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uksale: Offline
![]() Beitrag Datum: 21.06.2011 Uhrzeit: 07:37 ID: 44104 | Social Bookmarks: Hallo Archimedes, danke für die Antwort. Zur Klarstellung, es gibt eine Kostenrechnung nach umbauten Raum und eine Kostenrechnung nach Gewerken. Was mich mit diesem Beitrag interessiert ist, wenn wie bei mir (wg. eines Planungsfehlers) eine sich im Bauvolumen widerspiegelnde Mengenerhöhung ergibt, erhöht das automatisch die Gesamtkosten in allen Gewerken, obwohl die meisten Gewerke deswegen nicht betroffen sind (Dach, Heizung, Treppen, Bodenbeläge, Terrassen, Aussenanlage. etc.)?? Mir ist klar, die 10% mehr umbauter Raum wird pauschal auf die Kostenrechnung nach umbautem Raum aufgeschlagen. Wenn ich allerdings nach Marktpreisen ermittelt habe, dass meine Heizung 30.000 Euro kostet und genau die selbe Heizung wie vor Bekanntwerden des Planungsfehlers eingebaut wird, dann kostet mich diese Heizung doch nicht plötzlich 33.000 Euro, oder? Dieses Spielchen kann ich nun mit allen Gewerken durchexerzieren, die nicht von der Mengenabweichung betroffen sind. Noch einmal, ja, die Baukosten werden steigen. Meiner Meinung nach aber nicht in allen Gewerken! Meine Frage war, wie ist das Standardvorgehen für die zweite Planung in so einem Fall (DIN??) uksale |
Social Bookmarks: Zitat:
Ich glaube hier wurde etwas durcheinander geworfen. | ||
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jani1975: Offline
![]() Beitrag Datum: 21.06.2011 Uhrzeit: 11:19 ID: 44108 | Social Bookmarks: man muss schon unterscheiden zwischen kostenschätzung und kostenberechnung. die kostenschätzung kann nach umbautenraum, tabellenwerten etc zustande kommen. aber bei der kostenberechnung muss man schon wissen was und wie gebaut werden soll. und da gehts nicht mehr nach umbauten raum. bei uns (TGA) füllt man für die kostenberechnung im prinzip das erstellte Leistungsverzeichnis selber aus, mit den erfahrungswerten aus den letzten bauvorhaben bzw aus aktuellen preislisten. aber dafür muss eben schon ein LV da sein, also schon einigermaßen feststehen was gebaut werden soll. |
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Archiologe: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 21.06.2011 Uhrzeit: 12:51 ID: 44109 | Social Bookmarks: Verstehe das nicht ganz. Die Schätzung ist doch nur eine grobe überschlägige Annahme während der Vorplanungsphase nach umbauten Raum. Die Kostenberechnung nach Gewerken kommt doch erst zur Entwurfsplanung, wo es schon detailierte Pläne zur Verfügung stehen. Woher hat er denn zu diesem frühen Zeitpunkt die detailierten Werte für die 2. Ebene? Geändert von Archiologe (21.06.2011 um 20:15 Uhr). |
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Beiträge: 1.185
personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 21.06.2011 Uhrzeit: 19:24 ID: 44116 | Social Bookmarks: Zitat:
Auf welcher Plangrundlage wurden denn die beiden Kostenermittlungen gemacht, beides auf Grundlage der Vorplanung? In welcher Planungsphase nach HOAI befindet ihr euch? Wurden schon Qualitäten und Standards für Oberflächen, Fassaden, Fenster definiert? (Mit dem Begriff "Planungsfehler" wäre ich übrigens vorsichtig...) | |
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