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terraplexx: Offline
Ort: BW Beitrag Datum: 09.05.2011 Uhrzeit: 21:49 ID: 43691 | Social Bookmarks: Hallo, wie Lange darf ein Stichflur in einem Hochhaus sein? In der MHHR heisst es dazu folgendes: 4.3.1: Ausgänge von Nutzungseinheiten müssen auf notwendige Flure oder ins Freie führen. 4.3.3: Notwendige Flure mit nur einer Fluchtrichtung dürfen nicht länger als 15 m sein. Sie müs- sen zum Vorraum eines Sicherheitstreppenraums, zu einem notwendigen Flur mit zwei Fluchtrichtungen oder zu einem offenen Gang führen. 3Die Flure nach Satz 1 sind durch nichtabschließbare, rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse von anderen notwendi- gen Fluren abzutrennen. 4.3.4: Innerhalb von Nutzungseinheiten mit nicht mehr als 400 m2 Grundfläche, deren Nutzung hinsichtlich der Brandgefahren mit einer Büro- oder Verwaltungsnutzung vergleichbar ist, sind notwendige Flure nicht erforderlich. => FRAGE: 1. Was genau ist eine Nutzungseinheit? 2. Kann ich wenn ich die 400m2 einhalte einen Stichflur von bis zu 20m innerhalb der Nutzungseinheit planen und VOR der NE dann nochmal 15m bis zum Sicherheitstreppenhaus? |
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