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gültigkeit Sonderbauverordnung / Arbeitsstättenverordnung in NRW Hallo. Kann mir evtl jemand sagen, wie es in Nordrhein-Westfalen mit der Gültigkeit der Arbeitstättenverordnung aussieht, seit die Sonderbauverordnung in Kraft getreten ist? Behält diese Ihre Gültigkeit, oder wird sie durch die erstgenannte ersetzt? grüße miichael |
AW: gültigkeit Sonderbauverordnung / Arbeitsstättenverordnung in NRW Die ArbStättV und ASR gelten weiter. Die Sonderbauverordnung ist ja nur eine Zusammenfassung von vorher einzelnen Regelungen. Arbeitsstätten werden davon ja nur am Rande erfasst. |
AW: gültigkeit Sonderbauverordnung / Arbeitsstättenverordnung in NRW ups, ich meine eigentlich die Versammlungsstättenverordnung. trotzdem danke für die Auskunft |
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