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Social Bookmarks: Zitat:
Ich glaube hier wurde etwas durcheinander geworfen. | ||
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Beiträge: 42
jani1975: Offline
![]() Beitrag Datum: 21.06.2011 Uhrzeit: 11:19 ID: 44108 | Social Bookmarks: man muss schon unterscheiden zwischen kostenschätzung und kostenberechnung. die kostenschätzung kann nach umbautenraum, tabellenwerten etc zustande kommen. aber bei der kostenberechnung muss man schon wissen was und wie gebaut werden soll. und da gehts nicht mehr nach umbauten raum. bei uns (TGA) füllt man für die kostenberechnung im prinzip das erstellte Leistungsverzeichnis selber aus, mit den erfahrungswerten aus den letzten bauvorhaben bzw aus aktuellen preislisten. aber dafür muss eben schon ein LV da sein, also schon einigermaßen feststehen was gebaut werden soll. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 615
Archiologe: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 21.06.2011 Uhrzeit: 12:51 ID: 44109 | Social Bookmarks: Verstehe das nicht ganz. Die Schätzung ist doch nur eine grobe überschlägige Annahme während der Vorplanungsphase nach umbauten Raum. Die Kostenberechnung nach Gewerken kommt doch erst zur Entwurfsplanung, wo es schon detailierte Pläne zur Verfügung stehen. Woher hat er denn zu diesem frühen Zeitpunkt die detailierten Werte für die 2. Ebene? Geändert von Archiologe (21.06.2011 um 20:15 Uhr). |
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