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LaHood: Offline
Beitrag Datum: 03.04.2012 Uhrzeit: 10:36 ID: 46517 | Social Bookmarks: Hallo, vielleicht eine etwas dämliche Frage, aber wer nicht fragt bleibt dumm. Wir haben für die Schlosserarbeiten eine Position im Leistungsverzeichnis die das anfertigen von Werkzeichnungen beinhaltet. Da wir in der Regel, bei den Projekten mit wiederholenden Bauteilen immer auch Regelzeichnungen mitschicken, und wir diesmal kein Standardbauwerk haben, ist die Frage für mich inwieweit eine Regelzeichnung mitgeschickt werden muss. Der Schlosser soll ja selbst Zeichnungen anfertigen und in den Schnitten / Ansichten / Grundriss sind die Elemente vorhanden. Die Frage ist nun ist eine Regelzeichnung nötig wenn es eine Position Werkzeichnung gibt, und wenn ja welche Detailtiefe muss diese haben. Danke Grüße LH |
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