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personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 24.01.2012 Uhrzeit: 15:36 ID: 45917 | Social Bookmarks: Ziemlich am Anfang in diesen Verordnungen etc. wird der Anwendungsbereich definiert. Ich glaube übrigens nicht, dass Studentenwohnheime nach Beherbergungsstättenverordnung beurteilt werden. Die Studenten wohnen ja hier für eine längere Zeit, während in Hotels die Gäste nur kurz übernachten. Daher sind Hotelgäste weniger mit der Örtlichkeit vertraut und müssen besonders geschützt werden. Studentenwohnheime sollten normal nach Bauordnung beurteilt werden. |