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yamatra: Offline
Beitrag Datum: 14.04.2011 Uhrzeit: 17:41 ID: 43370 | Social Bookmarks: Hallo, für die Uni planne ich ein Schiffswerft mit Verwaltungstrakt. Das gebäude hat eine netto Fläche von 378 m2, hat zum teil 2 Geschosse, ist niergends länger als 30 m und freistehend. Nach meinen Recherchen in der Berliner Bauordnug handelt es sich um Gebäudeklasse 3, da ich brutto bestimmt auf über 400m2 komme. Das heißt, dass mein erster Rettungsweg über eine notwendige Treppe mit notwendigem Treppenraum geht und der zweite über Anleitern der Feuerwehr. Die Treppe im Foyer wäre also keine notwendige Treppe (ungleich GK2). Stimmt das oder gelten andere Ordnungen? Vielen Dank an alle hier beim Tektorum! Die Profs and er Uni antworten selten auf solche Fragen (vermutlich das sie keine Antworten kennen). |
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TappAr: Offline
Beitrag Datum: 15.04.2011 Uhrzeit: 15:07 ID: 43385 | Social Bookmarks: also, ad hoc dürfte es gkl 3 sein. welches bundesland soll es denn sein? wirklich berlin? für werften sicher ein ungwöhnlicher standort möchte ich meinen. ggf. mal die bo von nord- und ostseeanrainern zur hand nehmen oder für studienarbeit an der muster-bauordnung orientieren. aber so weit schon mal nicht schlecht. systhematik im regelbau (teilweise auch als sonderbau möglich): immer 2 rettungswege (rw). ausnahme ggf. sicherheitstreppenraum. der erste rw in baulicher form (notwendiger treppenraum nach landesbauordnung), der zweite über anleitern. bis gkl. reicht hier die von der (standard-)feuerwehr mitgeführte 4-teilige steckleiter. knackpunkte: kommst du bei deinem gebäude auch von jedem aufenthaltsraum in 35m tatsächlicher lauflänge zu diesem treppenraum? notwendiger flur erforderlich und eingeplant? mehrere nutzungseinheiten? sonderbaueigenschaften, ggf. durch café im erdgeschoss o.ä.? welche personenanzahl kann im extremfall auftreten? die örtliche feuerwehr, auch gestern bei einem seminar mal wieder bestätigt, wird nicht mehr als 12- 15 personen retten wollen oder können. der zeitfaktor spielt hier eine starke rolle. dies kommt wie folgt: => prinzipielle anforderung tragwerk F30 => alarmierungszeit x minuten => feuerwehr innerhalb von 12 minuten (plus minus) vor ort und eisatzbereit => je person 1 minute rettungsdauer schon sind deine 30 minuten um, das gebäude versagt, noch 5 personen drinnen. autsch! deswegen: 1 treppenraum und an entgegengesetzter stelle (in der praxis natürlich in abstimmung bauherr, bauaufsicht und brandschutzdienststelle/feuerwehr) eine zweite treppe, außen nach MBO in stahlbauweise, zulässig versuchen zu platzieren. bauherren mögen solche lösungen aus kostengründen nicht, ist klar. mein student hier hat auch letztes jahr eine note abzug bekommen, da er die vorgenannten gründe seinem prof. nicht vermitteln konnte, da dieser der auffassung war ein 4-geschossiges bürogebäude sei noch anleiterbar. theoretisch richtig; aber nicht überall. also - baurechtskonform geht theoretisch 1 trh + fenster / balkon besser - 2 stück bauliche rettungswege. Tapp die wesentliche bau- und sonderbauverordnungen gibt es unter http://www.feuertrutz.de/technik/ oder www.bauministerkonferenz.de Geändert von TappAr (15.04.2011 um 17:58 Uhr). |
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yamatra: Offline
Beitrag Datum: 17.04.2011 Uhrzeit: 14:58 ID: 43412 | Social Bookmarks: Danke für die ausführliche Antwort! Zur vervollständigung: Im 2 Geschoss sind 2 Büros und ein Besprechungsraum. Der Betrieb hat nicht mehr als 10 Mitarbeiter. |
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 17.04.2011 Uhrzeit: 16:58 ID: 43418 | Social Bookmarks: gute Erläuterung. Aber tragende Bauteile sind doch eigentlich immer F90, oder? Und einen zweiten baulichen Rettungsweg ohne Not herzustellen, ist nicht gerade praxisnah, weil das einiges kostet. Man könnte natürlich die nicht-notwendige Treppe im Foyer beispielsweise mit einer Sprinklerung oder so als 2.baulichen Rettungsweg ertüchtigen. |
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TappAr: Offline
Beitrag Datum: 18.04.2011 Uhrzeit: 10:39 ID: 43421 | Social Bookmarks: warum sollten tragende bauteile immer F90 sein? woher soll so eine anforderungen kommen? Informationssystem der Bauministerkonferenz (IS-ARGEBAU) siehe §27 der muster-bauordnung; hier sind die prinzipiellen anforderungen enthalten. die stände der landesbauordnungen sind allerdings teilweise noch unterschiedlich, da in einigen bundesländern die bauordnung auf den alten einteilungen basiert. selbst hier ist die einteilung noch F30 und F90. unabhängig vom tragwerk müssen auch noch die trennenden regelbauteile in betracht gezogen werden. notwendige flure mit nt-wänden werden i.d.r. auch nur mit F30 ausgelegt. türen sogar nur dichtschließend, also F0. auch das muss bei der bewertung miteinfließen. ein zweites treppenhaus "ohne not" ist immer unbeliebt. bei lediglich 10 mitarbeitern würde ich auch darauf verzichten. unabhängig davon könnte man untersuchen ob man für den "werftbereich" (produktion) eventuell noch die muster-industriebaurichtlinie heranziehen sollte. Zitat:
Tapp | |
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 18.04.2011 Uhrzeit: 15:27 ID: 43430 | Social Bookmarks: sprinklerung: völlig richtig; würde erst dann sinn machen, wenn wie in einer schule zwei bauliche rettungswege gefordert sind, und man eh offene foyerzonen und treppenhäuser hat, zB. brandschutz: ich bin in letzter zeit immer in GK5 am planen, da ist eigentlich alles F90, bis auf flurwände, wie ich gerade gelesen habe. aber tatsächlich sind die naforderungen für gk3 ja gar nicht so hoch. |
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