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Datum: 29.03.2011
Uhrzeit: 14:19
ID: 43175



Brandschutz T60 Tür in F90 Wand?

#1 (Permalink)
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Hallo,

stetig begegne ich dem Gerücht, dass eine Tür in einer F90 Wand T60 Anforderungen, in einer F60 Wand T30 Anforderungen, usw. entsprechen muss.

Leider finde ich dazu keinen Beleg.

Z.B. in der Bauordnung NRW steht:

"§ 32 BauO NRW - Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Gebäudetrennwände

(3) Öffnungen in Gebäudetrennwänden sind zulässig, wenn die Nutzung des Gebäudes dies erfordert. Öffnungen müssen mit selbstschließenden Abschlüssen der Feuerwiderstandsklasse T 90 versehen sein. An Stelle eines Abschlusses nach Satz 2 kann eine Schleuse mit Wänden und Decke der Feuerwiderstandsklasse F 90 und aus nicht brennbaren Baustoffen (F 90-A) sowie mit einem nichtbrennbaren Fußbodenbelag (A), die mit selbstschließenden Abschlüssen mindestens der Feuerwiderstandsklasse F 30 versehen ist, angeordnet werden."


In diesem Fall ist es eindeutig, dass die Tür denselben Anforderungen wie der Gebäudewand entsprechen muss.
Was ist also dran an dem Gerücht?

Gruß
--
Blumenschein

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Beitrag
Datum: 06.04.2011
Uhrzeit: 17:47
ID: 43274



AW: Brandschutz T60 Tür in F90 Wand?

#2 (Permalink)
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Hi!
Also ich bin mir nicht 100% sicher (da ich´s nicht belegen kann) aber in einer F90 Wand reicht eine T30 (RS?) Tür - jedenfalls liegt mir eine solche genehmigte (Baubehörde und Brandschutz von der Genehmigungsbehörde) Planung gerade vor...

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Beitrag
Datum: 06.04.2011
Uhrzeit: 19:18
ID: 43276



AW: Brandschutz T60 Tür in F90 Wand? #3 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Robi Beitrag anzeigen
Hi!
Also ich bin mir nicht 100% sicher (da ich´s nicht belegen kann) aber in einer F90 Wand reicht eine T30 (RS?) Tür - jedenfalls liegt mir eine solche genehmigte (Baubehörde und Brandschutz von der Genehmigungsbehörde) Planung gerade vor...
So kenne ich das auch. Zumindest bei Türen, die einen einzelnen Raum erschliessen. Zu einem neuen Brandschutzabschnitt muß in die F90-Wand eine T90-Türe rein.

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Beitrag
Datum: 06.04.2011
Uhrzeit: 22:52
ID: 43278



AW: Brandschutz T60 Tür in F90 Wand? #4 (Permalink)
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Hallo,

vielen Dank für die Beiträge

Zitat:
Zitat von Robi Beitrag anzeigen
Hi!
da ich´s nicht belegen kann.
..genau darum geht es mir aber. Da du ja eine Genehmigung offensichtlich vorliegen hast, muss es irgendwo einen Normverweis oder ähnliches geben.

Ich suche weiter und bin gespannt....

Gruß
--
Blumenschein

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Beitrag
Datum: 11.04.2011
Uhrzeit: 18:53
ID: 43318



AW: Brandschutz T60 Tür in F90 Wand? #5 (Permalink)
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tja, die türen ... immer wieder so ein interessantes thema.

Zitat:
stetig begegne ich dem Gerücht, dass eine Tür in einer F90 Wand T60 Anforderungen, in einer F60 Wand T30 Anforderungen, usw. entsprechen muss.

Leider finde ich dazu keinen Beleg.
das ist und bleibt ein gerücht!

prinzipiell muss bei derartigen fragen der erste blick immer der in die landesbauordnung (projektstandort) sein. bei sonderbaueigenschaften dann eben auch noch in die entsprechende sonderbauvorschrift. zeitiges eruieren spart hier später geld und ärger.

es gibt keine prinzipielle abhängigkeit der türgüte von der (trennenden, raumabschließenden, ...) anforderung an die entsprechende wand.

ich nehme jetzt einfach mal ein paar willkürliche beispiele aus hessen (bauordnung liegt eben neben mir), gebäudeklasse 5 als regelbau. analogien zu anderen bundesländern können vorhanden sein, müssen es aber nicht sein.

1. notwendiger flur
wand = F30 , tür = T0, aber dichtschließend (ds)
wand (kg) = F90-A , tür = T30 (zu lagerbereichen)

2. treppenraum
wand = F90-A+M , tür = RS, T30-RS oder ds (je nach geschoss, ne etc.)

3. brandwand
wand = F90-A+M , tür = T90 (prinzipiell)

beispiele gibt es noch mehr, aber das wesentliche sollte erkennbar - keine systhematik einer prinzipiellen anforderung.

jetzt werde ich in der praxis häufig brandwände finden, in denen sich lediglich T30 befinden. dies wird aus kostengründen i.d.r. auf dem weg der abweichung im baugenehmigungsverfahren geregelt. anspruch darauf, gibt es aber ohne weiteres keinen.

hat eine tür brandschutzanforderungen kann man sich als faustformel merken, dass die tür nie besser braucht als die wand. eine tür die 90 minuten packt ist in einer wand, die nur 30 minuten packt käse. warum geht es nun aber umgekehrt? hier stecken teilweise einfach schutzzielüberlegen hinter den anforderungen. teilweise ergeben diese sich auch aus dem brandschutzkonzept bei alternativbetrachtungen. will ich also etwas anderes mit den türen machen, als die bauordnung hergibt, muss im rahmen des brandschutzkonzeptes eine entsprechende betrachtung im gesamtrahmen durch den aufsteller des brandschutzkonzeptes durchgeführt werden bzw. im genehmigungsverfahren. abweichung sind entsprechend zu begründen und/oder/bzw. zu begründen.

alles klar?

M. Tapp

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Beitrag
Datum: 11.04.2011
Uhrzeit: 22:25
ID: 43321



AW: Brandschutz T60 Tür in F90 Wand? #6 (Permalink)
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Vielen Dank,

Gruß
--
Blumenschein

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Datum: 12.04.2011
Uhrzeit: 12:57
ID: 43328



AW: Brandschutz T60 Tür in F90 Wand? #7 (Permalink)
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"(3) Öffnungen in Gebäudetrennwänden sind zulässig, wenn die Nutzung des Gebäudes dies erfordert. Öffnungen müssen mit selbstschließenden Abschlüssen der Feuerwiderstandsklasse T 90 versehen sein. Anstelle eines Abschlusses nach Satz 2 kann eine Schleuse mit Wänden und Decke der Feuerwiderstandsklasse F 90 und aus nichtbrennbaren Baustoffen (F 90-A) sowie mit einem nichtbrennbaren Fußbodenbelag (A), die mit selbstschließenden Abschlüssen mindestens der Feuerwiderstandsklasse F 30 versehen ist, angeordnet werden."

aus LBO NRW §32 Abs 3 - Ansonsten wie TappAr gesagt hat...

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