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Beitrag
Datum: 16.07.2012
Uhrzeit: 17:49
ID: 47264



Sicherheitsleistung

#1 (Permalink)
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Ewiges Reizthema, Handwerker verweisen bei Sicherheitsleistung auf VOB/A §9(7)


Zitat:
Zitat von VOB/A §9(7)
(7) Auf Sicherheitsleistung soll ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn
Mängel der Leistung voraussichtlich nicht eintreten. Unterschreitet die
Auftragssumme 250 000 € ohne Umsatzsteuer, ist auf Sicherheitsleistung für
die Vertragserfüllung und in der Regel auf Sicherheitsleistung für die
Mängelansprüche zu verzichten. Bei Beschränkter Ausschreibung sowie bei
Freihändiger Vergabe sollen Sicherheitsleistungen in der Regel nicht verlangt
werden.

(8) Die Sicherheit soll nicht höher bemessen und ihre Rückgabe nicht für
einen späteren Zeitpunkt vorgesehen werden, als nötig ist, um den
Auftraggeber vor Schaden zu bewahren. Die Sicherheit für die Erfüllung
sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag soll 5 v. H. der Auftragssumme
nicht überschreiten. Die Sicherheit für Mängelansprüche soll 3 v. H. der
Abrechnungssumme nicht überschreiten.
250.000€/Gewerk, ist ja bei Mickerbüros eher selten, von daher dürfte man
mit Sicherheitsleistung eigentlich gar nicht in Berührung kommen, BH hat
aber meist ganz eigene Vorstellungen. Also VOB/B §17 erst ab 250.000€ oder
wie handhabt Ihr das?

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Tom
 
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Beitrag
Datum: 16.07.2012
Uhrzeit: 23:29
ID: 47269



AW: Sicherheitsleistung

#2 (Permalink)
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Hallo Kieler,

ist das ein öffentlicher Bauherr? So wie ich es bisher mit solchen kennengelernt habe, wurden in den Vertragsbedingungen auch für Gewerkevolumen <250.000 EUR sowohl ein Sicherheitseinbehalt von 5% als auch ein Gewährleistungseinbehalt von 3% vereinbart. Nur bei Kleinaufträgen à ca. 10.000 EUR wurde auf sowas verzichtet ...

Der Sicherheitseinbehalt wird ja von jeder Abschlagsrechnung abgezogen und sorgt neben der allgemeinen Disziplinierung des Auftragnehmers dafür, dass trotz evtl. noch leicht unscharfer Ist-Mengenermittlung auf keinen Fall eine Überzahlung eintritt. Für solche Summen haftet im Worst Case (Kündigung des AN) der Architekt.

Und der Gewährleistungseinbehalt wird - so wie ich es kenne - regelmäßig in der Schlussrechnung zwar noch ausgewiesen und abgezogen, gegen eine Bankbürgschaft aber ohne Murren ausgezahlt.

Grüße, T.

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Beitrag
Datum: 17.07.2012
Uhrzeit: 10:32
ID: 47270



AW: Sicherheitsleistung #3 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
..., gegen eine Bankbürgschaft aber ohne Murren ausgezahlt...
Moin Tom,
ich weiß nicht ob die Handwerker gerade alle das gleiche VOB Seminar
besuchen, aber das "ohne Murren" erlebt man fast nicht mehr, schon gar
nicht bei Aufträgen von 5k€, ist ja auch verständlich.
Eine Bürgschaft kostet Geld und ist Verwaltungsaufwand, außerdem muss
man nach fünf Jahren hinterherlaufen, dass diese zurückkommt.
Sicherheitseinbehalt wird niemals auf ein Sperrkonto eingezahlt und auch das
Geld kommt nach fünf Jahren nicht zurück, schon gar nicht automatisch.
Oft wird es schon im Vorwege abgeschrieben.
Ich versuche nur die Grenze auzuloten, wo es anfängt sinnlos zu werden,
3% von 5k sind 150€
Du schreibst 5% und 3% wie in der oben zitierten VOB Fundstelle, sind 10%
und 5% out?
In öffentlichen Ausschreibungen finde ich von 5/3 über 5/5 bis 10/5 noch so
ziemlich alles...

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Tom
 
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Beitrag
Datum: 17.07.2012
Uhrzeit: 13:19
ID: 47271



AW: Sicherheitsleistung #4 (Permalink)
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5 und 3% sind schon vernünftige Werte, das wurde wohl im Zuge der letzten VOB-Reformen schon im Sinne der Unternehmer herabgesetzt. 5.000 EUR sind auch m. E. zu niedrig, um einen Gewährleistungseinbehalt zu fordern (in welcher Form auch immer). Und Abschlagszahlungen wird es bei solchen Volumen doch auch nicht geben.

Aber Dächer oder ein kompletter Fenstertausch kosten doch schnell 100.000 EUR, eine hochwertige Fassadensanierung auch mal 200.000 EUR. Da wird es schon interessant. Da dauert die Ausführung einige Wochen/Monate und es bestehen hinsichtlich der Ausführungstermine und der -qualitäten genug Unwägbarkeiten, dass man sich als AG finanziell absichern sollte.

