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devran: Offline
Ort: Bad Vilbel Beitrag Datum: 03.08.2011 Uhrzeit: 19:51 ID: 44590 | Social Bookmarks: Hallo, kann mir einer sagen ob ich Brandüberschlag durch den Luftraum, der zur natürlichen Belichtung dient berücksichtigen muss. Grundsätzlich ist die Treppe in einem eigenen Treppenhaus und gestalterisch sieht es besser aus.... Devran
__________________ "Durch nichts wird Ziel und Sinn unserer Arbeit mehr erschlossen,als...MvdR |
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 04.08.2011 Uhrzeit: 00:30 ID: 44592 | Social Bookmarks: Brandüberschlag durch Luftraum berücksichtigen ? Komische Frage. Gehts um Brandabschnitte, Rettungswege, oder was ? |
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devran: Offline
Ort: Bad Vilbel Beitrag Datum: 04.08.2011 Uhrzeit: 11:13 ID: 44594 | Social Bookmarks: Sorry hier ist das Bild zur Frage...
__________________ "Durch nichts wird Ziel und Sinn unserer Arbeit mehr erschlossen,als...MvdR Geändert von devran (04.08.2011 um 11:15 Uhr). Grund: ... |
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Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 04.08.2011 Uhrzeit: 13:23 ID: 44595 | Social Bookmarks: ..das ist doch die gleiche Situation wie im Treppenauge, ob da nun ein Luftraum ist oder nicht spielt keine Rolle. |
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 04.08.2011 Uhrzeit: 14:28 ID: 44596 | Social Bookmarks: der luftraum kann so groß sein wie er will - die Brandschutzanforderungen gelten für das Treppenhaus insgesamt (F90-Wand, durchgehend mit direktem Ausgang ins Freie, RWA bei innen liegenden etc. |
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devran: Offline
Ort: Bad Vilbel Beitrag Datum: 04.08.2011 Uhrzeit: 15:24 ID: 44597 | Social Bookmarks: worauf ich hinaus wollte war, das §31 fordert ..das die Benutzung im Brandfall ausreichend land sicher gestellt ist... Das Treppenauge wird als Öffnung für einen Brandüberschlag anders als ein Luftraum gewertet, andererseits ist die Podestbreite nötig um die Tür nicht in die Lauflinie einschlagen zu lassen....
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 04.08.2011 Uhrzeit: 16:02 ID: 44601 | Social Bookmarks: §31 woraus? Zitat:
Verlass mal den Grundrissmodus und stell Dir das Treppenauge in 3D vor Abgesehen davon, wenn es Brandüberschlag innerhalb des Treppenhauses gibt dann hast Du was falsch gemacht, es ist nämlich so wie k-roy sagt, der Brand bleibt draußen! | |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 04.08.2011 Uhrzeit: 16:22 ID: 44602 | Social Bookmarks: Ich würde mir eher um die Glasbausteinwand Gedanken machen, fals "Wände in der Bauart von Brandwänden" gefordert werden... |
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 04.08.2011 Uhrzeit: 18:32 ID: 44603 | Social Bookmarks: entweder das Treppenhaus ist benutzbar = nicht verraucht, dann kann es mit F90 Wänden (Glasbausteine F90) die gefahrlose Benutzung gewährleisten, oder es ist verraucht = nicht benutzbar, dann tritt der 2.Rettungsweg in Kraft. (Je nach Bauaufgabe Fenster oder anderes Treppenhaus) |
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TappAr: Offline
Beitrag Datum: 05.08.2011 Uhrzeit: 13:50 ID: 44616 | Social Bookmarks: innenliegender sicherheitstreppenraum, erschlossen über eine schleuse, wie es für mich aussieht. also, zunächst ist mal festzuhalten, dass der treppenraum an sich ja brandlastenfrei zu halten ist. keine brandlast = kein feuer = kein rauch das eindringen von rauch wird beim innenliegenden treppenraum verhindert, indem er entsprechend als sicherheitstreppenraum ausgebildet wird. gedanken würde ich mir ebenfalls über die zulässigkeit der glasbausteine machen. bad vilbel? hessen? wer erstellt das brandschutzkonzept? siehe im pdf-dokument technische baubestimmungen den abschnitt 7.9 für innenliegende treppenräume bei gebäude unterhalb der hochhausgrenze. für hochaus siehe hochhausrichtlinie. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung - Technische Baubestimmungen anderes stichwort wäre auch: sicherheitstreppenraum. viel spaß. Tapp |
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