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Ort: Koblenz Beitrag Datum: 10.05.2012 Uhrzeit: 15:45 ID: 46788 | Social Bookmarks: hallo zusammen, ist bei es zulässig bei einer öffentlichen ausschreibung einen versandtermin der ausschreibungsunterlagen festzulegen? lt. vob §12 (4) 1. Die Vergabeunterlagen sind den Bewerbern unverzüglich in geeigneter Weise zu übermitteln.wäre das ja nicht zulässig, wenn ich das richtig interpretiere. für ein paar hilfreiche tipps wäre ich euch sehr dankbar. _tim
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Social Bookmarks: Woraus ließt Du, dass es nicht zulässig sein sollte? Störst Du Dich am "unverzüglich"?
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Ort: Koblenz Beitrag Datum: 11.05.2012 Uhrzeit: 01:00 ID: 46795 | Social Bookmarks: ja genau. ich les es als ob unverzüglich nach bewerbungseingang die unterlagen versendet werden müssen. Nur was wenn man veröffentlicht, das lv ist noch nicht fertig weil man die unterlagen am ende der bewerbungsfrist versenden will und somit die zeit noch nutzen kann das lv aufzustellen....
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