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TappAr: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 28.04.2011 Uhrzeit: 09:35 ID: 43542 | Social Bookmarks: naja, man kann es natürlich den auftragnehmer überlassen die mengen selbst zu schätzen oder sich aus den lvs zu ziehen. in der regel versuchen die unternehmer sowieso erst mal dem "unbefangenen" bauherren ein vob-vertrag mit abrechnung nach tatsächlichen massen unterzujubeln. hin und wieder erhalte ich schon mal von derartigen bauherren nach genehmigung derartige angebote zur prüfung. meist liegen bei überschläglichen stichproben die mengen zu niedrig. das ist bei so etwas halt die gefahr. aber seitens bauherren auch kein optimales vorgehen, das ist klar. derartige methoden eignen sich m.e. auch eher für kleinere bauvorhaben, dann fällt die abrechnung später auch nicht zu sehr mit den differenzen ins gewicht. das hier eine fehlerquelle liegt ist klar. das architekturbüro bzw. der ausschreibende weiss das natürlich und muss seiner hinweispflicht folgend das dem bauherren auch möglichst schriftlich verklickern. ob ich nun bei einer kostenberechnung oder von mir aus auch schätzung hier mit 2 tonnen mehr oder weniger daneben liege ist meist unangenehm aber unerheblich. wenn bauherr nicht in vernünftige fachplanung investiert muss er später halt leiden. wie gesagt - nicht schön, nicht richtig, kommt aber vor. Tapp |
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