Natürlich muss man auch die Perspektive des AN im Blick haben. Alle (auch Bauherr und Architekt) sind ja daran interessiert, dass die Handwerker schnell und in ausreichender Höhe für erbrachte Leistungen entlohnt werden, damit sie um Himmels Willen liquide bleiben. Aber diese Einbehalte haben schon ihren Zweck, schließlich sind da unter den AN auch wirtschaftliche Hasardeure unterwegs, die ohne Probleme eine Baustelle auch mal strategisch an die Wand fahren und nur Chaos hinterlassen.

Zur Abwicklung: Der Sicherheitseinbehalt wird ja spätestens in der Schlussrechnung komplett ausgezahlt, und eine Bankbürgschaft für die Gewährliestung ist kein großes Thema. Da sind die Unternehmen eingespielt, viele geben eine Bürgschaft schon mit der Schlussrechnung dazu. Geschrei gibt es oft um die Höhe, weil nach Prüfung der Rechnung manchmal die Bürgschaft um 100 oder 500 EUR zu niedrig ist. Die Unternehmen wollen aber mit so hoher Dringlichkeit das Geld, dass eine geänderte Bürgschaft nach einem Anruf oder einer 1-Zeilen Mail i. d. R. vorliegt.

Wenn die Unternehmen auf eine Auszahlung gegen Bürgschaft verzichten, muss der Bauherr die Rückzahlung verwalten. Öffentliche Bauherren haben dafür einen komfortablen Verwaltungsapparat, als privater Bauherr wollte ich mich mit sowas nicht rumschlagen ...

T.

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Beitrag
Datum: 17.07.2012
Uhrzeit: 13:53
ID: 47274



AW: Sicherheitsleistung #5 (Permalink)
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Danke für Deine Einschätzung!

Ich präzisiere mal, mich interessiert hauptsächlich der Bereich beschränkte
Ausschreibung, da steht ja "Bei Beschränkter Ausschreibung sowie bei
Freihändiger Vergabe sollen Sicherheitsleistungen in der Regel nicht verlangt
werden."

Zitat:
Zitat von Tom oben
Der Sicherheitseinbehalt wird ja von jeder Abschlagsrechnung abgezogen
und sorgt neben der allgemeinen Disziplinierung des Auftragnehmers dafür,
dass trotz evtl. noch leicht unscharfer Ist-Mengenermittlung auf keinen Fall
eine Überzahlung eintritt.
Im Normalfall sind die Unternehmer bei Leistung von Abschlagszahlungen doch
sowieso schon wieder ein bis zwei Wochen weiter, das ist dann sozusagen
eine viel größere Sicherheitsleistung als die 5 oder 10 Punkte.

Aus Deinen Beiträgen destilliere ich aber 5/3 ab ca. 100.000€, bei beschränkter
Ausschreibung. Also Bauen im Bestand, EFH, beschränkte Ausschreibung
grundsätzlich nicht?

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Beitrag
Datum: 17.07.2012
Uhrzeit: 14:28
ID: 47275



AW: Sicherheitsleistung #6 (Permalink)
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Wir machen unter 10.000 Euro Abrechungssumme keinen Einbehalt. Darüber 5% über 2 Jahre, auch wenn Gewährleistung z.B. 5 Jahre beträgt.

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Beitrag
Datum: 17.07.2012
Uhrzeit: 15:25
ID: 47277



AW: Sicherheitsleistung #7 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
Im Normalfall sind die Unternehmer bei Leistung von Abschlagszahlungen doch sowieso schon wieder ein bis zwei Wochen weiter, das ist dann sozusagen eine viel größere Sicherheitsleistung als die 5 oder 10 Punkte.
Die AN stellen doch je nach individueller Dreistigkeit und aktueller Geldnot in der Regel Mengen in Rechnung, die zu mind. 10-15% über den Ist-Stand der Rechnungsstellung hinausgehen. Auch im Wissen, dass sich Architekten mit der Prüfung und Bauherren mit der Zahlung oft quälend lange Zeit lassen (ist ja auch in der VOB genau geregelt). Insofern ist es ein gegenseitiges Ringen ...

Zitat:
Aus Deinen Beiträgen destilliere ich aber 5/3 ab ca. 100.000€, bei beschränkter Ausschreibung. Also Bauen im Bestand, EFH, beschränkte Ausschreibung grundsätzlich nicht?
Doch, bei den Projekten, die ich im Kopf habe, waren die Ausschreibungen beschränkt, und 5/3 wurde ab ca. 10.000 EUR angewandt. Das sind ja nur wenige Hundert EUR, über die beide Seiten eigentlich noch nicht lange diskutieren müssen. Im EFH-Bereich kenne ich mich nicht aus, weiß nicht was da Usus ist ...

T.

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