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Datum: 15.12.2011
Uhrzeit: 12:34
ID: 45617



Brandschutzklappen in Holzrahmebauwand

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

ich komme mit meiner Recherche gerade wieder nicht so richtig voran, daher würde ich gerne wissen, ob hier jemand schon mal folgenden Fall hatte.

Kita in Holzrahmenbau.

Brandschutznachweis sagt:
- tragenden Wände und Decken F30-B
- Technikraum kein eigener Brandabschnitt, also auch nur F30-B

Lüftungszentrale steht im Technikraum.
M-LüRA (Muster-Lüftungsanlagen Richtlinie) sagt, wenn Bauteil Brandschutzanforderungen hat, muss eine Brandschutzklappe eingebaut werden. F30 ist Anforderung also Brandschott.

Soweit so gut.

Brandschutzklappe für F30 gibt es nicht. Alle Zulassungen (ABZ), setzten F90 voraus. Und der Wandaufbau ist Teil der Zulassung. Für Holzrahmenbau gibt es scheinbar keine Zulassung, auch wenn dieser F90 ausgeführt wird. Für Holzbalkendecken jedoch gibt es Zulassungen.
Wenn man den Durchbruch wie bei einer Holzbalkendecke ausführen möchte benötigt man eine Zulassung im Einzelfall, da eine Wand etwas anderes ist als eine Decke.

Für GK-Wand gibt es Zulassungen. Jetzt könnte ich mir vorstellen, dass man die tragenden Wände, dort wo ein Durchbruch erfolgen soll, unterbricht, und eine GK-Wand hinstellt.

Hat hier schon mal jemand diesen Fall gehabt ?
Wie wird das bei all den Kita in Holzrahmenbau gemacht ?
Geht das jedes mal über eine Zulassung im Einzelfall ?
__________________
Grüße Michael

"Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?"
Ludwig Mies van der Rohe, 1964

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Beitrag
Datum: 15.12.2011
Uhrzeit: 14:11
ID: 45619



AW: Brandschutzklappen in Holzrahmebauwand

#2 (Permalink)
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So habe inzwischen eine Zulassung für eine Brandschutzklappe.
Darin steht, dass eine K90 Brandschutzklappe auch in eine Wand mit weniger als F90 eingebaut werden darf. Hat die Wand F30 dann hat die Klappe K30.

Bleibt noch die Beschreibung der Wand.
Es wird eine Wand in der Zulassung aufgeführt, die als Wand aus Gipswandbauplatten nach DIN 181631978-06 beschrieben wird.
Leider habe ich die DIN nicht. Weiß jemand, was da drin steht ?
Sind da eventtuell auch Holzständerwände mit Gipsbauplattenbekleidung aufgeführt ?

Edit:
So wie sie in der DIN 4102 T4 aufgeführt sind.
/Edit


Wie groß eine Wand sein muss, steht übrigens nicht in der Zulassung.
__________________
Grüße Michael

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Geändert von mika (15.12.2011 um 15:25 Uhr).

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Beitrag
Datum: 15.12.2011
Uhrzeit: 16:11
ID: 45621



AW: Brandschutzklappen in Holzrahmebauwand #3 (Permalink)
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tja, was hält dich davon ab, in dem bereich wo die klappe sitzt bzw. die lüftungsleitung verläuft einen bereich auszubilden der aus einer herkömmlichen ständerwand anhand der din ... besteht. oder ggf. ein gemauertes wandstück, an dem die anderen konstruktionen anschließen.

wir haben vor jahren, als es noch keine schotts für deckendurchbrüche in holz gab schon mal, in absprache mit den beteiligten gutachtern, vorschotts gebaut die massiv waren, also massvie teile innerhalb einer holzkonstruktion.

Tapp

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Datum: 15.12.2011
Uhrzeit: 22:56
ID: 45630



AW: Brandschutzklappen in Holzrahmebauwand #4 (Permalink)
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Ja, so würde ich es auch machen, und so wird es wohl auch meistens gemacht.
Sprich es wird für den Durchbruch eine Öffnung in der Wand geschaffen, die größer als der erforderliche Durchbruch ist. Diese Öffnung wird dann so gefüllt wie es der Zulassung der Brandschutzklappe entspricht. Wobei die Größe der Öffnung Auslegungssache ist.
Dazu braucht man die Zustimmung des Brandschutzsachverständigen, der den Bau abnimmt, der entscheidet dann ob er es so vertreten kann, oder ob es eine Zulassung im Einzelfall werden muss.

