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Datum: 24.01.2012
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Studentenheimrichtlinie vs. Beherbergungsstättenverordnung

#1 (Permalink)
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Hallo,
ich entwerfe gerade im Rahmnen meiner Diplomarbeit ein Studentenwohnheim in Tübingen (Baden-Württemberg) und meine Frage ist, ob es eine Studentenheimrichtlinie (StudheimRi) in Baden-Württemberg gibt, bzw. wo man die bekommen kann?
Ich hab herausgefunden, dass es eine Beherbergungsstättenverordnung gibt, die z.B. besagt:

§ 6 Notwendige Flure:
(3) In notwendige Fluren mit nur einer Fluchtrichtung (Stichfluren) darf die Entfernung zwischen Türen von Beherbergungsräumen und notwendigen Treppenräumen oder Ausgängen ins Freie nicht länger als 15 m sein.

Ich nehme an, dass diese Beherbergungsstättenverordnung auch bei Studentenwohnheimen gilt?
Natürlich hab ich im Neufert so einiges gefunden..aber es würde mich ja schon interessieren was denn nun in so einer Studentenheimrichtlinie genau drin steht!

Vielen Dank schon mal im Voraus!

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Datum: 24.01.2012
Uhrzeit: 15:36
ID: 45917



AW: Studentenheimrichtlinie vs. Beherbergungsstättenverordnung

#2 (Permalink)
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Ziemlich am Anfang in diesen Verordnungen etc. wird der Anwendungsbereich definiert.

Ich glaube übrigens nicht, dass Studentenwohnheime nach Beherbergungsstättenverordnung beurteilt werden. Die Studenten wohnen ja hier für eine längere Zeit, während in Hotels die Gäste nur kurz übernachten. Daher sind Hotelgäste weniger mit der Örtlichkeit vertraut und müssen besonders geschützt werden. Studentenwohnheime sollten normal nach Bauordnung beurteilt werden.

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Datum: 25.01.2012
Uhrzeit: 15:12
ID: 45921



AW: Studentenheimrichtlinie vs. Beherbergungsstättenverordnung #3 (Permalink)
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es kann sein, dass ich mich täusche oder umwelt-online und mein feuertrutz nicht aktuell sind, aber die beherbungsstättenverordnung ist in BW anscheinend keine eingeführte baubestimmung.
selbst wenn sie eingeführt wäre, würde ich nicht glauben, dass sie auch in anwendung gebracht werden muss, da der anwendungsbereich doch ein anderer ist und das hier bestimmt auch weder gemeint noch so definiert ist.

sonderbaueigenschaften hat ein derartiges gebäude in der regel und gemäß landesbauordnung baden-würtemberg auch keine.

also ... hmmmm ... was nun? ... landesbauordnung?

also, ich würde hier nach kurzem studium der landesbauordnung sagen, dass das gebäude als regelbau nach lbo durchgehen dürfte, nutzung wohnen.

viel spaß beim entwerfen.

Tapp

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Beiträge: 18
ajna: Offline


ajna is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 30.01.2012
Uhrzeit: 10:29
ID: 45977



AW: Studentenheimrichtlinie vs. Beherbergungsstättenverordnung #4 (Permalink)
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Ok..vielen Dank für eure Antworten!
Dann werd ich mich wohl an die LBO halten.
Soll mir recht sein, wenn ich nicht alle 15 m ein Treppenhaus brauche

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