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TappAr: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 27.04.2011 Uhrzeit: 09:41 ID: 43521 | Social Bookmarks: Zitat:
fall1: bauherr beauftragt keinen statiker, sondern möchte, dass die statik nach genehmigung und vergabe seitens des rohbauers mitgeliefert wird. fall2: deckenhersteller liefert die statik. kommt auch vor, auch erst nach vergabe an rohbauer. fall 3: statiker ist nur bis lph 4 beauftragt, keine bewehrungspläne beauftragt (gibt ja noch bundesländer wo das geht), popelhonorar und wie lahood schreibt ist stahlmassen selber ziehen anhand der statik doch recht mühsam. kenne hier statiker, die dann wenigstens auf kulanz noch mal mengen abschätzen, mehr aber nicht. fall 4: architekt und statiker nach lph 4 raus. bauherr geht mit plänen bei firmen zwecks angeboten hausieren "mach' ma' angebot pauschal un' so". nicht schön, gibt es immer wieder. was soll der unternehmer dann abschätzen? ebend, auch nur über kubatur oder ähnliches, je nach aufwand den er betreiben will. alles nicht schön, aber halt mögliche fälle. Tapp | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 30.03.2011
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Niko: Offline
Ort: Stuttgart ![]() Beitrag Datum: 27.04.2011 Uhrzeit: 21:31 ID: 43534 | Social Bookmarks: Zitat:
![]() Kann man aber nicht in so gut wie allen diese Szenarien es den zukünftigen Auftragnehmer überlassen, die Stahlmengen selber anhand der vorliegenden Planung einzuschätzen und anhand diese Schätzungen sein Angebot vorbereiten und einreichen? Wenn man als Architekt eine Schätzung als Grundlage eines Vertrages abliefert und diese dann viel zu sehr abweicht, dann sitzt man schon ganz blöd da oder? Danke für die Erklärungen, im AVA bin ich noch nicht soooo erfahren ![]() | |
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TappAr: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 28.04.2011 Uhrzeit: 09:35 ID: 43542 | Social Bookmarks: naja, man kann es natürlich den auftragnehmer überlassen die mengen selbst zu schätzen oder sich aus den lvs zu ziehen. in der regel versuchen die unternehmer sowieso erst mal dem "unbefangenen" bauherren ein vob-vertrag mit abrechnung nach tatsächlichen massen unterzujubeln. hin und wieder erhalte ich schon mal von derartigen bauherren nach genehmigung derartige angebote zur prüfung. meist liegen bei überschläglichen stichproben die mengen zu niedrig. das ist bei so etwas halt die gefahr. aber seitens bauherren auch kein optimales vorgehen, das ist klar. derartige methoden eignen sich m.e. auch eher für kleinere bauvorhaben, dann fällt die abrechnung später auch nicht zu sehr mit den differenzen ins gewicht. das hier eine fehlerquelle liegt ist klar. das architekturbüro bzw. der ausschreibende weiss das natürlich und muss seiner hinweispflicht folgend das dem bauherren auch möglichst schriftlich verklickern. ob ich nun bei einer kostenberechnung oder von mir aus auch schätzung hier mit 2 tonnen mehr oder weniger daneben liege ist meist unangenehm aber unerheblich. wenn bauherr nicht in vernünftige fachplanung investiert muss er später halt leiden. wie gesagt - nicht schön, nicht richtig, kommt aber vor. Tapp |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.03.2010
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Bosmeg: Offline
Ort: Tübingen ![]() Beitrag Datum: 02.05.2011 Uhrzeit: 21:30 ID: 43609 | Social Bookmarks: Also ganz grob, auch wenn ich diese Vorgehensweise nicht so ganz nachvollziehen kann ( nicht deinerseits ), kannst Du annehmen
Aber das ist alles sehr gewagt. Wieviel Stützen, Unterzüge, Auskragungen...welche Expositionsklasse...hast du WU-Beton etc. etc. Wenn Du das ausschreiben musst, geh lieber vom obersten Fall aus. Wenns später billiger wird, hat sich noch kein Bauherr beschwert :-) Aber bitte nochmal, das ist nur ein sehr sehr grober Anhaltspunkt. Du solltest versuchen an die Stahlliste zu kommen. Wie kann das sein, dass Du als Ausschreibender, meines Erachtens eine der wichtigsten LPH die Statik nicht in die Hand bekommst ?? |
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TappAr: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 03.05.2011 Uhrzeit: 13:54 ID: 43624 | Social Bookmarks: Zitat:
Tapp | |
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