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Registrierter Nutzer Registriert seit: 11.04.2011
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TappAr: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 27.04.2011 Uhrzeit: 09:41 ID: 43521 | Social Bookmarks: Zitat:
fall1: bauherr beauftragt keinen statiker, sondern möchte, dass die statik nach genehmigung und vergabe seitens des rohbauers mitgeliefert wird. fall2: deckenhersteller liefert die statik. kommt auch vor, auch erst nach vergabe an rohbauer. fall 3: statiker ist nur bis lph 4 beauftragt, keine bewehrungspläne beauftragt (gibt ja noch bundesländer wo das geht), popelhonorar und wie lahood schreibt ist stahlmassen selber ziehen anhand der statik doch recht mühsam. kenne hier statiker, die dann wenigstens auf kulanz noch mal mengen abschätzen, mehr aber nicht. fall 4: architekt und statiker nach lph 4 raus. bauherr geht mit plänen bei firmen zwecks angeboten hausieren "mach' ma' angebot pauschal un' so". nicht schön, gibt es immer wieder. was soll der unternehmer dann abschätzen? ebend, auch nur über kubatur oder ähnliches, je nach aufwand den er betreiben will. alles nicht schön, aber halt mögliche fälle. Tapp | |
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