ausführungs-plänen und Leistungsbeschreibungen bestehen. Wenn der Bauherr eigenmächtig ändert, würde ich die Bauleitung, die Rechnungsprüfung und vor allem die Haftung dafür ablehnen. Eingehenden Schriftverkehr und Rechnungen in solchen Fällen taggleich kommentarlos und unbearbeitet direkt an den Bauherrn weiterleiten. Allerdings für die eigenen Akten eine Kopie ziehen....das könnte bei der Honorardiskussion hilfreich sein. | ||
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Beitrag Datum: 23.03.2011 Uhrzeit: 19:24 ID: 43086 | Social Bookmarks: Danke für Dein Input, Archimedes, über die ganze Bauzeit hat der Bauherr die unschöne Angewohnheit gehabt, die Aufträge durchweg an den allergünstigten Anbieter (meistens der, der zur Baustelle eingeladen wurde) zu vergeben und dann noch womöglich zum Festpreis, dann aber anschließend mit Sonderwünschen kam, die, nach seiner Auffassung, alle(!) im Festpreis enthalten sein sollten. Sein Motiv ist klar; alle Bauleistungen in Top Qualität zu einem möglichst günstigen Preis zu bekommen. So habe ich habe mal, bei einer recht hitzigen Diskussion klargestellt, dass ich es ablehne an irgendwelchen Gesprächen über Auftragsumfänge teilzunehmen, mit Firmen, die er in meiner Abwesenheit beauftragt hat, und dass ich halt nicht in der Lage bin, die Rechnungen zu prüfen, weil ich schlicht und einfach nicht weiss was vereinbart wurde. Die Rechnungen sehe ich gar nicht erst, die gehen direkt zum Bauherrn. Mag sein, dass sich dadurch mein Aufwand insgesamt verringert, dennoch ist der Aufwand vor Ort wesentlich größer, da fast täglich Diskussionen auf der Baustelle stattfinden über die evtl. fragliche Qualität der Ausführungen, oder überhaupt über den Gesamtumfang der Aufträge. Ich führe gottseidank ein sehr ausführliches Bautagebuch (allein dieser Aufwand ist kaum zu bezahlen) und er bekommt fast täglich von mir ein Tagesprotokoll, zuerst per Email und anschließend per Fax, da ich sicher gehen will, dass er sie auch bekommt. So kann ich meinen zusätzlichen Aufwand für sämtliche Umstände und Änderungen leicht nachweisen (er äußert sich nie dazu). Leider habe ich erst zum Baubeginn erfahren, dass er schon mehrere Mehrfamilienwohnhäuser besitzt/gebaut hat. Kann man Handwerksfirmen zwingen Kopien von Rechnungen herauszugeben? Sonst ist es doch auch, wie ich es in Erinnerung habe, durchaus legitim kalkulierte ortsübliche Preise bei den anrechenbaren Kosten anzusetzen? |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 29.03.2011 Uhrzeit: 17:25 ID: 43179 | Social Bookmarks: Zitat:
So läuft es, wenn Du nicht aussteigst: Der Kunde macht alle zum Affen, alle Firmen werden gegen den Kunden und umgekehrt klagen, Du wirst mit hereingezogen, und höchstwahrscheinlich wirst Du vom Kunden mit einer eigenen Klage beschenkt. Der Entwurf und die Ausführung sind ja bisher dein Ding, und bei dem katastrophalen Ausgang, den das Projekt nehmen wird, ist es allemal besser, wenn Du dann nicht mehr dabei bist. | |
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