Der ist bei uns noch nicht beauftragt.
Aber egal, der Brandschutzgutachter, der den Brandschutznachweis für die Baugenehmigung erstellt hat, hat mich jetzt darauf hingewiesen, dass das Gebäude Gebäudeklasse 3 nach LBO ist.
Damit entfallen laut M-LüRa die Anforderungen an die Lüftungszentrale und damit dann wohl auch die Forderung nach Brandschutzklappen. Jedenfalls für die Wände. Für die Decken gibt es ja die Zulassung. Die sieht übrigens genauso aus wie oben für die Wand beschrieben. Also Öffnung größer als der Durchbruch, dann mit Beton ausgießen und mit Steinwolle die Klappe zum Beton ausstopfen. Schade nur, dass noch kein Hersteller Brandschutzklappen für den Einbau in Holzwände geprüft hat.

Mich würde daher wirklich weiter interessieren, was in der DIN 18163 steht.
Vielleicht sind da ja GK-Beplankte Holzwände beschrieben so wie in der DIN 4102. Denn F90-B bekommt man den Holzwänden dank GK hin.
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Datum: 16.12.2011
Uhrzeit: 10:02
ID: 45633



AW: Brandschutzklappen in Holzrahmebauwand #5 (Permalink)
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hmmmm .... bist du sicher, dass es sich um DIN 18163 handelt? so weit meine recherche eben ergibt handelt es sich hierbei um gips-dielen-wände.
diese norm wiederrum ist zurückgezogen und soll demnächst durch die europäische DIN EN 15318 ersetzt werden.

Deutsches Institut für Normung
und
Gipswandbauplatte

wände in trockenbau sollten eigentlich 18183 sein.

p.s.: dein postfach ist voll.

Geändert von TappAr (16.12.2011 um 10:06 Uhr). Grund: .

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Datum: 16.12.2011
Uhrzeit: 13:30
ID: 45638



AW: Brandschutzklappen in Holzrahmebauwand #6 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von TappAr Beitrag anzeigen
hmmmm .... bist du sicher, dass es sich um DIN 18163 handelt? so weit meine recherche eben ergibt handelt es sich hierbei um gips-dielen-wände.
diese norm wiederrum ist zurückgezogen und soll demnächst durch die europäische DIN EN 15318 ersetzt werden.

Deutsches Institut für Normung
und
Gipswandbauplatte

wände in trockenbau sollten eigentlich 18183 sein.

p.s.: dein postfach ist voll.
Das habe ich auch schon gelesen. Gipsdielen sind nichts anderes als Gipskartonplatten. Meine Vermutung ist, dass Gipskartonwände nicht nur Metallständerwände, sondern auch Holzständerwände sein können.
Dazu müßte man eben die DIN 18163 kennen.
Wahrscheinlich ist die Zulassung auch schon etwas älter, wenn sie auf eine DIN von 1978 verweist.
Ich müßte, wenn denn in der DIN 18163 Holzständerwände erfaßt sind, den Weg der DIN bis zu einer jetzt gültigen Norm aufzeigen.
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Datum: 16.12.2011
Uhrzeit: 14:29
ID: 45639



AW: Brandschutzklappen in Holzrahmebauwand #7 (Permalink)
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also, die DIN 18163 handelt ausschließlich (ich habe eben darin nachgesehen) von "Trennwänden und Vorsatzschalen aus Gipsplatten mit Metallunterkonstruktion".

für "nichttragende innere Trennwände mit Holzunterkonstruktionen" gilt DIN 4103-4.

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Datum: 19.12.2011
Uhrzeit: 18:09
ID: 45658



AW: Brandschutzklappen in Holzrahmebauwand #8 (Permalink)
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Hallo TappAr,

danke für die Info. Dann ist die DIN 18163 aus der Zulassung eine Sackgasse. Was jetzt in meinem Fall nicht s schlimm ist, da ja die LBO den Karren aus dem Dreck zieht.

Vielleicht, gibt es ja in Zukunft einen Hersteller für Lüftungsklappen, mit Zulassung für tragende F90 Holzwände, dann könnte das ja in diesem Thread vermerkt werden.
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