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Social Bookmarks: Eine Garage für private Zwecke darf grundsätzlich Jeder auf seinem Grundstück mit der entsprechenden Baugenehmigung und im Rahmen der Baugesetze, LBAUO usw. errichten. Aber gibt es eine "Grenze", aber der eine private Nutzung nicht mehr gegeben ist und das Ganze als gewerbliches Projekt, mit allen Konsequenzen (z.B. Prüfstatik), beurteilt wird? In meinem Fall geht es darum, daß sich ein Mechaniker, gleichzeitig Autosammler, eine neue 2-stöckige Garagenhalle für mind. 80 seiner Oldtimer bauen möchte? Er hat kein diesbzgl. Gewerbe angemeldet (nur seine Frau ![]() Privates oder Gewerbliches Projekt? Wie seht Ihr das? Ich werde natürlich auch das Bauamt befragen. | |
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