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brandüberschlag berlin Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1) hallo, folgende Fragestellung. muss in der folgenden Zeichnung der min. Abstand von 5m eigehalten werde? Abstand zwischen dem Fenster des Treppenhauses und dem Fenster des Bades einer Wohneinheit. Oder gilt da die Regelung nicht, weil die Gebäudeteilen mit über 120grad zusammenstoßen? Wobei dieser Winkel nur zustande kommt weil das Treppenhaus sich rausschiebt und die Gebäude eigentlich mit einem Winkel von 90grad zueinander stehen würden. Nach §30 (6) „... muss der Abstand (einer Brandwand) von der inneren Ecke (eines Gebäudes oder eines Gebäudeteiles, die durch die Brandwand getrennt sind) mindestens 5 m betragen; das gilt nicht, wenn der Winkel der inneren Ecke mehr als 120 Grad beträgt oder mindestens eine Außenwand auf 5 m Länge als öffnungslose feuerbeständige Wand aus nichtbrennbaren Baustoffen ausgebildet ist.“ |
AW: brandüberschlag berlin Im Brandschutzatlas wir als Abstand bei Außenwänden von Treppenräumen nur 2,50m genannt, mit der Einschränkung, dies mit der zuständigen Brandschutzstelle (Feuerwehr) abzustimmen. (Handbuch Brandschutzatlas, 2. Auflage S. 1059ff) |
AW: brandüberschlag berlin verstehe ich denn diese Regelung mit den 120grad richtig? Das würde mich "brennend" interessieren .-) |
AW: brandüberschlag berlin Ja. Diese Regelung gilt aber für Brandwände. siehe hier: http://www.kaminkehrer-stefan-fichtl...orderungen.pdf S. 15 Bild 10 Für Außenwände von Treppenräumen gilt aber §35 Abs. 4 S. 2. Es ist im Einzelfall zu klären, ob die Treppenraumaußenwände von außen im Brandfall beansprucht werden können. |
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